Betreff
Haushalt 2018: Stand der Haushaltsplanung zum Stichtag 06.11.2017
Vorlage
0948-BR/2017
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dieser Vorlage wird Bericht erstattet zum Stand der Haushaltsplanung 2018.

 

Mit Rundschreiben der Oberbürgermeisterin zur Aufstellung des Haushaltes 2018 wurden die Fachämter aufgefordert, die Mittelbedarfe für das Haushaltsjahr 2018 bis zum 23.06.2017 der Finanzverwaltung zuzuleiten.

 

Im Folgenden wird der aktuelle Planungsstand für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt dargestellt.

 

1.    Verwaltungshaushalt

 

Alle Mittelanmeldungen der Fachämter wurden bis August 2017 erfasst. Im Zeitraum von August bis Oktober 2017 erfolgten laufend Anpassungen die sich aufgrund gesetzlicher Änderungen, Entwicklung von Fallzahlen usw. ergeben haben.

 

Der Verwaltungshaushalt weist aktuell einen Fehlbetrag in Höhe von 5,6 Mio. € aus. Damit ist klar, dass die Stadt wie in den Vorjahren auf Hilfe des Landes in Form einer Bedarfszuweisung angewiesen sein wird.

 

Insgesamt ist im Vergleich zu 2017 eine negative Entwicklung zu verzeichnen. Auf die Gründe  wird in der Folge eingegangen, zunächst soll jedoch die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabegruppen im Vergleich zum Haushalt 2017 dargestellt werden.

 

 

Hauptgruppe

Entwurf 2018

 

-EUR

Haushalt 2017

 

-EUR-

Veränderungen

 

-EUR-

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

71.769.454

78.902.660

- 7.133.206

1 - Einn. aus Verwaltung und Betrieb

24.321.985

26.351.185

- 2.029.200

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

7.631.530

8.595.870

- 964.340

Summe Einnahmen

103.722.969

113.849.715

- 10.126.746

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

25.192.607

24.246.313

+ 946.294

5/6 – Sächlicher Verw. und Betriebsaufw.

18.199.056

16.666.027

+ 1.533.029

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

63.007.892

63.028.766

- 20.874

8 – Sonstige Finanzausgaben

2.974.282

9.908.609

- 6.934.327

Summe Ausgaben

     109.373.837

113.849.715

- 4.475.878

Saldo

- 5.650.868

0

-          5.650.868

 

 

Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Die Hauptgruppe 0 weist aktuell eine Verschlechterung von 7.133 T€ aus. Hintergrund ist hier, dass derzeit noch keine Bedarfszuweisung (Gruppierung 05) eingeplant wurde (vgl. Ansatz 2017: 9.537 T€).

 

Neben dieser „Verschlechterung“ sind jedoch positive Entwicklungen zu verzeichnen:

 

Gruppierung 01 - Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (+ 1.425 T€)

 

  • Im Rahmen der regionalisierten Steuerschätzung Mai 2017 sind Verbesserungen in Höhe von 1.425 T€ zu erwarten.

 

Gruppierung 04 – Schlüsselzuweisung (+ 771 T€)

 

  • Der Entwurf der Landesregierung zur Neufassung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sieht Veränderungen bei der Hauptansatzstaffel vor, die sich positiv für Eisenach auswirken. Nach der aktuell vorliegenden Modellberechnung ist von einem Zuwachs von 771 T€ auszugehen.

 

Gruppierung 06 – Mehrbelastungsausgleich (+ 297 T€)

 

  • Der Entwurf zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz sieht ebenso eine Verbesserung im Bereich des Mehrbelastungsausgleiches vor. Im Jahr 2018 steigt der pro-Kopf-Betrag von 119 auf 127 €, so dass mit einer Verbesserung von 297 T€ zu rechnen ist.

 

Bereinigt man die Hauptgruppe 0 in 2017 ebenfalls um die Bedarfszuweisung, ist festzustellen, dass ein Einnahmezuwachs von d. 2.404 T€ von 2017 nach 2018 zu verzeichnen ist.

