Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 070 Eingliederungshilfe für Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis in Höhe von 305.000 €
Vorlage
0919-StR/2017
Aktenzeichen
50.2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis DK 070 - Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – in Höhe von 305.000,00 €.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 305.000,00 € erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 482000.191000 in Höhe von 255.000,00 € sowie über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 42110.113000 in Höhe von 50.000,00 €

 

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 53 Sozialgesetzbuch XII  erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe und deren Ziele erfüllt werden können.

 

Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) beim örtlichen Sozialhilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der örtliche Träger der Sozialhilfe.

 

Mit dem stufenweisen Inkraftreten des Bundesteilhabesetzes Artikel 2 zum 01.01. 2017 erhöhte sich das Arbeitsförderungsgeld für behinderte Menschen in einer Werkstatt für behinderte Menschen von 26,00 Euro auf 52,00 Euro. Eigentlich sollte die Erhöhung erst zum 01.01.2020 umgesetzt werden, wurde aber bereits zum 01.01.2017 vom Gesetzgeber vorgezogen. Es macht – unter Berücksichtigung der anteiligen Monate von Zu- und Abgängen - eine Erhöhung um ca. 220.000,00 Euro der geplanten Haushaltssumme in der HH-Stelle 41258.746520 aus, so dass hier - statt von 340.000 Euro - von 560.000 Euro auszugehen ist.

 

Im Bereich der vollstationären Unterbringung wurden im Laufe des Jahres 2017  neu 11 Personen aufgenommen.

 

In einem Fall wurde eine Antragstellerin stationär seit Juli 2017 aufgenommen. Die  Finanzierung beträgt monatlich 4.870,00 Euro. Das macht anteilig auf Jahr gerechnet 29.220,00 Euro aus.

 

Ein behinderter erwachsener Mensch wechselte vom häuslichen Bereich in den stationären Bereich, da die Eltern die Betreuung nicht mehr selbst absichern können und sie auf ihre selbständige Lebensführung herangezogen werden (monatlich ab 01.09.2017  ca. 2.146,00 € = 8.584,00 Euro jährlich anteilig).

 

Aus dem Bereich des Jugendamtes wird ebenfalls ein Fall ab 01.11.2017 übernommen. Verbunden damit ist die Zuständigkeit des Sozialamtes nach Feststellung der überwiegend geistigen Behinderung rückwirkend ab April 2016, so dass mit dieser Übernahme eine Kostenerstattung in Höhe von ca. 19.900 Euro verbunden ist.

 

Außerdem erfolgte bei Hilfen zur Überwindung besonderer  sozialer Schwierigkeiten noch 1 Aufnahme in ein sozialtherapeutisches Wohnheim ab März mit 14.210,00 Euro fürs laufende Jahr.   

 

Weiterhin liegen noch 2 Neuanträge vor, bei welchen die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist sowie ein Erhöhungsantrag aufgrund eines erfolgten Heimwechsels mit erhöhtem Betreuungsbedarf (ca. 13.086,00 Euro).

Je nach Einstiegsmonat erhöhen sich somit die Kosten der Eingliederungshilfen im laufenden Jahr insgesamt auf ca. 85.000,00 Euro.

 

Diesen Zugängen stehen derzeit 8 Abgänge gegenüber, wobei bei 2 Personen durch erhöhten Pflegebedarf der Wechsel in ein Altenpflegeheim notwendig war und 2 jüngere Personen aufgrund erreichter Ziele der Eingliederung oder auf eigenen Wunsch ins ambulant betreute Wohnen gewechselt ist. 2 Klienten haben sich selbst entlassen und  2 Personen sind verstorben.

 

Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.