I. Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung des Interessenbekundungsverfahrens für die
Durchführung von schulbezogener Jugend-sozialarbeit am Staatlichen
Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“ in Eisenach.
In die Arbeitsgruppe zur Auswahl der
Leistungserbringer werden berufen/ gewählt:
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II. Begründung
Die schulbezogene
Jugendsozialarbeit gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII
(Kinder- und Jugendhilfe) - ff. SGB VIII genannt- in Verbindung mit § 79 SGB VIII
(Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt
Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Mit der im Jahr 2013
aufgelegten „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit“ unterstützt das Land auf der Grundlage der §§ 81 und 82 SGB
VIII die Umsetzung von Maßnahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit des örtlichen
öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.
In Umsetzung der
o.g. Richtlinie wird durch freie Träger an sechs Eisenacher Schulen und durch
die Stadt Eisenach an drei Schulen
schulbezogene Jugendsozialarbeit durchgeführt.
Am Staatlichen
Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“ werden z. Zt. ca. 1.700 Schüler*innen
unterrichtet. Davon lernen derzeitig am Berufsschulzentrum 80 Schüler*innen in
einem schulischen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) in den Berufsfeldern
Holztechnik/ Farbgestaltung/ Textiltechnik und Metalltechnik/ Elektrotechnik
und ca. 40 Schüler*innen in der Berufsfachschulausbildung (BFS Wirtschaft).
In den vergangenen
Jahren ist der Bedarf für schulbezogene Jugendsozialarbeit bei den
berufsschulpflichtigen Schüler*innen, insbesondere im BVJ und der BFS-
Ausbildung durch die steigende Anzahl und die komplexe Problembelastung wieder
deutlich gestiegen.
Die Teilnehmer in den
Maßnahmen sind zu etwa 95 % jünger als 20 Jahre, überwiegend ohne
Schulabschluss und haben zu einem großen Teil einen Migrationshintergrund (BVJ)
oder sind Abgänger der Haupt- und Förderschulen (BFS).
Insbesondere diese
Schüler*innen sind in hohem Maße auf Unterstützung bei der Überwindung sozialer
Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen angewiesen.
Angesichts der
zunehmend schwierigen Situation machte das Berufsschulzentrum deutlich, dass
die Lehrkräfte alleine nicht in der Lage sind, die Probleme zu bewältigen.
Auch perspektivisch
ist nicht mit einer Abschwächung dieser Bedarfslagen zu rechnen!
Resultierend daraus
schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, ab 2018 einen Schulsozialarbeiter
über einen öffentlich- rechtlichen Vertrag mit einem freien Träger zu fördern.
Die Stelle soll analog der anderen Schulen mit 0,75 VZÄ Personalstellen und
einem Sachkostenanteil von 4.000 €/ Jahr ausgestattet werden.
Die Auswahl und
Förderung des Trägers erfolgt nach den Grundsätzen des § 74 SGB VIII. Darüber
hinaus muss der freie Träger entsprechend des Rahmenkonzeptes für schulbezogene
Jugendsozialarbeit in Eisenach:
·
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75
SGB VIII sein und die dort beschriebenen Kriterien erfüllen
·
fachliche Erfahrungen und Kompetenzen im
Arbeitsfeld der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und/ oder in der Zusammenarbeit mit Schulen haben
·
die Gewähr für den ordnungsgemäßen Umgang mit
Personal und Fördermitteln bieten (Eingruppierung und Versicherungen)
·
möglichst, bereits örtlich agierende Träger sein
und Netzwerkbeziehungen zu eigenen oder anderen Einrichtungen und Diensten der
Jugendhilfe in Eisenach unterhalten (Vernetzung)
·
in der Lage sein, die fachliche Begleitung des/ der
Schulsozialarbeiter/in bei Problemen oder Konflikten in der Schule abzusichern
·
die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung,
einen fachlichen Austausch sowie ggf. eine Supervision des/ der
Schulsozialarbeiter/in im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in
Eisenach abzusichern
·
die Bereitschaft erklären, regelmäßig an einer Steuerungsgruppe für die örtliche schulbezogenen
Jugendsozialarbeit mitzuwirken und eine kontinuierliche Evaluation und
Qualitätsentwicklung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit zu unterstützen.
Die zu erarbeitende Leistungsbeschreibung
muss in den Zielstellungen, Inhalte und Methoden die Intentionen des § 13 SGB
VIII und des § 19 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz
(ThürKJHAG) und dem Bedarf der Zielgruppe in der Berufsschule entsprechen.
Weitere inhaltliche Grundlage für die
Leistungserbringung ist das „Rahmenkonzept für die schulbezogene
Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach“ vom 12.09.2013.
Gemäß der Vorschriften zur vorläufigen
Haushaltsführung in der Thüringer Kommunalordnung ist ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag erst nach der Beschlussfassung und Genehmigung des
Haushaltes möglich. Bis dahin soll im Vorgriff auf den Haushalt 2018 und
unter Berücksichtigung der Dringlichkeit ab
01.01.2018 eine Bewilligung der Maßnahme erfolgt.
Für die Finanzierung
dieses Leistungsbereiches sind 2018 in der Haushaltsstelle 45210.71800
(Jugendsozialarbeit/ Zuschüsse an Vereine) 39.000 € geplant und beantragt.
Zum Verfahren
schreibt die „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ im Punkt 3.1
vor, dass der örtliche Jugendhilfeausschuss die Entscheidung zur
Leistungserbringung im Rahmen der Jugendhilfeplanung trifft.
Die
Auswahlempfehlung für den Jugendhilfeausschuss soll durch ein unabhängiges und
paritätisch besetztes Auswahlgremium (Arbeitsgruppe), bestehend aus Vertretern
des Jugendhilfeausschusses und der
Verwaltung des Jugendamtes erfolgen. Die Auswahl der Mitglieder der
Arbeitsgruppe erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt in seiner Sitzung am 16. November 2017 über die Auswahl des Trägers.