Betreff
Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin nach § 30 ThürKO: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 58 ThürKO in HH-Stelle 56000.940030 (Werner-Seelenbinder-Halle, Hochbaumaßnahme) i.H. von 48.000 €
Vorlage
0925-BR/2017
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 30 ThürKO hat die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach

die überplanmäßige Ausgabe i.H. von 48.000,00 € in Haushaltsstelle 56000.940040 (Werner-Seelenbinder-Halle, Hochbaumaßnahme) beschlossen. Der HFA erhält den Bericht nach Abschluss der Maßnahme, da die Leistungen zum weiteren Betrieb der Sportstätte unabdingbar war.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über Minderausgaben in Haushaltsstelle 56000.940030 (Jahn-Sporthalle, Planung), da im Haushaltsjahr 2017 in der Haushaltsstelle 56000.940030 keine Ausgaben mehr erfolgen.

 

Die Begründung der Eilentscheidung und die Art der Erledigung werden hiermit gemäß § 30 ThürKO dem zuständigen Ausschuss (HFA) wie folgt und unverzüglich mitgeteilt:

 

Im Zuge der Erneuerung der Dacheindeckung wurde an den Dachverbandhölzern Schädlingsbefall großen Ausmaßes festgestellt. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten erbrachte den Nachweis, dass es sich bei dem Schädling um den Hausbock handelt. Dessen nachhaltige Bekämpfung und Beseitigung erfordert umfangreiche Maßnahmen der Dachstuhlertüchtigung, die vom Abbeilen, Bürsten und Absaugen befallener Holzbauteile bis hin zu deren kompletter Auswechslung reichen. Das Abbeilen führt unweigerlich zur Schwächung der Holzquerschnitte, was einen Eingriff in die Statik des Daches bedeutet. Als Kompensationsmaßnahme dafür wurde vom Statiker die Beseitigung einer bis 7 cm starken Lehmfüllung in der Deckenebene festgelegt.

Um die Deckenlasten zu verringern, wird ersatzweise für die Lehmschicht eine Wärmedämmung aus Klemmfilz eingebracht, einschl. einer erforderlichen luftdichten Diffusionsfolie.

Die Arbeiten an der Dachtragkonstruktion erfordern aufwendige Abstützungsarbeiten bis auf den tragfähigen Hallenboden hinab.

Schließlich ist noch die Holzbehandlung gegen den Holzbockbefall durchzuführen.

Aus statischen Gründen und um eine Sperrung der Sporthalle zu vermeiden, ist eine Ausführung der erforderlichen Arbeiten unverzichtbar. Die Arbeiten sind unverzüglich auszuführen.

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe i. H. von 48.000,00 € wird die HH-Stelle 56000.940030 herangezogen.

Bei den zusätzlichen Arbeiten handelt es sich um unvorhersehbare Leistungen.

Um Ausfallzeiten für den Schul- und Vereinssport zu minimieren, werden die Arbeiten straff organisiert. Trotz Aufbietung aller täglich erforderlichen Kapazitäten und deren Auslastung, werden die Baumaßnahmen den Monat Oktober 2017 in Anspruch nehmen.

Die Halle wird dem Schul- und Vereinssport ab dem 2. November 2017 wieder zur Verfügung stehen.