I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens für die Durchführung von schulbezogener Jugendsozialarbeit am Staatlichen Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“ in Eisenach erfolgt die Leistungsvergabe an das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V., Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der entsprechenden Anpassung des bestehenden Leistungsvertrages mit dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. .
II. Begründung
Die schulbezogene
Jugendsozialarbeit gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII
(Kinder- und Jugendhilfe) - ff. SGB VIII genannt- in Verbindung mit § 79 SGB VIII
(Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt
Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Mit der im Jahr 2013
aufgelegten „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit“ unterstützt das Land die Umsetzung von Maßnahmen der
schulbezogenen Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach.
Zum Verfahren
schreibt die Richtlinie im Punkt 3.1 vor, dass der örtliche
Jugendhilfeaus-schuss die Entscheidung zur Leistungserbringung im Rahmen der
Jugendhilfeplanung trifft.
Zu den bereits
bestehenden Maßnahmen in der Stadt Eisenach soll am Staatlichen Berufsschulzentrum „Ludwig
Erhard“ in Eisenach ein weiteres Projekt der schulbezogenen Jugendsozialarbeit
geschaffen werden. Die wichtigsten Rahmenbedingungen dafür setzte der
Jugendhilfeausschuss mit seinem Beschluss vom 14.09.2017 (Beschluss Nr.: JHA/031/2017).
Das konkrete
Interessenbekundungsverfahren und die Auswahlempfehlung eines Trägers sollte
für den Jugendhilfeausschuss durch ein unabhängiges und paritätisch besetztes
Auswahlgremium vorbereitet und begleitet werden. Die Auswahl der Mitglieder der
Arbeitsgruppe erfolgte im Rahmen des durch den Jugendhilfeausschuss.
Dieser Arbeitsgruppe
gehörten lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.09.2017 (Beschluss
Nr.: JHA/031/2017) an:
Frau Stephanie Bärschneider (SPD) stimmberechtigtes Mitglied Jugendhilfeausschuss
Frau Ute Klemm (CDU) stimmberechtigtes Mitglied
Jugendhilfeausschuss
Herr Herbert Suck (DIE LINKE) stimmberechtigtes Mitglied
Jugendhilfeausschuss
Herr Jörg Rumpf (Ev. Kirchgemeinde)
beratendes Mitglied Jugendhilfeausschuss
Herr Christian Arnold (BFA) beratendes Mitglied Jugendhilfeausschuss
Frau Viola Stephan Amtsleiterin der Verwaltung des
Jugendamtes.
Die Arbeitsgruppe traf sich am 27.09.2017 zur Konkretisierung des
Interessenbekundungs-verfahrens. Der Aufruf zur Interessenbekundung erfolgte am
06.10.2017 auf der Homepage der Stadt Eisenach und am 10.10.2017 in der
regionalen Presse.
Entsprechend der Abgabefrist zum 27.10.2017 um 12:00 Uhr reichte nur das
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. am 25.10.2017 eine
Interessenbekundung und das entsprechende Konzept über seine Eisenacher
Außenstelle ein.
Am 02.11.2017 erfolgte in der Arbeitsgruppenberatung die Öffnung des
Angebotes und die Übergabe jeweils einer Kopie an die AG Mitglieder. Es wurde
vereinbart, dass Rück-meldungen durch die AG Mitglieder zur Bewertung des
eingegangenen Konzeptes und eine Empfehlung zur Vorauswahl des
Leistungserbringers an die Verwaltung
des Jugendamtes schriftlich erfolgen sollten. Die Rückmeldungen erfolgten im Zeitraum 05.- 10.11.2017.
Die Einschätzung des Konzeptes erfolgte weitestgehend standardisiert
anhand einer Checkliste mit Bewertungskriterien, die die Verwaltung als Orientierungshilfe vorbereitet
hatte.
Die wichtigsten Bewertungskriterien für das Konzept waren:
·
die allgemeinen
Trägervoraussetzungen
·
Konzeptinhalte und
Rahmenbedingungen für die Umsetzung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit am
Staatlichen Berufsschulzentrum
·
Aussagen zur
Qualitätsentwicklung und Fortschreibung des Konzeptes
·
Übersichtliche und
detaillierte Aussagen zu Kosten und deren Finanzierung.
