Betreff
Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Netzentwicklungsplan 2017-2030
Vorlage
0921-BR/2017
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem der 1. Entwurf des Netzentwicklungsplanes (NEP) Strom 2030 in der Zeit vom 31.01. 28.02.2017 öffentlich zur Konsultation gestellt war, bestand nun erneut die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation zum 2. Entwurf NEP Strom 2030, zu den vorläufigen Prüfungsergebnissen NEP Strom 2030 und zum Entwurf des Umweltberichts - Strategische Umweltprüfung auf Grundlage des 2. Entwurfs des NEP Strom bis zum 16.10.2017 eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die zum NEP 2017-2030 vorhandenen Dokumente lagen vom 04.08.2017 bis zum 14.09.2017 aus und wurden durch die Stadt Eisenach eingesehen. Zum Informationstag der Bundesnetzagentur am 14.09.2017 in Leipzig war die Stadt Eisenach vertreten. 

 

Nach Prüfung der Unterlagen hat die Stadt Eisenach - auch als Bestandteil und Mitglied  der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen (RPG Südwestthüringen) – ihre Einwendungen im Rahmen dieser Konsultation zum o.g. Verfahren mit der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme vom 10.10.2017 gegenüber der Bundesnetzagentur fristgerecht vorgebracht.

Der Stellungnahme wurden 4 Anlagen beigefügt, welche bereits im Zusammenhang mit der Trassierung der Korridore der Höchstübertragungsleitungen-Gleichstrom (HÜG) der Suedlink und zum 1. Entwurf des NEP 2030 durch die Stadt Eisenach und die RPG Südwestthüringen erarbeitet und der Bundesnetzagentur übergeben wurden. Darin sind frühzeitig sowohl verfahrensseitige als auch inhaltliche Kritikpunkte aus dem Blickwinkel der Interessen der Stadt Eisenach benannt und die ablehnende Haltung gegenüber des Netzentwicklungsplans der Bundesnetzagentur bekundet sowie verteidigt wurden.

 

Zwischenzeitlich (Mitte 08/2017) hat die Bundesnetzagentur den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Tennet damit beauftragt, den von der Landesregierung Thüringens geforderten und von ihr vorgeschlagenen alternativen Trassenkorridor einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Erst danach obliegt es der Bundesnetzagentur auf Basis der Ergebnisse zu entscheiden, ob der alternative Trassenkorridor auch formal in das Bundesfachplanungs-verfahren aufgenommen wird. Da ein Prüfungsergebnis nicht vor dem 20.11.2017 zu erwarten ist, wurde seitens der Stadt in der o. g. Stellungnahme insbesondere auf diese Forderung eingegangen und mit Nachdruck auf sie verwiesen.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1:        Stellungnahme (Stn.) der Stadt Eisenach zum 2. Entwurf NEP

Anlage 2:        Anlage 1 zur Stn.: Stn. der Stadt Eisenach vom 29.05.17 zum SuedLink

Anlage 3:        Anlage 2 zur Stn.: Stn. der RPG vom 05.05.17 - RPG zum SuedLink

Anlage 4:        Anlage 3 zur Stn.: Stn. der RPG vom 14.02.17 zum 1. Entwurf NEP

Anlage 5:        Anlage 4 zur Stn.: Stn. der RPG vom 05.09./08.09.17 zum 2. Entwurf NEP

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und in der Abteilung Stadtplanung, Zimmer 3 b, Karlsplatz 1, einsehen.