Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Beitragsfreies Kita-Jahr
Vorlage
AF-0368/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wurden im Vorfeld der Datenerhebung, Gebührenerhöhungen der freien Träger vorgenommen?

2.       Wie viel Kinder sind von der Neuregelung in der Stadt Eisenach betroffen?

3.       In wie weit wirkt sich das beitragsfreie Kita – Jahr auf den städtischen Haushalt aus?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Nein, die letzten Gebührenerhöhungen waren Anfang 2017.

 

zu 2.

Der am 29.09.2017 beschlossene § 20a ThürKitaG regelt noch nicht die Beitragsfreiheit, sondern lediglich die Auskunftspflicht zu Kinderzahlen und Elternbeiträgen (siehe Anlage). Die genauen Regelungen zur Beitragsfreiheit werden erst im neuen ThürKitaG getroffen. Dieses ist noch nicht verabschiedet.

 

Folgende Kinderzahlen wurden auf der Grundlage des § 20a Abs. 1 ThürKitaG von der Stadt Eisenach gemeldet:

 

§ 20a Abs. 1 Nr.1 ThürKitaG:                    339 (Schulanfänger 2018)

 

§ 20a Abs. 1 Nr. 2 ThürKitaG:         15 (Rückstellungen Kindergartenjahr

        2016/2017)

 

§ 20a Abs. 1 Nr. 3 ThürKitaG:           8 (Kinder, die erstmalig eine Kindertages-
                                 einrichtung im Gemeindegebiet besuchen

                                                     und im Zeitraum vom 02.08.16-01.08.17 das

                  sechste Lebensjahr vollendet haben).

 

Zu 3.

Aufgrund der noch nicht erfolgten Verabschiedung des neuen ThürKitaG ist der genaue Wortlaut der Regelung zur Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen noch nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass keine wesentlichen Mehrbelastungen für den Haushalt der Stadt Eisenach auftreten, da angekündigt wurde, dass das Land die Beitragsausfälle erstattet.