II. Fragestellung
1. Wieso wurde das Gutachten von einem Steinrestaurator
(derselbe, der den Auftrag für die Restaurierung der Sandsteinmauer erhielt!)
erstellt und nicht von einem Metallfachmann?
2. Wieso wurden im Vorfeld dieser Entscheidung des
Tiefbauamtes die Denkmalbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde und Thüringer
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als Denkmalfachbehörde) nicht
einbezogen wie es den denkmalrechtlichen Vorschriften entspricht?
3. Wieso wurde eine Restaurierung des Geländers als
„wirtschaftlich unangemessen" eingeschätzt, obwohl der FzEE die Kosten
dafür zu tragen bereit ist?
4. Wie hoch sind die Kosten für Entwürfe und Herstellung
eines neuen Geländers, das immerhin aus Steuergeldern finanziert werden muss?
5. Wurde der Antrag für die Entwürfe freihändig vergeben und wann?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1.
Entsprechend dem
Bescheid der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis vom 21.12.2016 für die Stützmauer,
ist für das Geländer eine Variantenuntersuchung durchzuführen und einzureichen,
inkl. restauratorischer Beurteilung.
Für die Gesamtmaßnahme
Sanierung der Stützmauer am Nikolaitor ist für das Gewerk Restauration ein
Planungsbüro bzw. ein Restaurator beauftragt worden. Die Restaurationsarbeiten
umfassen den Naturstein sowie das Geländer. Demzufolge erfolgte die
restauratorische Beurteilung durch diesen Restaurator. Der Antrag auf
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist noch nicht abschließend bearbeitet, somit
auch nicht eingereicht.
2.
Grundsätzlich ist zu
dem Besprechungstermin der Genehmigungsplanung mit dem Thema Geländer die
Untere Denkmalschutzbehörde eingeladen und auch anwesend gewesen.
3.
Die Beurteilung des
Restaurators bezieht sich allgemein auf die Geländer der Stützmauer am
Nikolaitor ohne den Hintergrund einer Refinanzierung durch den FzEE.
Grundsätzlich sind alle sicherheitsrelevanten Vorschriften einzuhalten. Die
Einschätzung „wirtschaftlich unangemessen“ bezieht sich auf den allgemeinen
Vergleich zwischen Neubau und Restaurierung der Geländer.
4.
Die Geländer sind
Bestandteil der Sanierung der Stützmauer am Nikolaitor und werden über die
Leistungsphasen der HOAI über den Ingenieurvertrag der Stützwandsanierung
vergütet.
5.
Die Vergabe der
Planungsleistungen erfolgte europaweit über ein VOF-Verfahren mit der
anschließenden Beauftragung eines Ingenieurbüros.