 

 

Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Hauptgruppe 1 weist Einnahmeverluste in Größenordnung von 2.029 T€ im Vergleich zu 2017 aus. Diese sind vor allem in folgenden Gruppierungen zu verzeichnen:

 

Gruppierung 10 – Verwaltungsgebühren (- 153 T€)

 

·         Auf Basis der vorliegenden Anträge zu Genehmigungsverfahren ist im Bereich Immissionsschutz mit geringeren Gebühreneinnahmen in Höhe von  99 T€ zu rechnen.

 

Gruppierung 16 – Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts          (- 773 T€)

 

·         Bedingt durch sinkende Ausgaben im Bereich Asyl sinken auch die Erstattungen des Landes (-1.959 T€).

 

·         Mit Einführung des beitragsfreien Kitajahres wird die Stadt Erstattungen des Landes erhalten. Geplant sind derzeit 625 T€ (für eigene Kitas und Kitas in freier Trägerschaft). Die Erstattungen für die freien Träger sind an diese weiterzuleiten, so dass im Bereich der Gruppierung 7 die Ausgaben entsprechend steigen.

 

·         Bedingt durch gesetzliche Änderungen beim Unterhaltsvorschuss wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 248 T€ gerechnet.

 

Gruppe 17 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (- 1.499 T€)

 

·         In den Jahren 2016 und 2017 erhielt die Stadt Einnahmen aus der Verordnung zur „Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen“. Diese Verordnung läuft zum 31.12.2017 aus, so dass hier Einnahmeverluste von 879 T€ bestehen. (Im Entwurf des Landeshaushaltes 2018/2019 ist ein Titel „Maßnahmen Integrationsförderung mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 15,6 Mio. EUR enthalten. Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Anforderungen zur Inanspruchnahme erfüllt sein müssen und welcher Anteil ggfs. im städtischen Haushalt in Ansatz gebracht werden kann.)

 

·         Mit Gesetz vom 23.06.2015 wurde das Thüringer Erziehungsgeldgesetz aufgehoben. Ab 2018 wird damit die Landeszuweisung auf 0 laufen, was einer Einnahmeminderung von 160 T€ entspricht.

 

·         Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sinken im Jahr 2018 um ca. 279 T€. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung, so dass auch die Einnahmen entsprechend sinken.

 

·         Im kulturellen Bereich sinken die Zuweisungen und Spenden für Projekte (z. B. Reformationsjubiläum und Wandertag) Ausstellungen (Reformationsjubiläum, Dt. Wandertag, was Einnahmeminderungen von 160 T€ ergibt. 

 

Gruppe 19 – Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung nach SGB II (+ 467 T€)

 

·         Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II. Der Einnahmezuwachs resultiert aus zwei Umständen:

-          Die Ausgaben in der Gruppierung 69 steigen in 2018 fallzahlenbedingt an. Dies führt - zu einer höheren anteiligen Erstattung.

-          Die in § 46 SGB II festgelegten Prozentsätze für die Leistungsbeteiligung steigen im Vergleich zu 2017.

 

 

Hauptgruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Im Vergleich zum Haushalt 2017 weist diese Hauptgruppe erhebliche Einnahmeminderungen auf (- 2.029 T€):

 

Gruppierung 21 – Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen (- 492 T€)

 

·         Gewinnausschüttungen werden immer auf Basis des Betriebsergebnisses des Vorjahres ausgezahlt (heißt, dass in 2017 die Ausschüttung auf Basis des Ergebnisses 2016 ausgezahlt wird). Unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen ergeben sich bei der Planung im Vergleich zu 2017 folgende Änderungen: 

 

Gewinnausschüttung Stadtwirtschaft:                                  -   50 T€

Gewinnausschüttung Sportbad Eisenach GmbH:               - 139 T€

 

·         Die Realisierung einer Gewinnausschüttung der Wartburgsparkasse ist eine Maßnahme des städtischen HSK. An der Realisierung ist weiter zu arbeiten. Das zur Bildung des Haushaltsansatzes erforderliche Kassenwirksamkeitsprinzip kann aber derzeit aufgrund der gegebenen Zustimmungserfordernisse im Verwaltungsrat der Sparkasse nicht angenommen werden.

