II. Fragestellung
1. Auf welcher
Rechts- und Beschlussgrundlage soll im genannten Gebiet eine Bebauung erfolgen?
2. Wie kann aus Sicht
der Oberbürgermeisterin eine Bebauung des Areals mit der Ablehnung des
Stadtrates zum Änderungsantrag der CDU zum FNP auf Bebauung des Areals und
mehrheitlicher Beschlussfassung des FNP in Einklang gebracht werden?
3. Auf welcher
Grundlage kann, wie im Offenen Brief dargestellt, der Geschäftsführer der SWG
eine Bebauung trotz gegenteiliger Beschluss- und Rechtslage anstreben und wie
bewertet die Oberbürgermeisterin die dargestellte Ankündigung des Herrn Wagner?
4. Welche Gespräche haben seitens der Oberbürgermeisterin wann und mit welchem Inhalt und Ergebnis mit Vertretern der BI stattgefunden?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1. Die Rechts- und Beschlussgrundlage wird derzeit geprüft. Da kein Bebauungsplan existiert, muss auf die Zulässigkeit des Vorhabens im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) abgestellt werden.
2. Der Flächennutzungsplan hat auf die Genehmigungsfähigkeit zunächst keinen direkten Einfluss. Es besteht jedoch die Möglichkeit, der Darstellung des Flächennutzungsplanes folgend einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in den Stadtrat einzubringen, der die Festsetzung der betreffenden Grundstücke als Grünfläche bewirken und das Bauvorhaben abwehren kann.
3.
Es gibt nach erster Einschätzung keine
erkennbare gegenteilige Rechtslage. Inwieweit bei der Entscheidung über das Vorhaben auf die
Beschlusslage des Stadtrates (FNP) abgestellt wird, ist wiederum
kommunalpolitisch zu entscheiden. Daher wird das Vorhaben nach seiner
bauplanungsrechtlichen Beurteilung zunächst dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Sport zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vorzulegen
sein.
4. Die Bürgerinitiative wandte sich in einer Bürgersprechstunde an die Oberbürgermeisterin. Diese beauftragte zuständigkeitshalber Bürgermeister Dr. Möller mit der Thematik. Es haben zwei Gespräche (30.08. und 12.09.2017) mit dem Bürgermeister und der BI zur geplanten Bebauung stattgefunden. Es besteht die Vereinbarung, eine ergebnisoffene Bürgerversammlung im Thälmannviertel abzuhalten.