Betreff
Bildung einer Arbeitsgruppe zur Bestimmung von Kriterien über die künftige "Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken" in Eisenach
Vorlage
0947-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Unter Leitung der Oberbürgermeisterin wird eine Arbeitsgruppe zur Bestimmung von Kriterien über die künftige „Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken“ in Eisenach gebildet. Die Arbeitsgruppe soll insgesamt nicht mehr als 13 Personen umfassen.

Neben der Oberbürgermeisterin ist die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eisenach Mitglied per Amt.

 

Die Fraktionen des Stadtrates benennen folgende fünf Personen:

 

1.       …………………………………………(CDU-Fraktion)

2.       …………………………………………(CDU-Fraktion)

3.       …………………………………………(Fraktion DIE LINKE)

4.       …………………………………………(Fraktion Grüne/BfE)

5.       …………………………………………(SPD-Fraktion)

 

Weitere sechs Mitglieder entsenden:

1.       der Geschichtsverein Eisenach e.V.

2.       der Kunstverein Eisenach e.V.

3.       der Kreissportbund Eisenach e.V.

4.       den Verein Eisenacher Gästeführer e.V.

5.       der Kulturbeirat der Stadt Eisenach

6.       die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Eisenach

 


II. Begründung:

 

Eisenach ist eine wachsende Stadt. Um den Bedürfnissen einer wachsenden Stadt nachkommen zu können, werden kontinuierlich neue Gebiete für Wohn- und Gewerbezwecke erschlossen. Zur Erschließung gehören auch neue Straßen und Wege, die benannt werden müssen.

 

Die Vergabe von Straßennamen ist ein Teil der Erinnerungskultur. Den Namen soll ein öffentlich langfristig nutzbarer Charakter innewohnen und nicht ausschließlich dem aktuellen Zeitgeist dienen. Ein politischer Missbrauch soll bei der Straßenbenennung ausgeschlossen sein. Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, dass sich der Stadtrat für die künftige Straßenbenennung Kriterien gibt. In die Erarbeitung dieser Kriterien ist der Sachverstand der Eisenacher Einwohnerschaft einzubeziehen. Es wird eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet.

 

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen sollte die Arbeitsgruppe nicht mehr als ein gutes Dutzend Mitglieder umfassen. Die Oberbürgermeisterin leitet die Arbeitsgruppe. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt ist geborenes Mitglied der Arbeitsgruppe, um künftig insbesondere der Unterrepräsentation von Straßennamen mit Verweis auf Frauen entgegenwirken zu können. Die weiteren Mitglieder sollten einerseits durch den Stadtrat als politisches Organ und andererseits durch geeignete Eisenacher Vereine, Verbände und Institutionen bestimmt werden.

 

Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Arbeitsgruppe nicht für die Vergabe der Namen zuständig ist. Die Benennung von Straßen obliegt gemäß § 5 Abs. 3 ThürKO ausschließlich dem Stadtrat. In Anlehnung an das Verfahren zur spiegelbildlichen Besetzung der Ausschüsse ergeben sich bei fünf von den Fraktionen zu benennenden Personen für die CDU-Fraktion zwei Personen und für die Fraktionen DIE LINKE, Grüne/BfE und SPD jeweils eine Person, die nicht Mitglieder des Stadtrates sein müssen.