 

Gewinnausschüttung Wartburg-Sparkasse:                        - 300 T€

 

                              

Gruppe 26 – weitere Finanzeinnahmen (- 250 T€)

 

·         Die Einnahmen aus Bußgelder StVO sind aktuell mit 250 T€ niedriger als im Jahr 2017 geplant. Hintergrund ist zum einen, dass durch die festinstallierten Blitzer mit einem Rückgang der Fallzahlen gerechnet werden kann. Zum anderen war durch die touristischen Highlights im Jahr 2017 das Verkehrsaufkommen erhöht, was zu entsprechenden Fallzahlen geführt hat. Auch dies wird zu einem Rückgang der Fallzahlen in 2018 führen.

 

Gruppe 25 – Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen (- 256 T€)

 

  • Der Einnahmerückgang resultiert hier zu großen Teilen aus Haushaltsstelle 41208.255400 (Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen – Bafög, Rente…) in Höhe von 188 T€.

 

 

Hauptgruppe 4 – Personalausgaben

 

Im Bereich der Personalausgaben ergibt sich ein Ausgabenzuwachs in Höhe von 946 T€.  Hierfür liegen folgende Gründe vor:

 

·         Eingeplante Tariferhöhung für Beschäftigte: 2,5 % ab 03/2018

·         Erhöhung Besoldung Beamte: 2,35 % ab 01/2018

·         Erhöhungen der Beiträge für Beihilfen und Versorgungsrücklage

·         Höhergruppierungen, welche sich auf der Basis der neuen Entgeltordnung ergeben

 

 

Hauptgruppe 5/6 – sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Die Hauptgruppe 5/6 ergibt sich eine Verschlechterung im Vergleich zu 2017 in Höhe von 1.533 T€. Die Verschlechterung besteht in maßgeblich in folgenden Gruppierungen:

 

Gruppierung 67 – Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (+754 T€)

 

·         Der Aufwuchs resultiert zu einem großen Teil aus der geplanten Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres (+575 T€). Die Erstattungen des Landes gehen bei der Stadt ein (Gruppierung 161) und sind an die freien Träger weiterzureichen.

 

Gruppierung 69 – Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung an Jobcenter (+750 T€)

 

·         Auf Basis der vorliegenden Fallzahlen ist mit einem Ausgabenzuwachs im Bereich Leistungen nach SGB II zu rechnen. Anteilig hierfür steigt auch die Leistungsbeteiligung, welche die Stadt vom Land erhält (siehe Erläuterung zu Gruppierung 19).

 

 

Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

Gruppierung 71 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (+ 1.318 T€)

 

·         Die Ansätze für die im Rahmen der Zweckvereinbarungen (Gesundheitsamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) zu leistenden Erstattungszahlungen an den Wartburgkreis wurden auf Basis der im Jahr 2017 vorgelegten Abrechnung festgesetzt. Der Aufwuchs beträgt rd. 164 T€.

 

·         Die Zuschüsse an die freien Träger von Kindertagesstätten steigen um 262 T€. Aufgrund von Tarifanpassungen ist mit der Erhöhungen bei den Personalkostenzuschüssen zu rechnen. 

 

·         Durch das Amt 67 (Budget optimierter Regiebetrieb) wurde eine Anpassung / Erhöhung des Budgets beantragt. Festgelegt wurde ein Zuwachs von 716 T€.

