Sachverhalt:
Mit Vorlage-Nr. 882-BR/2017 wurde bereits Bericht erstattet zum Erfüllungsstand Verwaltungshaushalt zum Stichtag 30.06.2017.
Mit der heutigen Vorlage erfolgt eine erneute Berichterstattung zum Stichtag 30.09.2017 sowie eine Hochrechnung hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2017 für den Bereich Verwaltungshaushalt.
Die Hochrechnung stellt sich in den Hauptgruppen wie folgt dar:
Alle Angaben in T€
Auf die als Anlage beigefügte Gruppierungsübersicht wird im Übrigen verwiesen.
Im Weiteren wird auf gravierende Änderungen im Vergleich zum Haushaltsansatz 2017 eingegangen.
Hauptgruppe 0
Ø Bei der Hochrechnung
wurde eine vorzunehmende pauschale
Restebereinigung bei der Gewerbesteuer berücksichtigt, da in den Einnahmen des
Anordnungssolls die Restebereinigung des Jahres 2016 enthalten ist. Das
Gewerbesteueraufkommen ist schwer planbar und unterliegt jährlich großen
Schwankungen. Das Gesamtaufkommen setzt sich zusammen aus Vorauszahlungen i. H. v. 12,2 Mio € und Veranlagungen (Festsetzungen nach
Jahresabschluss) i. H. v. 2,0 Mio €. Die Steuerfestsetzung durch die Stadt Eisenach ist an die
Grundlagenbescheide der Finanzämter gebunden, diese wiederum an die Erklärungen
der Gewerbesteuerpflichtigen sowie an die veränderte Rechtsprechung. Die Höhe
des Differenzbetrages zwischen Vorauszahlung und Veranlagung sowie der
Zeitpunkt der Veranlagung sind nicht steuerbar, so dass bei diesem
Einnahmekonto immer mit Planabweichungen (nach oben oder unten) zu rechnen sein
wird. Bei den Vorauszahlungen handelt es sich vorwiegend um Schätzungen, d.h.
Festsetzungen auf der Basis des letzten Veranlagungsjahres ggf. unter
Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftssituation. Die aktuelle Hochrechnung basiert auf einer zum jetzigen Zeitpunkt
erkennbaren Tendenz.
Unter pauschaler
Restebereinigung versteht man das In-Abgang-Stellen von ungerechtfertigt
hohen Kasseneinnahmeresten, die das Jahresrechnungsergebnis „künstlich“
verbessern. Es handelt sich ausschließlich um Forderungen, deren
Einbringlichkeit für die Zukunft nicht gänzlich auszuschließen, aber zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nachweisbar nicht möglich ist. Man bedient sich in der
Haushaltsrechnung dieses Hilfsmittels, um hier einen den tatsächlichen
Gegebenheiten entsprechenden Jahresabschlussstand auszuweisen.
Ø Aufgrund des Ergebnisses
der letzten Steuerschätzung vom Mai 2017 ist beim Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer mit Mehreinnahmen von ca. 206 T€ zu rechnen.
Ø Es wurde eine
Bedarfszuweisung in Höhe von 7.229 T€ gewährt. Diese ist 2.307 T€ geringer als
beantragt. Dies ist die Ursache für die erheblich geringeren Einnahmen bei der
Hauptgruppe 0 im Vergleich zur Planung.
Hauptgruppe 1
Ø Im Bereich der
Erstattungen vom Land, Untergruppe 161
wird für den UA 42110 (Asyl) eine Mindereinnahme von ca. 1,7 Mio € erwartet.
Grund hierfür ist ein neues Abrechnungssystem sowie eine stark verringerte
Anzahl Asylbewerber. Parallel dazu verändern sich auch die Ausgaben in der
Hauptgruppe 7.
Hauptgruppe 2
Ø Die ursprünglich
geplante Gewinnausschüttung von der Sparkasse i. H. v. 300 T€ ist
aufgrund der inzwischen vorliegenden Entscheidung des Verwaltungsrates der
Wartburg-Sparkasse nicht realisierbar.
Ø In den Gruppierungen 24,
25 (Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb und in Einrichtungen) sowie 26
(weitere Finanzeinnahmen) ist im Rahmen der Jahresrechnung eine pauschale
Restebereinigung in Größenordnung vorzunehmen (vgl. Erläuterungen zu
Hauptgruppe 0). Dies betrifft insbesondere die Bereiche Unterhaltsvorschuss
(Gruppierung 24 – Leistungen von Unterhaltspflichtigen) sowie Mahngebühren / Säumniszuschläge und
Nachzahlungszinsen (Gruppierung 26)
Hauptgruppe 4
Es konnten einige Stellen nicht nachbesetzt werden, die jedoch im Rahmen der Haushaltsplanung vorgesehen waren. Aus diesem Grund ergibt sich zum Jahresende eine Minderausgabe in Höhe von 930.000 €.
