Betreff
Investitionsplanung Kindertageseinrichtungen bis 2020
Vorlage
0964-JHA/2017
Aktenzeichen
51,3,501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Planung der Investitionszuschüsse aus dem Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 - 2020 und dem Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2017 – 2018 sowie der Infrastrukturpauschale 2018 bis 2020 für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Eisenach bis zum Jahr 2020 laut der im Anhang befindlichen Aufstellung.

 

 

 


II. Begründung

 

Die Stadt Eisenach erhält für Investitionen in den Kindertageseinrichtungen in den folgenden Jahren auf der Grundlage des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 aus Bundesmitteln insgesamt 542.781,02 € in Jahresscheiben sowie auf der Grundlage des Landesinvestitionsprogrammes „Kindertageseinrichtungen“ 2017 bis 2018 insgesamt 180.500,00 € in Jahresscheiben. Außerdem zahlt der Freistaat Thüringen jährlich die Infrastrukturpauschale nach § 21 Abs. 1 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz. Die Höhe dieser Pauschale ist für die nächsten Jahre noch nicht bekannt. Sie richtet sich nach der Anzahl der Kinder nach der amtlichen Statistik zum 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres. In den letzten drei Jahren zwischen 338.000,00 € und 381.000,00 € an die Stadt Eisenach ausgereicht. Für die Planung wurde eine Jahressumme von je 340.000,00€ für die Jahre 2018 bis 2020 angenommen.

 

Aufgrund der umfangreichen Fördermöglichkeiten durch die Investitionsprogramme und die Infrastrukturpauschale wurde in Absprache mit den freien Trägern ein Investitionsplan erstellt, der die Vergabe der Mittel anhand der vorliegenden Anträge in den einzelnen Förderjahren und für die einzelnen Förderprogramme festlegt. Die Planung soll als Grundlage für die Beantragung und an den Prioritäten orientierte Vergabe der Mittel vorbehaltlich der Bewilligung bzw. Bereitstellung der Mittel durch den Freistaat Thüringen dienen.

 

Priorität haben Maßnahmen zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Plätzen, die aufgrund von Auflagen (Brandschutz, Hygiene etc.) gefährdet sind sowie Maßnahmen zur Umwandlung von Plätzen im Hinblick auf die Erweiterung des Krippenalters bis 3 Jahre (vorgesehene Änderung des ThürKitaG).  Weitere Maßnahmen wurden nach der Dringlichkeit des Sanierungsbedarfes gewichtet. Alle Anträge der Träger konnten in der Planung berücksichtigt werden. Die Aufteilung in die Förderprogramme und -jahre erfolgte in Absprache mit den Trägern.

 

Die Planungen für die Infrastrukturpauschale 2018 bis 2020 berücksichtigen, dass eventuell noch weitere dringliche Projekte in den Jahren 2019 und 2020 hinzukommen können. Die erwartete Fördersumme wurde noch nicht vollständig verplant. Zur Vergabe der Infrastrukturpauschale in den kommenden Jahren wird es noch jeweils eine konkretisierte Beschlussfassung nach Bekanntgabe der genauen Jahressummen geben. Die in der langfristigen Planung aufgeführten Maßnahmen sollen dann jedoch Priorität genießen. In den grau unterlegten Zellen sind Summen aufgeführt, die bereits 2016 oder 2017 als Jahresscheiben beschlossen wurden. Diese sind der Vollständigkeit halber nochmals mit aufgeführt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:             Übersicht über die Investitionszuschüsse in Kindertageseinrichtungen der Stadt Eisenach 2018 – 2020

Anlage 2:             Auszug aus dem Entwurf des ThürKitaG