Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Straßenreinigung in Eisenach
Vorlage
AF-0358/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Seit wann wird die Straßenreinigungssatzung wieder restriktiv ausgelegt und wie begründet die Stadtverwaltung dies?

2.       Reinigt die Stadtverwaltung derzeit noch Straßen und Plätze, für die nach Satzung eigentlich die Eigentümer bzw. Besitzer zuständig wären? (bitte Straßen und Plätze einzeln benennen)

3.       Teilt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass es im Sinne eines einheitlich sauberen Stadtbildes wäre, wenn die Reinigung zumindest im Innenstadtbereich weiterhin von der Stadtverwaltung übernommen würde und wie begründet sie dies?

4.       Wie viele Bußgelder sind im Zusammenhang mit der Straßenreinigungssatzung seit 2012 erlassen worden? (bitte nach Jahren, Höhe und betroffenen Straßen gliedern)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

In den letzten Jahren wurden sowohl Reinigungs- als auch Winterdienstleistungen, die trotz Satzungsregelung teilweise noch durch die Stadt erbracht wurden,  aus Gründen der personellen Leistungsfähigkeit und erforderlichen Kostenminimierung sukzessive immer weiter eingeschränkt. In 2017 erfolgten allerdings einzelne Ausnahmen bei der Durchsetzung der Straßenreingungssatzung, um ein einheitliches sauberes Stadtbild vor dem Hintergrund der städtischen Veranstaltungen und Jubiläen zu gewährleisten.

 

Zu 2.

Zur Wahrung der Sauberkeit auf den touristischen Hauptstrecken im Stadtzentrum wurden in diesem Jahr drei Straßenkehrer eingesetzt, die teilweise auch Anliegerpflichten mit übernommen haben. Außerdem erfolgte die Reinigung der Baumscheiben in der Innenstadt (Henkelsgasse, vor dem Kreuznacher Haus, Alexanderstraße, Katharinenstraße) durch Beauftragung an die ABS, obwohl auch diese Reinigung den Anliegerpflichten zuzuordnen ist.

Weiterhin wird noch als freiwillige Leistung die Abfuhr des von den Anliegern auf dem Gehweg gesammelten Laubes in der Ebertstraße und Jahnstraße vom Amt 67 durchgeführt.

 

Zu 3.

Soweit ein einheitlich sauberes Innenstadtbild geschaffen werden soll, kann dies nur durch eine generelle Reinigung durch die Stadt bzw. beauftragte Dritte vergleichbar mit dem maschinellen Reinigen der Straßen erreicht werden. Diese Reinigungsleistungen (bzw. deren Kosten) sind auf die Bürger umzulegen. Soweit die Pflicht beim Bürger verbleibt, wird das Stadtbild immer uneinheitlich und ggf. „schmuddelig“ aussehen, da der Verwaltungsprozess bis zur Anordnung einer Ersatzvornahme zu langwierig ist. Die Rücknahme der Reinigungspflichten vom Anlieger auf die Stadt und deren Kostentragung ist in der entsprechenden Satzung zu regeln.

 

Zu .4

Erlassene Bußgelder

 

Jahr

Ordnungswidrigkeitsverfahren

2012

38

2013

30

2014

24

2015

26

2016

31

2017

57

 

Straßen:

An der Karlskuppe, Alexanderstraße, Altstadtstraße, Alter Friedhof, Am Klosterweg, Am Ofenstein, Amrastraße, Auf dem Ufer, Beethovenstraße, Clemdastraße, Clemensstraße, Domstraße, Dresdener Straße, Ebertstraße, Eichrodter Weg, Eisenacher Straße, E.-Brandström-Allee, Ernst-Thälmann-Straße, Fabrikstraße, Frauenberg, Frauenplan, Fichtestraße, Frankfurter Straße, F.-Erbe-Straße, F.-Koch-Straße, F.-Naumann-Straße, Gaswerkstraße, G.-Eucken-Straße, Gemarkung Stregda, Georgenstraße, Goethestraße, Ginsterweg, Goldschmiedenstraße, Gothaer Straße, Hainweg, Hauptstraße, H.-Heine-Straße, H.-Zieger-Straße, Heinrichstraße, Hörscheler Straße, Hohe Straße, Hospitalstraße, Im Liliengrund, Im Talacker, Kapellenstraße, Karl-Marx-Straße, Karlsplatz, Karlstraße, Katharinenstraße, Karolinenstraße, Kasseler Straße, Klosterweg, Kupferhammer, Langensalzaer Straße, Lauchergasse, Lauchröder Str., Luisenstraße, Lutherstraße, Marienstraße, Mühlstraße, Mühlhäuser Straße, Neustadt, Okenstraße, Oppenheimstraße, P.-Kühner-Straße, Planstraße, Predigerplatz, Rebhanstraße, Rennbahn, Reuterweg, Rittergasse, Rödigerstraße, Röseplatz, Rotenhofer Weg, Schloßberg, Sophienstraße, Stedtfelder Straße, Stöhrstraße, Stolzestraße, Stresemannstraße, Tiefenbacher Allee, Uferstraße, Vorgasse, Wartburgallee, Weinbergstraße, Werneburstraße, Wiesenstraße, W.-Pieck-Straße, Wolfgang, Wydenbrugkstraße,