I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die
Planung der Investitionszuschüsse aus dem Förderprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 - 2020 und dem Landesinvestitionsprogramm
„Kindertageseinrichtungen“ 2017 – 2018 sowie der Infrastrukturpauschale 2018
bis 2020 für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Eisenach bis zum Jahr
2020 laut der im Anhang befindlichen Aufstellung.
II. Begründung
Die Stadt Eisenach
erhält für Investitionen in den Kindertageseinrichtungen in den folgenden
Jahren auf der Grundlage des Investitionsprogrammes
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 aus Bundesmitteln insgesamt
542.781,02 € in Jahresscheiben sowie auf der Grundlage des Landesinvestitionsprogrammes
„Kindertageseinrichtungen“ 2017 bis 2018 insgesamt 180.500,00 € in
Jahresscheiben. Außerdem zahlt der Freistaat Thüringen jährlich die
Infrastrukturpauschale nach § 21 Abs. 1 Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetz. Die Höhe dieser Pauschale ist für die nächsten
Jahre noch nicht bekannt. Sie richtet sich nach der Anzahl der Kinder nach der
amtlichen Statistik zum 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres. In den
letzten drei Jahren zwischen 338.000,00 € und 381.000,00 € an die Stadt Eisenach
ausgereicht. Für die Planung wurde eine Jahressumme von je 340.000,00€ für die
Jahre 2018 bis 2020 angenommen.
Aufgrund der
umfangreichen Fördermöglichkeiten durch die Investitionsprogramme und die
Infrastrukturpauschale wurde in Absprache mit den freien Trägern ein
Investitionsplan erstellt, der die Vergabe der Mittel anhand der vorliegenden
Anträge in den einzelnen Förderjahren und für die einzelnen Förderprogramme
festlegt. Die Planung soll als Grundlage für die Beantragung und an den
Prioritäten orientierte Vergabe der Mittel vorbehaltlich der Bewilligung bzw.
Bereitstellung der Mittel durch den Freistaat Thüringen dienen.
Priorität haben
Maßnahmen zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Plätzen, die aufgrund von Auflagen
(Brandschutz, Hygiene etc.) gefährdet sind sowie Maßnahmen zur Umwandlung von
Plätzen im Hinblick auf die Erweiterung des Krippenalters bis 3 Jahre
(vorgesehene Änderung des ThürKitaG).
Weitere Maßnahmen wurden nach der Dringlichkeit des Sanierungsbedarfes
gewichtet. Alle Anträge der Träger konnten in der Planung berücksichtigt
werden. Die Aufteilung in die Förderprogramme und -jahre erfolgte in Absprache
mit den Trägern.
Die Planungen für
die Infrastrukturpauschale 2018 bis 2020 berücksichtigen, dass eventuell noch
weitere dringliche Projekte in den Jahren 2019 und 2020 hinzukommen können. Die
erwartete Fördersumme wurde noch nicht vollständig verplant. Zur Vergabe der
Infrastrukturpauschale in den kommenden Jahren wird es noch jeweils eine
konkretisierte Beschlussfassung nach Bekanntgabe der genauen Jahressummen
geben. Die in der langfristigen Planung aufgeführten Maßnahmen sollen dann
jedoch Priorität genießen. In den grau unterlegten Zellen sind Summen
aufgeführt, die bereits 2016 oder 2017 als Jahresscheiben beschlossen wurden.
Diese sind der Vollständigkeit halber nochmals mit aufgeführt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Übersicht über die Investitionszuschüsse in Kindertageseinrichtungen der Stadt Eisenach 2018 – 2020
Anlage 2: Auszug aus dem Entwurf des ThürKitaG