 

·         Mit Gesetz vom 23.06.2015 wurde das Thüringer Erziehungsgeldgesetz aufgehoben. Bedingt durch die Abrechnungssystematik (zeitlicher Versatz zwischen den Quartalen) wird seitens des Fachamtes mit einer Rückzahlungsaufforderung des Landes im Rahmen der Endabrechnung in Höhe von 83 T€ gerechnet.

 

 

Gruppierung 77 – Leistungen der Jugendhilfe in Heimen (+ 856 T€)

 

·         Auf Basis der aktuellen Fallzahlen wird mit Mehrausgaben in Höhe von 856 T€ im Vergleich zu 2017 gerechnet.

 

78 – Sonstige soziale Leistungen (- 258 T€)

 

  • Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird mit geringeren Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr gerechnet (279 T€). Im Gegenzug hierzu sinken jedoch auch die entsprechenden Erstattungsleistungen.

 

  • Ein kleiner Aufwuchs ergibt sich bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (+23 T€)

 

 

Gruppierung 79 – Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (- 1.739 T€)

 

·         Auf Basis der aktuell bestehenden Fallzahlen ergibt sich für das Jahr 2018 eine Ansatzverringerung bei Gruppierung 79 in Höhe von 1.739 T€, insbesondere bei:

 

Unterbringungskosten:                                                                              - 1.036 T€

Ausstattungsgegenstände:                                                                       -    250 T€

Leistungen bei Krankheit:                                                                          -    150 T€

 

 

Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die Hauptgruppe 8 weist derzeit eine Ausgabeminderung von 6.934 T€ im Vergleich zu 2017 aus. Hintergrund ist, dass im Haushaltsjahr 2017 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 8.184 T€ geplant war. Der aktuelle Planungsstand weist derzeit lediglich die Pflichtzuführung (Höhe der ordentlichen Tilgung) in Höhe von 1.229 T€ aus.

 

Der Haushaltsausgleich kann nur über die Einplanung einer Bedarfszuweisung erfolgen. Diese ist in Hauptgruppe 0 zu planen wodurch sich ein Überschuss im Verwaltungshaushalt ergeben wird. Dieser wird dann dem Vermögenshaushalt zum Ausgleich des dortigen Fehlbetrages zugeführt.

 

Insofern ist festzuhalten, dass diese Haushaltsposition in jedem Falle noch eine Änderung erfahren wird.

 

 

 

  1. Vermögenshaushalt

 

 

Auch für den Bereich Vermögenshaushalt waren die Fachämter aufgefordert, die notwendigen Bedarfe für das Jahr 2018 bis zum 23.06.2017 der Kämmerei zu melden.

 

Bedingt durch den vorliegenden Investitionsstau ergab sich nach Mittelerfassung durch die Finanzverwaltung für den Vermögenshaushalt ein Fehlbetrag in Höhe von 14.057 T€.

 

Diese enthielt neben „gesetzten“ Ausgaben, wie z. B. der ordentlichen Tilgung, dem Abbau von Altfehlbeträgen sowie notwendigen Ausgaben im Verwaltungsbereich (IT, Geräte und Ausstattungen) alle vom Baubereich für notwendig erachteten Investitionsmaßnahmen

 

Auf Basis dieser gemeldeten Bedarfe fanden intern Beratungen statt. Im Ergebnis dieser Beratungen wurde durch die Dezernentenrunde eine Prioritätenreihung der gemeldeten Investitionsvorhaben vorgenommen. Im Ergebnis weist der aktuelle Verwaltungsentwurf für den Vermögenshaushalt einen Fehlbetrag von 5.595 T€ aus, der sich in den Einzelplänen wie folgt darstellt:

 

 

 

Einzelplan

Einnahmen

 

-EUR-

Ausgaben

 

-EUR

Differenz / Eigenanteil

-EUR

0 – Allgemeine Verwaltung

8.000

403.000

- 395.000

1 – Öffentliche Sicherheit u. Ordnung

5.000

150.000

- 145.000

2 – Schulen

1.591.129

3.513.159

- 1.922.030

3 – Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege,       

150.000

310.220

- 160.220

4 – Soziale Sicherung

1.060.090

1.108.548

- 48.458

5 – Gesundheit, Sport, Erholung

1.620.000

2.045.000

- 425.000

6 – Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

2.780.000

3.441.635

- 661.635

7 – Öffentliche Einrichtungen…

112.500

550.000

- 437.500

8 – Wirt. Unternehmen, allg. Grundverm.

