Betreff
Stand der Haushaltsausführung/ Hochrechnung zum 31.12.2017
Vorlage
0927-BR/2017
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Vorlage-Nr. 882-BR/2017 wurde bereits Bericht erstattet zum Erfüllungsstand Verwaltungshaushalt zum Stichtag 30.06.2017.

 

Mit der heutigen Vorlage erfolgt eine erneute Berichterstattung zum Stichtag 30.09.2017 sowie eine Hochrechnung hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2017 für den Bereich Verwaltungshaushalt.

 

Die Hochrechnung stellt sich in den Hauptgruppen wie folgt dar:

 

Alle Angaben in T€

 

Auf die als Anlage beigefügte Gruppierungsübersicht wird im Übrigen verwiesen.

 

Im Weiteren wird auf gravierende Änderungen im Vergleich zum Haushaltsansatz 2017 eingegangen.

 

Hauptgruppe 0

 

Ø  Bei der Hochrechnung wurde eine  vorzunehmende pauschale Restebereinigung bei der Gewerbesteuer berücksichtigt, da in den Einnahmen des Anordnungssolls die Restebereinigung des Jahres 2016 enthalten ist. Das Gewerbesteueraufkommen ist schwer planbar und unterliegt jährlich großen Schwankungen. Das Gesamtaufkommen setzt sich zusammen aus Vorauszahlungen i. H. v. 12,2 Mio € und Veranlagungen (Festsetzungen nach Jahresabschluss) i. H. v. 2,0 Mio €. Die Steuerfestsetzung durch die Stadt Eisenach ist an die Grundlagenbescheide der Finanzämter gebunden, diese wiederum an die Erklärungen der Gewerbesteuerpflichtigen sowie an die veränderte Rechtsprechung. Die Höhe des Differenzbetrages zwischen Vorauszahlung und Veranlagung sowie der Zeitpunkt der Veranlagung sind nicht steuerbar, so dass bei diesem Einnahmekonto immer mit Planabweichungen (nach oben oder unten) zu rechnen sein wird. Bei den Vorauszahlungen handelt es sich vorwiegend um Schätzungen, d.h. Festsetzungen auf der Basis des letzten Veranlagungsjahres ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftssituation. Die aktuelle Hochrechnung basiert auf einer zum jetzigen Zeitpunkt erkennbaren Tendenz.

 

Unter pauschaler Restebereinigung versteht man das In-Abgang-Stellen von ungerechtfertigt hohen Kasseneinnahmeresten, die das Jahresrechnungsergebnis „künstlich“ verbessern. Es handelt sich ausschließlich um Forderungen, deren Einbringlichkeit für die Zukunft nicht gänzlich auszuschließen, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nachweisbar nicht möglich ist. Man bedient sich in der Haushaltsrechnung dieses Hilfsmittels, um hier einen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Jahresabschlussstand auszuweisen.

 

Ø  Aufgrund des Ergebnisses der letzten Steuerschätzung vom Mai 2017 ist beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit Mehreinnahmen von ca. 206 T€ zu rechnen.

 

Ø  Es wurde eine Bedarfszuweisung in Höhe von 7.229 T€ gewährt. Diese ist 2.307 T€ geringer als beantragt. Dies ist die Ursache für die erheblich geringeren Einnahmen bei der Hauptgruppe 0 im Vergleich zur Planung.

 

 

Hauptgruppe 1

 

Ø  Im Bereich der Erstattungen vom Land,  Untergruppe 161 wird für den UA 42110 (Asyl) eine Mindereinnahme von ca. 1,7 Mio € erwartet. Grund hierfür ist ein neues Abrechnungssystem sowie eine stark verringerte Anzahl Asylbewerber. Parallel dazu verändern sich auch die Ausgaben in der Hauptgruppe 7.

 

 

Hauptgruppe 2

 

Ø  Die ursprünglich geplante Gewinnausschüttung von der Sparkasse i. H. v. 300 T€ ist aufgrund der inzwischen vorliegenden Entscheidung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse nicht realisierbar.

 

Ø  In den Gruppierungen 24, 25 (Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb und in Einrichtungen) sowie 26 (weitere Finanzeinnahmen) ist im Rahmen der Jahresrechnung eine pauschale Restebereinigung in Größenordnung vorzunehmen (vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 0). Dies betrifft insbesondere die Bereiche Unterhaltsvorschuss (Gruppierung 24 – Leistungen von Unterhaltspflichtigen) sowie  Mahngebühren / Säumniszuschläge und Nachzahlungszinsen (Gruppierung 26)

 

 

Hauptgruppe 4

 

Es konnten einige Stellen nicht nachbesetzt werden, die jedoch im Rahmen der Haushaltsplanung vorgesehen waren. Aus diesem Grund ergibt sich zum Jahresende eine Minderausgabe in Höhe von 930.000 €.

