Betreff
Äußere Erschließung "Tor zur Stadt" - Verwaltungsvereinbarung mit Straßenbauamt Südwestthüringen
Vorlage
0952-StR/2017
Aktenzeichen
66 11 07.24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen zur „Äußeren Erschließung Tor zur Stadt“ abzuschließen.


II. Begründung:

 

Zur Äußeren Erschließung des Baugebietes Tor zur Stadt wurde vom Straßenbaulastträger der B 19 Bahnhofstraße, dem Straßenbauamt Südwestthüringen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gefordert. Dieses wurde von der Stadt Eisenach beantragt und wird derzeit vom Thüringer Landesverwaltungsamt unter dem Titel „Neubau Verkehrsanlagen Tor zur Stadt in Eisenach“ durchgeführt. Die Unterlagen zur Planfeststellung haben öffentlich ausgelegen.

 

Erst mit erklärtem Einverständnis des Straßenbauamtes Südwestthüringen zu den Planfeststellungsunterlagen stimmt das Straßenbauamt auch der Äußeren Erschließung des Baugebietes Tor zur Stadt zu. Dieses Einverständnis ist wiederum Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben „Tor zur Stadt“ und das Inkrafttreten des Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor.

 

Das Straßenbauamt Südwestthüringen hat mit Schreiben vom 21.09.2017 eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren abgegeben. Die einzelnen Punkte wurden in 2 Gesprächsterminen sowie im Erörterungstermin am 25.10.2017 behandelt. Es wurde Einvernehmen erzielt über geringfügige notwendige Änderungen in den Planfeststellungsunterlagen, diese werden derzeit überarbeitet.

 

Eine grundsätzliche Forderung des Straßenbauamtes Südwestthüringen ist jedoch der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Eisenach und dem Straßenbauamt Südwestthüringen zu den im Zuge der B 19 geplanten Baumaßnahmen. Das Straßenbauamt schließt keine Verwaltungsvereinbarung mit einem Investor ab.

 

Der Entwurf zur Verwaltungsvereinbarung (s. Anlage) wurde von der Stadt Eisenach erarbeitet und liegt derzeit beim Straßenbauamt Südwestthüringen zur Prüfung vor. Folgende Punkte wurden vom Straßenbauamt Südwestthüringen als Inhalt der Vereinbarung gefordert – in den Klammern steht jeweils die Erläuterung des Fachamtes zu diesen Punkten, auch zu finanziellen Auswirkungen):

 

Das Errichten eines neuen Knotenpunktes (hier eines Kreisverkehrsplatzes) erfolgt durch einseitige Veranlassung. Der Veranlasser ist auch Kostenträger gemäß § 12 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und Nr. 4 der Straßenkreutzungsrichtlinie. Als Veranlasser übernimmt die Stadt Eisenach die Kosten für den Bau des Kreisverkehrsplatzes. (Der Investor verpflichtet sich im „Städtebaulichen Vertrag zum Bau der Erschließungsstraße zur Erschließung des Bauvorhabens Tor zur Stadt“ zum Bau der Erschließungsstraße sowie zur Anbindung dieser an die Bahnhofstraße. Somit erfolgt im Nachgang an den Bau des Kreisverkehrsplatzes eine 100%ige Rückvergütung der Kosten vom Investor an die Stadt.)

 

Gemäß § 7a und 13 (3) FStrG sind die Mehrkosten der Unterhaltung, die dem Straßenbauamt Südwestthüringen durch die Errichtung des Kreisverkehrsplatzes entstehen, abzulösen (einmalige Zahlung eines Ablösebetrages). Die Kosten trägt die Stadt. (Rückfinanzierung durch den Investor – siehe oben)

 

Die Verbreiterung der Bahnhofstraße auf der Südseite um ca. 2 bis 3 m (vom östlichen Ende der Apotheke bis zur Einmündung der Gabelsberger Straße) zum Zwecke der Schaffung von Radfahrschutzstreifen auf der Bahnhofstraße erfolgt durch einseitige Veranlassung der Stadt. Hierzu wird auch das Versetzen von Masten an den bestehenden Lichtsignalanlagen in der Bahnhofstraße erforderlich. Als Veranlasser übernimmt die Stadt Eisenach die Kosten für diese Maßnahme. (Gesamtkosten einschließlich Herstellung der Gehwege ca. 397.000 €. Fördermittel gemäß Richtlinie Kommunaler Straßenbau werden für 2018 angemeldet. Die Maßnahme ist für den Haushalt 2018 angemeldet. Straßenausbaubeiträge können in 2019 erhoben werden. Der Eigenanteil für die Stadt beträgt ca. 186.700 €. Die Planung soll noch in 2017 beauftragt werden, die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung – s. finanzielle Auswirkungen.)

 

Die Mehrkosten der Unterhaltung, die dem Straßenbauamt durch die Verbreiterung der Bahnhofstraße entstehen, sind durch die Stadt Eisenach durch die einmalige Zahlung eines Ablösebetrages abzulösen. (Dieser Betrag wurde durch das Ingenieurbüro derzeit auf ca. 37.500 € geschätzt, muss aber nach Beendigung der Baumaßnahme noch genau berechnet werden. Die Anmeldung dieses Betrages erfolgt für den Haushalt 2019.)

 

Der Inbetriebnahme der geplanten Einrichtungen auf dem Areal „Tor zur Stadt“ (Fachmarktzentrum mit Parkhaus, Hotel mit Tagungshalle) wird durch das Straßenbauamt Südwestthüringen erst nach Herstellung der notwendigen Erschließung des Areals zugestimmt.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf Verwaltungsvereinbarung mit Straßenbauamt Südwestthüringen