876.520

897.520

- 21.000

9 – Allgemeine Finanzwirtschaft

1.228.797

2.608.253

- 1.379.456

Gesamt

9.432.036

15.027.335

- 5.595.299

 

 

Nach aktuellem Kenntnisstand wird ein Ausgleich des Fehlbetrages nur durch die Einplanung einer Bedarfszuweisung im Verwaltungshaushalt und daraus folgend einer erhöhten Zuführung an den Vermögenshaushalt möglich sein.

 

Im Folgenden werden Maßnahmen der Einzelpläne dargestellt (> 50 T€):

 

Einzelplan 0 – allgemeine Verwaltung

 

Die Ausgaben sind im Wesentlichen erforderlich für die Anschaffungen im IT-Bereich, die Modernisierung der Notfallstromversorgung, IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie die Migration der Telefontechnik auf VoIP (280 T€)

 

 

Einzelplan 1 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Geräte und Ausstattungen für die Feuerwehr, Unterabschnitt 13000 (75 T€)

 

Einzelplan 2 – Schulen

 

Mit einem erforderlichen Eigenanteil von 1.922 T€ ist der Einzelplan 2 der mit dem höchsten zu erbringenden städtischen Eigenanteil. Aus den nachfolgend benannten Maßnahmen ist jedoch ersichtlich, dass ein Großteil aufgrund brandschutztechnischer Gutachten erforderlich ist:

 

Unterabschnitt 21100 - Grundschulen

 

  • Mosewaldschule (1.506 T€)

Komplettsanierung einschließlich Sporthalle. Zur Refinanzierung sind Einnahmen aus Landeszuweisung in Höhe von 338 T€ geplant.

 

Unterabschnitt 22500 – Regelschulen

 

  • Goetheschule (276 T€)

Brandschutzmaßnahmen sowie Trockenlegungen in Teilbereichen

 

  • Geschwister-Scholl-Schule

Erneuerung der Fenster (50 T€)

 

Unterabschnitt 23000 – Gymnasien

 

  • Ernst-Abbe-Gymnasium Haus 1

brandschutztechnische Ertüchtigung im westlichen Treppenhaus (268 T€)

 

  • Ernst-Abbe-Gymnasium Haus 2

Schaffung 2. Baulicher Rettungsweg (121 T€)

 

  • Elisabeth-Gymnasium

brandschutztechnische Ertüchtigung 3. Treppenhaus (200 T€)

 

Unterabschnitt 24000 – Berufsschulen

 

  • Berufsschule Schulteil 2

Brandschutzmaßnahmen (100 T€)

 

  • Berufssschule

Geräte und Ausstattungen (neues Elektrofachkabinett) (80 T€)

 

Unterabschnitt 26000 – Gemeinschaftsschulen

 

  • Gemeinschaftsschule

Brandschutzmaßnahmen, Anbau (681 T€)

 

  • Gemeinschaftsschule

Geräte und Ausstattungen (60 T€)

 

 

Einzelplan 3 – Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege und Naturschutz

 

Unterabschnitt 32100 – Thüringer Museum

 

  • Anschaffung von Klimageräten für das Museum, für den Rokokosaal sowie die Anschaffung eines Flügels für den Rokokosaal (72 T€)

 

Unterabschnitt 33300 – Musikschule

 

  • Installation einer Brandmeldeanlage (88 T€).