Zusammenfassend stellten die Mitglieder des Auswahlgremiums heraus, dass
das Konzept des Bildungswerkes der Thüringer Wirtschaft e.V. klar gegliedert,
verständlich geschrieben und aussagekräftig ist.
Der Träger ist landesweit
anerkannter freier Träger und erfüllt damit die Voraussetzungen nach § 75 SGB
VIII (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe). Damit lässt er von den
fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er die Leistung
erfüllen kann.
Differenzierte praktische Erfahrungen im Bereich der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit sammelte der Träger von 2008- 2013 im Rahmen der
Bundesprojektes „Die zweite Chance“ in der Arbeit mit Schulverweigerern und
seit 2013 in der Schulsozialarbeit an der Goethe- und der Geschwister- Scholl- Schule Eisenach
vor. In diesem Arbeitsbereich hat der Träger
Netzwerkerfahrungen in der Stadt Eisenach. Die Mitarbeiter des Trägers
sind in der bestehenden Facharbeitsgruppe für die schulbezogene
Jugendsozialarbeit in Eisenach eingebunden und werden fachlich durch den Träger
begleitet. Darüber hinaus arbeitet der Träger
im Bereich der Berufsorientierung (Berufseinstiegsbegleitung) und mit
der örtlichen Wirtschaft sowie der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter
Eisenach und Wartburgkreis zusammen.
Zu den Bedarfen am Staatlichen
Berufsschulzentrum (SBSZ) erfolgte im Vorfeld der Interessenbekundung ein
Vorgespräch mit der Schulleitung des SBSZ.
Die erarbeitete Leistungsbeschreibung
entspricht in Zielstellungen, Inhalte und Methoden den Intentionen des § 13 SGB
VIII und des § 19 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz
(ThürKJHAG) und dem Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in
der Stadt Eisenach vom 12.09.2013.
In der Leistungsbeschreibung sind die Bedarfen und deren weitest gehende
Orientierung an der Hauptzielgruppen, Ziele, Zielgruppen sowie daraus
abgeleitete Leistungen und Aufgaben, bezogen auf das SBSZ, dargestellt. Die
notwendigen personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen sind benannt
sowie Aussagen zur Qualifikation und Eingruppierung/ Bezahlung der benötigten
Fachkraft, zu Präsenzzeiten der Fachkraft an der Schule und zur Zusammenarbeit mit trägerinternen und
trägerexternen Kooperationspartnern getroffen.
Der Träger hat 2015 mit der Stadt Eisenach
eine Vereinbarung zu Verfahrensstandards und den Umgang mit möglichen Anhaltspunkten bei
Kindeswohlgefährdungen abgeschlossen.
Im Konzept des Bildungswerkes sind Aussagen zur Qualitätsentwicklung und
Fortschreibung des Konzeptes sowie Aussagen zur Dokumentation der Arbeit
enthalten.
Hinsichtlich einer detaillierte Kosten– und Finanzierungsplanung gab es
im Konzept des Bildungswerkes keine
gesonderte Übersicht.
Allerdings entspricht die auf Seite 12 benannte Fachkraft für die
schulbezogene Jugendsozialarbeit im SBSZ dem vorgegebenen Fachkräftegebot.
Die ausgewiesenen Personalkosten für die Fachkraft entsprechen der
Vergütungsvorgabe aus der Landesrichtlinie und stellen das
Gleichbehandlungsprinzip (Besserstellungsverbot) sicher. Die kalkulierten
Sachkosten entsprechen der Vorgabe aus dem Rahmenkonzept für die schulbezogene
Jugendsozialarbeit in Eisenach.
Die Mitglieder des Auswahlgremiums
befürworten einstimmig die Vergabe der Leistung an das Bildungswerk der
Thüringer Wirtschaft e.V..
Gemäß der Vorschriften zur vorläufigen
Haushaltsführung in der Thüringer Kommunalordnung ist eine Änderung/
Erweiterung des bestehenden öffentlich- rechtlichen Vertrages mit dem Bildungswerk
der Thüringer Wirtschaft erst nach der Beschlussfassung und Genehmigung des
Haushaltes möglich. Bis dahin soll im Vorgriff auf den Haushalt 2018 und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit ab
01.01.2018 ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden.
Die Mittel für die Finanzierung dieses Angebotes sind 2018 in der Haushaltsstelle 45210.71800 (Jugendsozialarbeit/ Zuschüsse an Vereine) geplant und beantragt.