Betreff
Sachstandsbericht Umzug Bauhof
Vorlage
0960-BR/2017
Aktenzeichen
67/67 10 00
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Sachstandsbericht Umzug Bauhof

 

Im Haushaltsicherungskonzept der Stadt Eisenach 2012 – 2022 (HSK) wurde der Umzug des überwiegenden Teils des Bauhofs in die Heinrichstraße als HSK-Maßnahme Nr. R 4 „Abriss Betriebsgebäude“  (ehemals Nr. 044, „Bauhofstandorte und Betriebsorganisation“) beschlossen, um durch die stärkere Erzielung von Synergien in der Zusammenarbeit vor allem zwischen den Bereichen Bauhof und Grünflächen Kosten einzusparen, die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern und zur Haushaltskonsolidierung beizutragen.

Die Standortverlegung unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates. In einem ersten Verfahren hat dieser dem Umzug mit Verweis auf Bedenken des unzureichenden Arbeitsschutzes (u.a. Fehlen eines behindertengerechten Zuganges zu den Sozialräumen im 1. OG, Unterbringung des Schilderlagers in den alten Baracken) abgelehnt.

Mit der Nutzung der für die Unterbringung von Asylbewerbern konzipierten und zu errichtenden Halle „GU 204“ hätten diese Bedenken ausgeräumt und die entsprechenden Voraussetzungen gem. Arbeitsstättenverordnung auf einfache Art und Weise geschaffen werden können. Hier wurde bereits eine Zwischennutzung in Erwägung gezogen, um den Umzug schnellstmöglich umzusetzen und nicht den Ablauf der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren abwarten zu müssen. Mit der Aufgabe des Projektes „GU 204“ ist diese Möglichkeit jetzt nicht mehr gegeben.

Mit der dringend erforderlichen Einstellung von drei Mitarbeitern im Hoch- und Tiefbaubereich sowie der organisatorischen Zuordnung weiterer zwei Mitarbeiter für allgemeine Beschaffungen und Umzüge aus der Kernverwaltung sind fast alle vorhandenen Büroarbeitsplätze belegt und keine freien Raumkapazitäten für die Verwaltungsmitarbeiter des Bauhofes mehr vorhanden.

Weitere Arbeitsplätze wären kurzfristig nur durch größere bauliche Veränderungen im Ostflügel  des Verwaltungsgebäudes Heinrichstraße durch Anheben des Daches zu schaffen. Hierzu sind jedoch die finanziellen Voraussetzungen nicht gegeben.

Mittelfristig, jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltslage in den nächsten 3 – 5 Jahren nicht realisierbar, wird als sinnvollere Lösung die bereits geplante Errichtung der Großhalle im nördlichen Bereich des Grundstücks gesehen. Diese könnte in Fortschreibung des bereits erarbeiteten Konzeptes sowohl die vorhandenen zwei abgängigen Altbaracken ersetzen, erforderliche Büroarbeitsplätze in ausreichender Zahl enthalten als auch die entsprechenden Fahrzeuge und Geräte aufnehmen.

Da eine Realisierung innerhalb des derzeit laufenden Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022 vor allem aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar ist, wird mit der 5. Fortschreibung der Antrag auf Herausnahme dieser Maßnahme aus dem HSK beantragt. Generell soll der Gedanke einer räumlichen Zusammenführung beider Standorte zu einem späteren Zeitpunkt jedoch wieder aufgegriffen werden.

Eine finanzielle Kompensation der im HSK geplanten Ausgabenreduzierung in Höhe von 60.000 € ist derzeit nicht möglich.