 

Unterabschnitt 36000 – Naturschutz- und Landschaftspflege

 

  • Offenlegung des Marienbaches (120 T€)

Diese Maßnahme stellt eine Ausgleichsmaßnahme dar und ist über Einnahmen im Verwahrkonto (Ökokonto) voll finanziert.

 

 

Einzelplan 4 – Soziale Sicherung

 

Unterabschnitt 460000 (Öffentliche Kinderspielplätze) sowie

46060 (Alte Posthalterei)

 

  • Fassadenerneuerung Alte Posthalterei (100 T€)

Diese Maßnahme stellt den Abschluss der Sanierung des Gebäudes dar. Der Ausgabeansatz von ist zu 80 % über Fördermittel refinanziert.

 

  • Errichtung öffentlicher Spielplätze (30 T€)

 

Unterabschnitte 46400 bis 46490 – Kindertagesstätten

(eigene und freie Trägerschaft)

 

  • Investitionszuschüsse an die freien Träger, UA 46490 (937 T€)

 

Die Ausgaben im Bereich Kindertagesstätten werden vollumfänglich über Einnahmen aus Investitionsprogrammen und der Landeszuweisung Infrastrukturpauschale refinanziert.

 

 

Einzelplan 5 – Gesundheit, Sport, Erholung

 

Unterabschnitt 56000 – Sportstättenbetrieb insgesamt

 

  • Werner-Aßmann-Halle

Planung und Ausführung zur Installation einer Brandmeldeanlage sowie die Erneuerung der Elektrohauptverteilung vorgesehen (135 T€).

 

  • Jahn-Sporthalle

Hochbaumaßnahme (150 T€)

 

  • Neubau Handballhalle

Für den Neubau einer erstligatauglichen Handballhalle sind im Jahr 2018 Einnahmen aus Förderung und Zuschüsse in Höhe von 1.620 T€ vorgesehen. Den Einnahmen stehen planerisch Ausgaben in Höhe von 1.760 T€ gegenüber.

 

Die Maßnahme Neubau Handballhalle hat aktuell einen kalkulierten Gesamtinvestitionsbedarf von 17.500 T€. Neben dem Ansatz für 2018 in Höhe von 1.760 T€ wurden in den Haushalt Verpflichtungsermächtigungen mit einer Gesamthöhe von 14.440 T€ aufgenommen (2019: 4.880 T€, 2020: 6.440 T€, 2021: 3.120 T€).

 

 

Einzelplan 6 – Bau-, Wohnungswesen, Verkehr

 

Unterabschnitt 61500 – Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen

 

Der Unterabschnitt 61500 weist einen zu erbringenden Eigenanteil von 327 T€ aus. Dieser resultiert vorrangig aus folgenden Vorhaben:

 

  • Sanierung Bachdenkmal (194 T€)

Den Ausgaben stehen geplante Fördermittel in Höhe von 100 T€ gegenüber.

 

  • Sanierung Stadtschloss (400 T€)

Sanierung Keller- und Erdgeschoss im Archivbereich. Besonders der Zustand der Elektroinstallation stellt das Erfordernis zur weiteren Sanierung dar. Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von 340 T€ gegenüber.

 

  • Sanierung Stadtmauer (90 T€)

Für die Sanierung der Stadtmauer sind Einnahmen in Höhe von 72 T€ geplant.

 

  • Esplanade (60 T€)

Nach Inbetriebnahme des Schulhofes auf der Esplanade traten Probleme wegen zu hoher Staubbelastung auf. Um ein Gesundheitsrisiko für die Schüler zu vermeiden, ist die Sanierung erforderlich

 

  • Zuschüsse private Maßnahmen Stadtsanierung (1.050 T€)

Die für das Haushaltsjahr 2018 geplanten Ausgaben sind einzelnen Sanierungsmaßnahmen zugeordnet. Einnahmeseitig sind Landeszuweisungen in Höhe von 1.020 T€ geplant.