Hauptgruppen
5/6
Ø Bei den Geschäftsausgaben (Gruppierung
54) ist bislang keine Rechnungslegung für die Bewachungskosten der
Flüchtlingsunterkunft erfolgt. Es werden daher nur 50 % des Ansatzes
kalkuliert.
Ø Die Inanspruchnahme der Gruppierungen
64, 65, 66 zum 30.09.2017 lag bei ca. 54 %. Da Versicherungen und
Mitgliedsbeiträge zu großen Teilen schon Anfang des Jahres fällig sind und die
Ausgaben im Bereich Post- und Fernmeldegebühren, aber auch bei den
Deckungskreisen 26 (Geschäftsausgaben) und 72 (Dienstreisen) noch nicht zu
75 % oder mehr in Anspruch genommen wurden, wurde mit Minderausgaben von
ca. 500 T€ kalkuliert
Ø In der 48200.674100 (kommunaler
Finanzierungsanteil Jobcenter) ist mit einem Mehrbedarf zu rechnen.
Ø Lt. Hochrechnung des Fachamtes werden in
der Gruppierung 69 im DK 75 (SGB II- Kosten der Unterkunft) ca. 1.057 T€ mehr
benötigt als geplant.
Hauptgruppe
7
Ø In der 712 (Zuschüsse für laufende
Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände) ist die Abrechnung des WAK für die
Zweckvereinbarung im Gesundheitsamt sowie Veterinäramt höher ausgefallen als
geplant. Mehrkosten ca. 100 T€.
Ø Bereich der Gruppierungen 715-718
(Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an sonstige Bereiche): Mit 120 T€
wurde der städtische Zuschuss an die KVG (ÖPNV) kalkuliert, was zu Einsparungen
von 130 T€ führt (sh. auch Beschluss des HFA vom 18.07.2017 zur
haushaltswirtschaftlichen Sperre). Im DK 47 (Zuschüsse an Träger von
Kindertageseinrichtungen) war im AO-Soll 30.06. schon der Juli inbegriffen.
Somit wird lt. Hochrechnung eine Minderausgabe von ca. 600 T€ am
Jahresende voraussichtlich erwartet.
Ø Die Hochrechnung in den Gruppierungen 73
(Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen)
und 74 (Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen)
entsprechen im Wesentlichen der aktuellen Kalkulation des Fachamtes für das
lfd. Jahr. In den DK 36 (Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen) und 58
(Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) ist mit Minderausgaben von insgesamt ca.
830 T€ zu rechnen, während mit deutlichen Mehrausgaben im DK 70
(Eingliederungshilfe in Einrichtungen) in Höhe von 300 T€ gerechnet wird.
Ø Weiterhin ist in Gruppierung 79, DK
59-Asyl lt. Hochrechnung des Fachamtes aufgrund der verringerten Anzahl
Asylbewerber mit Minderausgaben zu rechnen. Die Einnahme wurde parallel dazu
ebenfalls reduziert.
Ø Aufgrund des Inkrafttretens der
Neuregelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zum 01.07.2017
(ursprünglich zum 01.01.2017 geplant) wird nicht der gesamte Haushaltsansatz in
der 48100.788000 benötigt. Es wird daher
von Einsparungen in Höhe von knapp 500 T€ ausgegangen. Die Einnahme wurde
ebenfalls mit entsprechender Minderung hochgerechnet.
Hauptgruppe
8
Ø Minderausgaben wurden aufgrund des
weiterhin niedrigen Zinsniveaus im Bereich der Kassenkreditzinsen kalkuliert.
Ø Erhebliche Mehrausgaben fallen im
Bereich der Zinsen für Steuererstattungen an. Ein aktuelles Urteil des BFH
sorgt für Nachzahlungen in Größenordnung. Aktuell wird mit Mehrausgaben von ca.
240 T€ gerechnet. Diesbezüglich wird auf die zur Sitzung des Stadtrates am
05.09.2017 vorgelegte Berichtsvorlage zu der durch Eilentscheidung der
Oberbürgermeisterin bereits beschlossene überplanmäßige Ausgabe verwiesen.
Ø Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde um den Gesamtbetrag reduziert, der im Rahmen der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Sperre im Vermögenshaushalt gesperrt wurde.
Aufgrund der erstellten Hochrechnung wird aus heutiger Sicht ein kleiner Überschuss erwartet. Die geplante anteilige Finanzierung der Altfehlbeträge sollte somit in jedem Fall, ggf. sogar etwas höher, möglich sein.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Gruppierungsübersicht zur Hochrechnung