I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
eine
überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis (DK) 48 (Hilfe in Heimen nach dem SGB
VIII) von insgesamt 1.194.000,00 € gesplittet nach folgenden Haushaltsstellen:
45340.771300
(gemeinsame
Unterbringung von Erziehungsberechtigten mit Kind)
64.000,00 €
45570.771300 (Heimerziehung Minderjähriger) 366.000,00
€
45570.771310 (Heimerziehung
minderjähriger UMA) 305.000,00
€
45600.771300 (Eingliederungshilfe seelisch Behinderter) 335.000,00
€
45610.771300 (Heimerziehung
junge Volljährige) 82.000,00 €
45610.771310 (Heimerziehung
junge volljährige UMA) 42.000,00 €
Die
Deckung erfolgt durch entsprechende Minderausgaben und Mehreinnahmen in
folgenden Haushaltsstellen:
Mehreinnahmen:
45570.161000
(Erstattung vom Land- UMA) 41.000,00 €
45610.161000 (Erstattung
vom Land- UMA) 8.900,00 €
45610.255100 (Leistungen
von Sozialleistungsträgern- Rente)
1.000,00 €
45650.162000 (Erstattung
von Sozialleistungsträgern) 9.000,00 €
48100.24100 (Kostenerstattung
von anderen Jugendämtern) 2.000,00 €
90000.265000 (Nachzahlungszinsen
für Steuernachzahlung)
82.100,00 €
90000.003000 (Steuern-allgemein) 100.000,00
€
48200.191000 (Grundsicherung) ^ 100.000,00
€
Minderausgaben:
DK 200 (Personalkosten) 850.000,00 €
II. Begründung:
Der Planansatz für den DK 048 erfolgte auf der Grundlage der Fallzahlen und sich abzeichnender Tendenzen der Haushaltsjahre 2015 und 2016.
In der Haushaltsstelle 45340.771300 (Hilfen in Heimen für Erziehungsberechtigte mit Kindern) gem. § 19 SGB VIII sind im Durchschnitt, wie geplant 8 Fälle monatlich zu finanzieren. Der durchschnittliche tägliche Kostensatz dieser geplanten Leistungen stieg jedoch von 135,00 € auf 182,48 € im Laufe des Haushaltsjahres, also um rund
35 %. Aufgrund der Leistungsinhalte und erforderlichen Platzkapazitäten
mussten Einrichtungen der Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Weimar-Land und
des Wartburgkreises belegt werden. Diese Träger der öffentlichen Jugendhilfe
sind für den Abschluss der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen mit
den Leistungserbringern als örtliche Träger der Jugendhilfe gem. § 78e SGB VIII
zuständig. Da wir die Einrichtungen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
belegen, sind wir gem. § 78 b SGB VIII zur Übernahme des Entgeltes
verpflichtet.
Somit ist der Planansatz von 400.000,00 € nicht
ausreichend.
In der Haushaltsstelle 45570.77130 (Hilfe in Heimen für Minderjährige) gem. § 34 SGB VIII wurde der Bedarf mit durchschnittlich 58 untergebrachten Kindern pro Monat und einem Tagesentgeltsatz von durchschnittlich rd. 132,00 € zuzüglich dem monatlichen Taschen- und Bekleidungsgeld ermittelt, was den Tendenzen des Jahres 2016 entsprach.
Die durchschnittliche Fallzahl hat sich in diesem Jahr bisher um 0,3 Kinder pro Monat erhöht und zeigt eine steigende Tendenz auf.
Der durchschnittliche Entgeltsatz ist im Laufe des Jahres um rund 5 € je Tag je Kind auf 137,00 € gestiegen, sodass bereits dadurch ein Finanzierungsmehrbedarf von ca. 105.000,00 € besteht.
Hinzu kommt die Tatsache, dass zunehmend für einzelne untergebrachte Kinder individuelle Zusatzleistungen über das normale Leistungsangebot eines Kinderheimes hinaus durch Fachleistungsstunden für Einzelbetreuung, Schulbegleitung u.ä. erbracht werden müssen. Diese Zusatzleistungen kosten allein bei 5 Kindern aktuell im Durchschnitt 5.000,00 € pro Monat, was ebenso wie besonders hohe Pflegekostensätze im Einzelfall (ein Kind seit Sommer 2017 täglich 453,69 €) nicht planbar war.
Die Plansummen in den Haushaltsstellen 45570.771310 (Heimerziehung minderjähriger UMA) gem. § 34 SGB VIII und 45610.771310 (Heimerziehung volljähriger UMA) gem. § 41 SGB VIII erfolgten auf der Grundlage von Schätzungen, da zum Zeitpunkt der Haushaltplanung noch keine Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen gem. § 78 a ff SGB VIII mit den jeweiligen Trägern der Einrichtungen abgeschlossen waren. Die Schätzungen beruhten auf Durchschnittswerten bereits vorhandener Jugendhilfeeinrichtungen in Eisenach, die letztendlich vollumfänglich nicht realistisch waren. Hier sei darauf hingewiesen, dass diese Kosten zu 100 % vom Land erstattet werden.
In der Haushaltsstelle 45600.77130 (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche) gem. § 35 a SGB VIII wurden die geplanten Haushaltsmittel auf der Grundlage einer durchschnittlichen monatlichen Kinderzahl von 28 mit einem täglichen Pflegekostensatz von 160,00 € zuzüglich Taschen- und Bekleidungsgeld berechnet.
Die durchschnittliche Fallzahl hat sich auf monatlich 30 Kinder und das durchschnittliche Entgelt auf täglich 174,00 € erhöht, was Mehrkosten von mehr als 268.000,00 € entspricht.
Weitere Mehrkosten entstehen durch nicht planbare zusätzlich notwendige individuelle Leistungen, wie Schulbegleitung oder stundenweise Einzelbetreuung.
In der Haushaltsstelle 45610.771300 (Heimerziehung junge Volljährige) gem. § 41 SGB VIII wurde der Finanzbedarf auf der Grundlage von durchschnittlich 5 Fällen und einem Kostensatz von 120,00 € täglich zuzüglich Taschen- und Bekleidungsgeld geplant. Inzwischen besteht eine Durchschnittsfallzahl von 5,6 jungen Volljährigen monatlich mit einem täglichen Entgelt von durchschnittlich 159,00 €, was ebenfalls nicht planbar war.
Die Aufgabenerfüllungen, die mit den Haushaltsmitteln der zur Deckung des Finanz-bedarfs angegeben Ausgabehaushaltsstellen zu erledigen sind, sind trotz der entsprechend geringeren Finanzmittel gewährleistet.
Die Mehreinnahmen stehen ebenfalls zur Deckung der notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
Auszug Gesetzestext SGB VIII