Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0038 - Hilfe zur Gesundheit
Vorlage
0924-HFA/2017
Aktenzeichen
50.3
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0038 in Höhe von 50.000,00 €.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000,00 € erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 48200.191000 in Höhe von 50.000,00 €.


II. Begründung

 

Gemäß § 3 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) sind die kreisfreien Städte und Kreise als örtlicher Träger zuständig für die Gewährung von Sozialhilfe.

Nach dem 5. Kapitel des SGB XII erhalten Personen, die nicht krankenversichert sind und sich nicht selbst oder über ein Familienmitglied versichern können Hilfen bei Krankheit.

Leistungsempfänger von Hilfen bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII sind leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Sie sind jedoch nicht Mitglied der Krankenkasse. Die Leistungen der Krankenhilfe nach dem 5. Kapitel des SGB XII entsprechen im Wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne der Krankenbehandlung. Zur Krankenhilfe zählen z.B.: Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenbehandlung und Zahnbehandlung, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln, Zahnersatz, Krankenhausbehandlung, Leistungen zur medizinischen Reha und ergänzende Leistungen zur Reha, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe.

 

Derzeit beziehen 16 Personen Krankenhilfe.

 

Da sich die Krankenhilfekosten nicht planen lassen, wird für jedes Haushaltsjahr der für das Vorjahr in Anspruch genommene Betrag eingeplant.

 

Aufgrund von erhöhten Ausgaben, die aus einer notwendigen Krankenhausbehandlung mit Hubschraubereinsatz und weiteren Folgekosten resultieren, ist die Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000,00 € erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 48200.191000.