Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0075 - Offene Hilfen Grundsicherung SGB II - in Höhe von 167.000 €
Vorlage
0940-StR/2017
Aktenzeichen
50.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0075 in Höhe von 167.000,00 €.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 167.000,00 € erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 48200.191000 in Höhe von 167.000,00 €.

 


II. Begründung:

Gemäß § 6 Abs.1 Nr.2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sind die kreisfreien Städte und Kreise als kommunale Träger zuständig für die Leistungen nach dem SGB II, insbesondere für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (soweit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird) sowie für Leistungen nach §§ 16a, 24 Abs.3 S.1 Nr.1 und 2,  28 SGB II, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind.

 

Derzeit stehen noch 783.676,21 € zur Verfügung.

Die Zahlung für den Monat Dezember 2017 – erfolgt Ende November 2017 – beträgt ca. 630.000  €.

Somit stehen noch 153.676,21 € zur Verfügung.

Aufgrund der der täglichen Zahlungen vom 02.11.2017 bis zum 29.11.2017 erfolgen weitere Ausgaben. Diese Ausgaben betragen ca. 160.000 € für den Zeitraum vom 02.11.2017 – 29.11.2017. Für den Zeitraum vom 30.11.2017 bis zum 27.12.2017 werden ebenfalls nochmals ca. 160.000 € benötigt um die täglichen Zahlungen sicherzustellen.

 

Somit macht sich eine überplanmäßige Ausgabe von 167.000 € erforderlich.

Die überplanmäßige Ausgabe unterliegt der Dringlichkeit, damit die Zahlungen entsprechend der Fälligkeit anteilig im Dezember 2017 sofort gebucht und überwiesen werden können.

Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss vom Stadtrat vom 26.09.2017 – Beschluss-Nr. StR/0596/2017 – verwiesen.

 

Der überplanmäßige Bedarf besteht in den Haushaltsstellen

48200.691000; 48200.691100; 48200.693000