Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 63380.960200 (Ersatzneubau Brücke ü.d. Mühlgraben i.Z.d. August-Bebel-Straße und Ersatzneubau Ufermauer Mühlgrabenweg einschl. Straßenbau) in Höhe von 188.000 €
Vorlage
0955-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63380.960200 für den Ersatzneubau der Brücke ü.d. Mühlgraben i.Z.d. August-Bebel-Straße und Ersatzneubau der Ufermauer am Mühlgrabenweg einschließlich Straßenbau in Höhe von 188.000 €, gedeckt aus den HH-Stellen 56000.940030 – Jahn-Sporthalle (150.000 €), 76060.960000 – Bushaltestellen (25.000 €) und 69000.960030 – Hochwasserschutz Hopfental (13.000 €).


II. Begründung

 

Die besondere Dringlichkeit für die überplanmäßige Ausgabe ist gegeben, da mit dem Beschluss in 2017 (in der letzten Stadtratssitzung am 28.11.2017) ein für die Gemeinde entstehender Nachteil gemäß § 35 Thüringer Kommunalordnung abgewendet werden und somit die Ausführung der Baumaßnahme in 2018 erfolgen kann.

 

Für die Baumaßnahme wurden im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 1.270.000 € eingestellt. Die Planungsleistungen wurden vergeben und auf Grundlage der Entwurfsplanung und aktuellen Mittelpreise eine Kostenberechnung erstellt. Diese Kostenberechnung weist Mehrkosten in Höhe von 188.000 € gegenüber der Haushalts-Anmeldung auf.

 

Die Mehrkosten werden gedeckt aus der Haushaltsstelle 56000.940030 Jahn-Sporthalle in Höhe von 150.000 €, der Haushaltsstelle 76060.960000 Bushaltestellen in Höhe von 25.000 € und der Haushaltsstelle 69000.960030 in Höhe von 13.000 €.

Die vorgenannten Maßnahmen werden verschoben / reduziert um den Bau der Brücke über den Mühlgraben zu realisieren.

 

Der Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 188.000 € ist für die zügige Vorbereitung und Ausführung der Leistung zwingend erforderlich. Des Weiteren ist dies wichtig, da als Voraussetzung für den Erhalt des Förderbescheids dem Antrag auf KSB-Förderung eine rechtsaufsichtliche Würdigung mit Deckung der gesamten Kosten nachzureichen ist.

Nur mit einem Beschluss in 2017 stehen die Ausgaben in 2017 in erforderlicher Höhe zur Verfügung und können als Haushaltsausgaberest für die Ausschreibung der Baumaßnahme im Januar 2018 verwendet werden.