 

  • Zuschüsse an Sanierungsträger (175 T€)

Die Stadt erhält Einnahmen aus Landeszuweisung in Höhe von 138 T€

 

Unterabschnitt 63000 – Straßen

 

  • Straßenanbindung Tor zur Stadt an die Bahnhofstraße (162 T€)

Die Gehwege auf der Südseite der Bahnhofstraße befinden sich seit Jahren in einem sehr schlechten Zustand. Mit der Neubebauung "Tor zur Stadt" ist es dringend erforderlich, diesen städtischen Weg zu erneuern. In 2018 soll Planung und Ausschreibung erfolgen (162 T€).

 

·      Ausbau Straßen und Gehwege Hörscheler Str., OT Neuenhof (75 T€)

  Planung der Maßnahme im Zuge der mangelnden Verkehrssicherheit, Durchführung    erfolgt 2019

 

Den Ausgaben im Unterabschnitt 63000 stehen Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 72 T€ gegenüber.

 

Unterabschnitt 63380 – Brücken

 

  • Brücke über den Holzbach (110 T€)

Aufgrund des Zustandsberichts des Landesamtes für Bau und Verkehrs muss vom Straßenbaulastträger / Straßenbauamt Südwestthüringen ein kurzfristiger Ersatzneubau vorbereitet / durchgeführt werden. Hieran ist die Stadt Eisenach zu beteiligen.

 

 

Einzelplan 7 – Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

 

  • Nachschuss an die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (400 T€)

 

  • Öffentliche Bushaltestellen (113 T€)

 

 

Einzelplan 8 – Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeine Grund- und Sondervermögen

 

Unterabschnitt 88000 – Grundstücksverkehr

 

Den geplanten Einnahmen in Höhe von 877 T€ stehen Ausgaben in Höhe von 863 T€ gegenüber.

 

Größte Investitionsmaßnahme ist die Sanierung des Gaswerkes geplant (644 T€), welche über eine Landeszuweisung planerisch voll finanzier ist. 

 

 

Einzelplan 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Unterabschnitt 91130 – Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

 

Aktuell ist lediglich die Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung (Unterabschnitt 91210) geplant. Auf die Erläuterungen zu Hauptgruppe 8 (1. Verwaltungshaushalt) wird verwiesen.

 

Unterabschnitt 91210 – Kredite

 

Der Unterabschnitt enthält die ordentlichen Tilgungsleistungen für 2018 (1.229 T€). Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen sind in 2018 nicht vorgesehen.

 

Unterabschnitt 92000 – Abwicklung der Vorjahre

 

Zum 31.12.2016 betrug der Stand der aus Vorjahren aufgelaufenen Altfehlbeträge 7.974 T€.

Nach der gesetzlichen Vorgabe des § 23  ThürGemHV sind Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen. Gemäß Absprache mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt darf die Streckung der Finanzierung auf den Haushaltssicherungszeitraum erfolgen. Der Abfinanzierung der Altfehlbeträge ist dabei in jedem Haushaltsjahr Priorität einzuräumen. Wie in 2017 auch, wurden 1.379 T€ veranschlagt.

 

 

  1. Zusammenfassung / aktuelle Änderungen

 

Der Gesamtfehlbetrag zum 06.11.2017 betrug 11.246.167 €.

 

Nach dem 06.11.2017 haben sich im Rahmen der laufenden Planung noch folgende Änderungen ergeben:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Hauptgruppe 0

 

  • Im Rahmen der regionalen Steuerschätzung November 2017 haben sich positive Veränderungen in den Bereichen Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer ergeben (Gruppierung 01: +188 T€).

 

Veränderungen Hauptgruppe 0 gesamt: +188 T€

 

Hauptgruppe 1

 

  • Der Fortwirtschaftsplan 2018 für den Stadtwald weist geringere Einnahmen als bisher geplant aus (Gruppierung 13: - 63 T€)

 

  • Die Landeszuweisung für den öffentlichen Personennahverkehr wird künftig direkt an das Verkehrsunternehmen Wartburgmobil gezahlt (Gruppierung 17: -245 T€).

