Betreff
Einwohneranfrage - Schmierereien im Stadtgebiet Eisenach
Vorlage
EAF-0119/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Hat die Stadt als Geschädigte Anzeige gegen Unbekannt erstattet wegen Sachbeschädigung I Schadenersatz?

2.      Sind Maßnahmen geplant, um in Zukunft solche Schmierereien zu verhindern (Videokamera im Karthausgarten und an anderen öffentlichen Orten, z.B. Busbahnhof)?

 

 

Anlage: Bilder


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

In mehreren Fällen von Schmierereien an Gebäuden, Bänken, öffentlichen Einrichtungen und dgl. wurden auch in diesem Jahr wieder Anzeigen gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigungen in folgenden Objekten bzw. Grünanlagen erstattet.

Kartausgarten

Anlage an der Synagoge

Reuter- Wagner-Museum

Prediger- Museum

Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, bzw. sind uns keine konkreten Hinweise über die Verursacher bekannt. Schadensersatz kann erst nach Ermittlung der Verursacher eingeklagt werden.

 

Zu 2.

Es sind noch keine konkreten Maßnahmen zur Verhinderung der Schachbeschädigungen geplant. Eine Überwachung der zahlreichen öffentlichen Grünanlagen der Stadt Eisenach und Ortsteiles ist zu umfangreich.

Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen überwiegen.

Aufgrund langjähriger Studien hat eine Überwachung im öffentlichen Raum durch die präventive und repressive Wirkung zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage geführt.

 

Für den ZOB Eisenach werden derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage geprüft.