 

 

Hauptgruppen 5/6

 

Ø  Bei den Geschäftsausgaben (Gruppierung 54) ist bislang keine Rechnungslegung für die Bewachungskosten der Flüchtlingsunterkunft erfolgt. Es werden daher nur 50 % des Ansatzes kalkuliert.

 

Ø  Die Inanspruchnahme der Gruppierungen 64, 65, 66 zum 30.09.2017 lag bei ca. 54 %. Da Versicherungen und Mitgliedsbeiträge zu großen Teilen schon Anfang des Jahres fällig sind und die Ausgaben im Bereich Post- und Fernmeldegebühren, aber auch bei den Deckungskreisen 26 (Geschäftsausgaben) und 72 (Dienstreisen) noch nicht zu 75 % oder mehr in Anspruch genommen wurden, wurde mit Minderausgaben von ca. 500 T€ kalkuliert

 

Ø  In der 48200.674100 (kommunaler Finanzierungsanteil Jobcenter) ist mit einem Mehrbedarf zu rechnen.

 

Ø  Lt. Hochrechnung des Fachamtes werden in der Gruppierung 69 im DK 75 (SGB II- Kosten der Unterkunft) ca. 1.057 T€ mehr benötigt als geplant.

 

 

Hauptgruppe 7

 

Ø  In der 712 (Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände) ist die Abrechnung des WAK für die Zweckvereinbarung im Gesundheitsamt sowie Veterinäramt höher ausgefallen als geplant. Mehrkosten ca. 100 T€.

 

Ø  Bereich der Gruppierungen 715-718 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an sonstige Bereiche): Mit 120 T€ wurde der städtische Zuschuss an die KVG (ÖPNV) kalkuliert, was zu Einsparungen von 130 T€ führt (sh. auch Beschluss des HFA vom 18.07.2017 zur haushaltswirtschaftlichen Sperre). Im DK 47 (Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen) war im AO-Soll 30.06. schon der Juli inbegriffen. Somit wird lt. Hochrechnung eine Minderausgabe von ca. 600 T€ am Jahresende  voraussichtlich erwartet.

 

Ø  Die Hochrechnung in den Gruppierungen 73 (Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) und 74 (Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen) entsprechen im Wesentlichen der aktuellen Kalkulation des Fachamtes für das lfd. Jahr. In den DK 36 (Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen) und 58 (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) ist mit Minderausgaben von insgesamt ca. 830 T€ zu rechnen, während mit deutlichen Mehrausgaben im DK 70 (Eingliederungshilfe in Einrichtungen) in Höhe von 300 T€ gerechnet wird.

 

Ø  Weiterhin ist in Gruppierung 79, DK 59-Asyl lt. Hochrechnung des Fachamtes aufgrund der verringerten Anzahl Asylbewerber mit Minderausgaben zu rechnen. Die Einnahme wurde parallel dazu ebenfalls reduziert.

 

Ø  Aufgrund des Inkrafttretens der Neuregelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zum 01.07.2017 (ursprünglich zum 01.01.2017 geplant) wird nicht der gesamte Haushaltsansatz in der 48100.788000 benötigt. Es  wird daher von Einsparungen in Höhe von knapp 500 T€ ausgegangen. Die Einnahme wurde ebenfalls mit entsprechender Minderung hochgerechnet.

 

 

Hauptgruppe 8

 

Ø  Minderausgaben wurden aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus im Bereich der Kassenkreditzinsen kalkuliert.

 

Ø  Erhebliche Mehrausgaben fallen im Bereich der Zinsen für Steuererstattungen an. Ein aktuelles Urteil des BFH sorgt für Nachzahlungen in Größenordnung. Aktuell wird mit Mehrausgaben von ca. 240 T€ gerechnet. Diesbezüglich wird auf die zur Sitzung des Stadtrates am 05.09.2017 vorgelegte Berichtsvorlage zu der durch Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin bereits beschlossene überplanmäßige Ausgabe verwiesen.

 

Ø  Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde um den Gesamtbetrag reduziert, der im Rahmen der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Sperre im Vermögenshaushalt gesperrt wurde.

 

Aufgrund der erstellten Hochrechnung wird aus heutiger Sicht ein kleiner Überschuss erwartet. Die geplante anteilige Finanzierung der Altfehlbeträge sollte somit in jedem Fall, ggf. sogar etwas höher, möglich sein.

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Gruppierungsübersicht zur Hochrechnung