II. Fragestellung
1. Wurde das
Datenmaterial mittlerweile endgültig ausgewertet? Wenn Ja, mit welchen
Ergebnissen und weiteren Kosten für die Stadt? (Bitte Zuwachs in Zahlen
untergliedert nach „normalen“ und „gefährlichen“ Hunden aufführen, Anzahl
falscher und bislang ungeklärter Verdachtsfälle nennen, etwaige Rückgänge bei
den lt. AF- 0356/2017 294 Neuanmeldungen beziffern)
2. Wie viele inzwischen
gesicherte Zugänge sind allein auf die Bestandsauffassung (also ohne
freiwillige Neuanmeldungen) zurückzuführen?
3. Wie ist aus Sicht
der Oberbürgermeisterin bspw. zu erklären, dass Bürger schriftlich aufgefordert
werden ihren Hund anzumelden, dessen Ehepartner im gleichen Haushalt bereits
einen Hund angemeldet hat und dafür Steuern zahlt?
4. Wie viele
betroffene Bürger müssen auch Steuern für vorangegangene Jahre (Bitte
Hochrechnung dieser Einnahmen anstellen!) nachzahlen?
5. Musste aus oben genannten Gründen bereits Geld von der Firma Engel zurückgefordert werden? Wenn Ja, in welcher Höhe?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die Auswertung des umfangreichen Datenmaterials ist noch nicht abschließend durch die Verwaltung erfolgt. Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage AF-0356/2017 angekündigt, wird nach dem vollständigen Abschluss des Projektes der Stadtrat der Stadt Eisenach umfassend über die Ergebnisse und Kosten der Hundebestandsaufnahme in der Stadt Eisenach informiert.
Zu 2.
Die in der Beantwortung der AF-0356/2017 genannten Zahlen weisen den bis dato gesicherten Zuwachs aus.
Zu 3.
Im Rahmen des Datenabgleiches der Erfassungslisten aus der Hundebestandsaufnahme und der städtischen Bestandsdatei wurden die Bürger aufgefordert, zum Sachverhalt einer möglichen Hundehaltung Stellung zu nehmen und im Falle einer Hundehaltung ihren Hund ordnungsgemäß anzumelden.
In diesem Zusammenhang wurden auch Haushalte angeschrieben, die bereits einen Hund zur Steuer angemeldet hatten um abzuklären, ob ggf. ein weiterer Hund im Haushalt gehalten wird.
Zu 4.
Die Bürger, die ihren Hund bereits länger im Stadtgebiet halten, werden auch entsprechend Satzung und unter Beachtung der Festsetzungsverjährung nach der Abgabenordnung rückwirkend zur Hundesteuer veranlagt. Die genaue Anzahl und die finanziellen Auswirkungen werden in der Berichtsvorlage, die dem Stadtrat nach dem Abschluss des Gesamtprojektes der Hundebestandsaufnahme vorgelegt wird, ausgewiesen.
Zu 5.
Nein. Die Rechnungslegung erfolgt, wie bereits in der Beantwortung zur Anfrage AF-0356/2017 dargelegt, auf der Basis des gesicherten Zuwachses.