Betreff
Einwohneranfrage - Geländer auf der Stützmauer an der Nikolaikirche
Vorlage
EAF-0121/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wieso wurde das Gutachten von einem Steinrestaurator (derselbe, der den Auftrag für die Restaurierung der Sandsteinmauer erhielt!) erstellt und nicht von einem Metallfachmann?

2.       Wieso wurden im Vorfeld dieser Entscheidung des Tiefbauamtes die Denkmalbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde und Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als Denkmalfachbehörde) nicht einbezogen wie es den denkmalrechtlichen Vorschriften entspricht?

3.       Wieso wurde eine Restaurierung des Geländers als „wirtschaftlich unangemessen" eingeschätzt, obwohl der FzEE die Kosten dafür zu tragen bereit ist?

4.       Wie hoch sind die Kosten für Entwürfe und Herstellung eines neuen Geländers, das immerhin aus Steuergeldern finanziert werden muss?

5.       Wurde der Antrag für die Entwürfe freihändig vergeben und wann?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.            Entsprechend dem Bescheid der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis vom 21.12.2016 für die Stützmauer, ist für das Geländer eine Variantenuntersuchung durchzuführen und einzureichen, inkl. restauratorischer Beurteilung.

Für die Gesamtmaßnahme Sanierung der Stützmauer am Nikolaitor ist für das Gewerk Restauration ein Planungsbüro bzw. ein Restaurator beauftragt worden. Die Restaurationsarbeiten umfassen den Naturstein sowie das Geländer. Demzufolge erfolgte die restauratorische Beurteilung durch diesen Restaurator. Der Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist noch nicht abschließend bearbeitet, somit auch nicht eingereicht.

2.            Grundsätzlich ist zu dem Besprechungstermin der Genehmigungsplanung mit dem Thema Geländer die Untere Denkmalschutzbehörde eingeladen und auch anwesend gewesen.

3.            Die Beurteilung des Restaurators bezieht sich allgemein auf die Geländer der Stützmauer am Nikolaitor ohne den Hintergrund einer Refinanzierung durch den FzEE. Grundsätzlich sind alle sicherheitsrelevanten Vorschriften einzuhalten. Die Einschätzung „wirtschaftlich unangemessen“ bezieht sich auf den allgemeinen Vergleich zwischen Neubau und Restaurierung der Geländer.

4.            Die Geländer sind Bestandteil der Sanierung der Stützmauer am Nikolaitor und werden über die Leistungsphasen der HOAI über den Ingenieurvertrag der Stützwandsanierung vergütet.

5.            Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte europaweit über ein VOF-Verfahren mit der anschließenden Beauftragung eines Ingenieurbüros.