Betreff
Aktueller Stand zur Beschlussumsetzung vom 20.06.2017 zur Neugestaltung des Karlsplatzes
Vorlage
0965-BR/2017
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Am 20.06.2017 hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen:

„Das Projekt „Neugestaltung Karlsplatz“ auf der Grundlage der Entwurfsplanung der Planungs-ARGE  v.Trott zu Solz,  Helk und Wilke von 2007 soll dem Grundsatz nach umgesetzt werden. Der vorgenannte Entwurf soll durch Vertreter der Stadtverwaltung, der o.g. ARGE und dem 2016 beauftragten Büro ITS Ingenieurgesellschaft mbH überarbeitet werden, um den anerkannten Regeln der Technik auch in den Punkten Dimensionierung Oberbau und Busverkehr Rechnung zu tragen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport ist über diesen Prozess und seine Ergebnisse zu informieren. Die Entwurfsplanung des Büros ITS von 2016 zur „Sanierung der Stützmauer am Nikolaitor“ als Stahlbetonschwergewichtsmauer mit historischer Vorsatzschale aus Sandstein (Variante D), wird bestätigt.“

 

In den nachfolgenden Wochen nach dem Stadtratsbeschluss wurden mehrere Beratungen im Dezernat III mit den Behörden und Fachämtern 61, 63 und 67 durchgeführt. Die Arbeitsgemeinschaft der Planer von 2007, vertreten durch Herrn von Trott zu Solz, hat aus gestalterischer Sicht alle Vor- und Nachteile einer technisch begründeten Asphaltfahrbahn aufgezeigt und in den Besprechungen Skizzen auf die gegebene Situation mit dem hohen ÖPNV-Anteil präsentiert.

Das Ingenieurbüro ITS Ingenieurgesellschaft aus Gotha hat aus der Aufgabenstellung des Stadtratsbeschlusses heraus einen Variantenvergleich erstellt, der zur Vorbesprechung mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie intensiv und umfangreich diskutiert wurde mit dem Ziel, in der Genehmigungsphase eine Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Neugestaltung der Verkehrsfläche auf dem Karlsplatz zu erhalten.

 

Eine weitere und vorerst abschließende Besprechung am 29.09.2017 unter der Leitung des Bürgermeisters Dr. Möller mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, dem Entwurfsplaner Herrn von Trott zu Solz, dem Planer Herrn Schröter vom Ingenieurbüro ITS Ingenieurgesellschaft und den Behörden und Fachämtern 61, 63 und 67 hat jedoch bewältigungsbedürftige Konflikte zwischen der gestalterischen und stadtplanerischen sowie der technischen Planung der Verkehrsfläche des Karlsplatzes aufgezeigt.

Schlussendlich kann nach Aussage des Autors des Entwurfes eine Asphaltfahrbahn ohne grundsätzliche Änderung des Entwurfes in den folgenden Leistungsphasen nicht geplant werden.

 

Somit kann der Aufgabenstellung aus dem Stadtratsbeschluss nicht entsprochen werden. Im Einverständnis mit dem Entwurfsplaner ist eine Anpassung des Entwurfes von 2007 zunächst nicht ohne fortführende Untersuchungen möglich.

 

Mit Blick auf die Thematik Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für das historische Nikolaitor und den hohen Anteil an Individual- sowie ÖPNV-Verkehr auf dem Karlsplatz, ist vor der Weiterführung der Planungen eine weiträumige Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der erforderlichen Realisierung der Verlagerung der Verkehre aus der Innenstadt in die Hauptverkehrsstraßen durchzuführen. Die durch den Entwurfsplaner anzupassende Planung benötigt konkrete Eingangswerte für die Planung des Verkehrsplatzes Karlsplatz.

 

Ergänzend ist mitzuteilen, dass die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Durchfahrung des mittleren Tores vom 06.07.2015  (Provisorium während der Bauzeit des ZOB) ausgelaufen ist. Vom Thüringer Landesamt für Denkmalpflege wird eine Schließung des Tores befürwortet.

 

Über eine Fristverlängerung zur Durchfahrung laufen derzeit Gespräche mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, zur endgültigen Entscheidung über eine zukünftige Öffnung oder Schließung sind jedoch die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und die daraus resultierenden Maßnahmen abzuwarten und die prognostizierten Verkehrsverlagerungen mit einzubeziehen.