Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Qualitätsbericht Schulessen IV
Vorlage
AF-0364/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann und mit welchen Einzelergebnissen fand die letzte quantitative und qualitative Kontrolle des Schulessens an Eisenacher Schulen statt? Bitte nach Schulen einzeln aufführen!

2.      Hat es bei den Konzessionsnehmern Veränderungen gegeben (Wenn Ja, welche?) und bis wann sind die neuen Konzessionen gültig? Bitte hängen Sie eine aktuelle Liste der Konzessionsnehmer an den Eisenacher Schulen an!

3.      Wie bewertet die Oberbürgermeisterin die Aussagen / Ergebnisse der Verbraucherzentrale und wird sie auf dieser Basis Veränderungen anstreben? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum?

4.      In welcher Form gehen die Essensanbieter an welchen Schulen (Bitte einzeln aufführen!) auf die Bedürfnisse / Wünsche von religiösen Minderheiten (Muslime, Juden) und Vegetariern ein bzw. gibt es bereits Schulen, bei denen in der Schulspeisung bereits gänzlich auf Schweinefleisch verzichtet und stets immer ein vegetarisches Gericht angeboten wird? Wenn Ja, welche und seit wann?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Im Rahmen der Vorbereitung und Vergabe der derzeit gültigen Dienstleistungskonzessionen mit den Cateringunternehmen wurde mit allen Beteiligten vereinbart und vertraglich unter dem Punkt – Qualitätssicherung - festgeschrieben, dass die Schulen ein Kontrollgremium bilden, welches sich der Qualitätssicherung annimmt und als Bindeglied zu den Cateringunternehmen sowie der Verwaltung fungiert. Die Ergebnisse und Einschätzung der Schulen/Schulgremien zur Versorgungsqualität hat die Verwaltung in die Berichterstattung zur Qualität der Mittagsversorgung einfließen lassen. Aufgrund einer langfristigen Erkrankung des Mitarbeiters, welcher für diese Aufgabe zuständig ist, konnte der noch ausstehende Qualitätsbericht für das vergangene Schuljahr noch nicht erstellt werden. Hier wird durch die Verwaltung nach einer Lösung gesucht.

 

Zu 2.

Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens wurden die Dienstleistungskonzessionen zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 zunächst für zwei Jahre neu vergeben. Eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr wurde vereinbart. Die Verlängerungsoption für das Schuljahr 2017/2018 ist unverändert für alle Cateringunternehmen in Kraft getreten.

 

Durch die Firma Schmähling Catering GmbH & Co. KG, Kindleber Straße 99, 99867 Gotha werden die Staatliche Grundschule „Jakob-Schule“, die 5. Staatliche Regelschule „Geschwister Scholl“, die 6. Staatliche Grundschule „Hörselschule“, die 8. Staatliche Grundschule „Mosewaldschule“ sowie die 6. Staatliche Regelschule „Wartburgschule“ versorgt.

 

Durch die Firma Menü Express Gotha GmbH & Co.KG, Schlegelstraße 25 b, 99867 Gotha werden die Staatliche Gemeinschaftsschule – Oststadtschule Eisenach, die 3. Staatliche Grundschule „Georgenschule“, die 4. Staatliche Regelschule „Goetheschule“, das Staatliches Gymnasium „Ernst Abbe“ Eisenach sowie das Staatliches Gymnasium Elisabeth-Gymnasium versorgt.

 

Durch die Firma Grosser, Langensalzaer Straße 46, 99867 Gotha wird das Staatliche Regionale Förderzentrum „Pestalozzischule“ versorgt.

 

Zu 3.

Den Einschätzungen und Bewertungen der Vernetzungsstelle Schulverpflegung bei der Verbraucherzentrale Thüringen zu einer gesunden Ernährung bzw. einem gesunden und abwechslungsreichem Angebot an Mittagessen in den Schulen schließe ich mich grundsätzlich an. Gleichwohl sehe ich derzeit für den Bereich der Schulen der Stadt Eisenach keinen Veränderungsbedarf, da die Dienstleistungskonzession in enger Abstimmung mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung erarbeitet wurde und deshalb alle im bezugnehmenden Bericht aufgestellten Anregungen und Verbesserungsvorschläge enthält. Sollten Probleme bei der Umsetzung vorliegen, sind diese im Rahmen der Qualitätssicherung vor Ort zu lösen.

 

Zu 4.

Gemäß der gültigen Dienstleistungskonzession sind die Cateringunternehmen verpflichtet entsprechende Angebote vorzuhalten bzw. anzubieten (siehe Auszug).

 

 

Auszug aus der Dienstleistungskonzession - § 3 Leistungsumfang

 

(17) Bei speziellen Allergien/ Unverträglichkeiten z. Bsp. auf Fruchtzucker, Zusatzstoffe etc. prüft der Konzessionsnehmer, ob eine entsprechende Kostform angeboten werden kann. Es ist dabei immer eine bestmögliche Lösung gemeinsam mit den Eltern und der Schule anzustreben. Das gilt für Allergien / Lebensmittelunverträglichkeiten insbesondere auf Grundlebensmittel wie z. Bsp. Kuhmilch, Weizen und Hühnerei, die häufig bei Kindern auftreten. Diese Speisen dürfen im Abgabepreis nicht teurer sein, als die herkömmlich zubereiteten Gerichte. Vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung ist je Schule (siehe Leistungsbeschreibung) täglich ein vegetarisches Gericht anzubieten.

 

(18) An Tagen, an denen ein schweinefleischhaltiges Gericht angeboten wird, muss im Bedarfsfall ein Alternativgericht mit einer anderen Fleischsorte angeboten werden. Die Verwendung von Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie deren Tierart ist im Speiseplan auszuweisen.