Sachverhalt:
Nachdem
der 1. Entwurf des Netzentwicklungsplanes (NEP) Strom 2030 in der Zeit vom
31.01. – 28.02.2017 öffentlich zur Konsultation gestellt war, bestand
nun erneut die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation zum 2. Entwurf NEP Strom
2030, zu den vorläufigen Prüfungsergebnissen NEP Strom 2030 und zum Entwurf des
Umweltberichts - Strategische Umweltprüfung auf Grundlage des 2. Entwurfs des
NEP Strom bis zum 16.10.2017 eine Stellungnahme abzugeben.
Die zum NEP 2017-2030
vorhandenen Dokumente lagen vom 04.08.2017 bis zum 14.09.2017 aus und wurden
durch die Stadt Eisenach eingesehen. Zum Informationstag der Bundesnetzagentur
am 14.09.2017 in Leipzig war die Stadt Eisenach vertreten.
Nach Prüfung der Unterlagen hat die Stadt Eisenach -
auch als Bestandteil und Mitglied
der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen (RPG
Südwestthüringen) – ihre Einwendungen im Rahmen dieser Konsultation zum
o.g. Verfahren mit der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme vom 10.10.2017 gegenüber
der Bundesnetzagentur fristgerecht vorgebracht.
Der Stellungnahme wurden 4 Anlagen beigefügt, welche
bereits im Zusammenhang mit der Trassierung der Korridore der
Höchstübertragungsleitungen-Gleichstrom (HÜG) der Suedlink und zum 1. Entwurf
des NEP 2030 durch die Stadt Eisenach und die RPG Südwestthüringen erarbeitet
und der Bundesnetzagentur übergeben wurden. Darin sind frühzeitig sowohl
verfahrensseitige als auch inhaltliche Kritikpunkte aus dem Blickwinkel der
Interessen der Stadt Eisenach benannt und die ablehnende Haltung gegenüber des
Netzentwicklungsplans der Bundesnetzagentur bekundet sowie verteidigt wurden.
Zwischenzeitlich (Mitte 08/2017) hat die Bundesnetzagentur
den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Tennet damit beauftragt, den von der
Landesregierung Thüringens geforderten und von ihr vorgeschlagenen alternativen
Trassenkorridor einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Erst danach obliegt
es der Bundesnetzagentur auf Basis der Ergebnisse zu entscheiden, ob der
alternative Trassenkorridor auch formal in das Bundesfachplanungs-verfahren
aufgenommen wird. Da ein Prüfungsergebnis nicht vor dem 20.11.2017 zu erwarten
ist, wurde seitens der Stadt in der o. g. Stellungnahme insbesondere auf diese
Forderung eingegangen und mit Nachdruck auf sie verwiesen.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Stellungnahme (Stn.) der Stadt Eisenach zum 2. Entwurf NEP
Anlage 2: Anlage 1 zur Stn.: Stn. der Stadt Eisenach vom 29.05.17 zum SuedLink
Anlage 3: Anlage 2 zur Stn.: Stn. der RPG vom 05.05.17 - RPG zum SuedLink
Anlage 4: Anlage 3 zur Stn.: Stn. der RPG vom 14.02.17 zum 1. Entwurf NEP
Anlage 5: Anlage 4 zur Stn.: Stn. der RPG vom 05.09./08.09.17 zum 2. Entwurf NEP
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und in der Abteilung Stadtplanung, Zimmer 3 b, Karlsplatz 1, einsehen.