 

Veränderungen Hauptgruppe 1 gesamt: - 308 T€

 

Hauptgruppe 5/6

 

  • Der Forstwirtschaftsplan 2018 für den Stadtwald weist geringere Ausgaben als bisher geplant aus (Gruppierung 51: -54 T€)

 

  • Das Dach- und das Kellergeschoss des Jugendwohnheimes können erst in 2018 bezogen werden, so dass im nächsten Jahr noch Umzugskosten anfallen (Gruppierung 65: +3 T€)

 

Veränderungen Hauptgruppe 5/6 gesamt: -51 T€

 

Hauptgruppe 7

 

  • Im Bereich Leistungen der Sozialhilfe – hier häusliche Pflege – ist mit Mehrausgaben im Vergleich zur bisherigen Planung zu rechnen (Gruppierung 73: +151 T€)

 

  • Im Bereich Leistungen der Jugendhilfe - hier Hilfe in Heimen - ist mit  höheren Ausgaben als bisher kalkuliert zu rechnen (Gruppierung 77: +145 T€)

 

  • Da die Landeszuweisung für den öffentlichen Personennahverkehr künftig direkt an das Verkehrsunternehmen Wartburgmobil gezahlt wird (siehe Gruppierung 17) entfällt auch die Weiterleitung der Einnahmen seitens der Stadt (Gruppierung 71: -245 T€)

 

Veränderungen Hauptgruppe 7 gesamt:  + 51 T€

 

Insgesamt haben sich seit dem 06.11.2017 Verschlechterungen in Höhe von rd. 120 T€ ergeben.

 

Der aktuelle Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes beläuft sich auf 5.770.566 €.

 

Vermögenshaushalt:

 

Einzelplan 7

 

  • Im Bereich Öffentliche Bushaltestellen liegt eine neue Kalkulation der Maßnahme (Herstellung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen) vor. Hierdurch ergibt sich ein höherer zu erbringender Eigenanteil der Stadt (+ 20 T€).

 

Einzelplan 8

 

  • Die aktuelle Kostenschätzung für Rückbau am Gelände ehemaliges Gaswerk beläuft sich auf 875 T€. Seitens des Landes wurde eine Förderung der Maßnahme in Höhe von ca. 500.000 € in Aussicht gestellt. Die Maßnahme war bisher ausgeglichen im Haushalt dargestellt. Nach Anpassung der Ansätze ergibt sich eine höhere Belastung in Höhe von 375 T€.

 

Der aktuelle Fehlbetrag des Vermögenshaushaltes beläuft sich demnach auf: 5.989.899 €.

 

Der neue Gesamtfehlbetrag beläuft sich somit auf 11.760.465 €.

 

 

 

Der Entwurfsstand des Haushaltes 2018 wurde anlässlich eines Gespräches der Oberbürgermeisterin mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes am 01.11.2017 erörtert und das weitere Vorgehen abgesprochen.

 

Danach kann der Haushaltsausgleich durch Einplanung einer Bedarfszuweisung in Höhe des Gesamtfehlbetrages ausgeglichen gestaltet werden. Es wird daher geplant, den Haushaltsentwurf 2018 gemeinsam mit der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes dem Stadtrat in seiner Sitzung Ende Januar 2018 vorzulegen.

 

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass sich im Zuge der Erstellung des Haushaltes zumindest noch Verschiebungen in einzelnen Bereichen (Unterabschnitte und Gruppierungen) ergeben werden. Hintergrund ist die Neufassung der Verwaltungsvorschriften über die Haushaltssystematik. Gerade im Einzelplan 4 – soziale Sicherung sind umfangreiche Änderungen zu verzeichnen, die planerisch noch umgesetzt werden müssen. Zum besseren Verständnis werden im Haushaltsplan entsprechende Erläuterungen hinterlegt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage – Gruppierungsübersicht zum Stichtag 06.11.2017