Betreff
Durchführung von schulbezogener Jugendsozialarbeit am Staatlichen Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“ in Eisenach
Vorlage
0966-JHA/2017
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens für die Durchführung von schulbezogener Jugendsozialarbeit am Staatlichen Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“ in Eisenach erfolgt die Leistungsvergabe an das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V., Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der entsprechenden Anpassung des bestehenden Leistungsvertrages mit dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. .


II. Begründung

 

Die schulbezogene Jugendsozialarbeit gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) - ff. SGB VIII genannt-  in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Mit der im Jahr 2013 aufgelegten „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ unterstützt das Land die Umsetzung von Maßnahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach.

 

Zum Verfahren schreibt die Richtlinie im Punkt 3.1 vor, dass der örtliche Jugendhilfeaus-schuss die Entscheidung zur Leistungserbringung im Rahmen der Jugendhilfeplanung trifft. 

 

Zu den bereits bestehenden Maßnahmen in der Stadt Eisenach soll  am Staatlichen Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“ in Eisenach ein weiteres Projekt der schulbezogenen Jugendsozialarbeit geschaffen werden. Die wichtigsten Rahmenbedingungen dafür setzte der Jugendhilfeausschuss mit seinem Beschluss vom 14.09.2017 (Beschluss Nr.: JHA/031/2017).

 

Das konkrete Interessenbekundungsverfahren und die Auswahlempfehlung eines Trägers sollte für den Jugendhilfeausschuss durch ein unabhängiges und paritätisch besetztes Auswahlgremium vorbereitet und begleitet werden. Die Auswahl der Mitglieder der Arbeitsgruppe erfolgte im Rahmen des durch den Jugendhilfeausschuss.  

Dieser Arbeitsgruppe gehörten lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.09.2017 (Beschluss Nr.: JHA/031/2017) an:

Frau Stephanie Bärschneider (SPD)         stimmberechtigtes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Frau Ute Klemm (CDU)                           stimmberechtigtes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Herr Herbert Suck (DIE LINKE)            stimmberechtigtes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Herr Jörg Rumpf (Ev. Kirchgemeinde)     beratendes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Herr Christian Arnold (BFA)                               beratendes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Frau Viola Stephan                                   Amtsleiterin der Verwaltung des Jugendamtes.

 

Die Arbeitsgruppe traf sich am 27.09.2017 zur Konkretisierung des Interessenbekundungs-verfahrens. Der Aufruf zur Interessenbekundung erfolgte am 06.10.2017 auf der Homepage der Stadt Eisenach und am 10.10.2017 in der regionalen Presse.

Entsprechend der Abgabefrist zum 27.10.2017 um 12:00 Uhr reichte nur das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. am 25.10.2017 eine Interessenbekundung und das entsprechende Konzept über seine Eisenacher Außenstelle ein. 

 

 

Am 02.11.2017 erfolgte in der Arbeitsgruppenberatung die Öffnung des Angebotes und die Übergabe jeweils einer Kopie an die AG Mitglieder. Es wurde vereinbart, dass Rück-meldungen durch die AG Mitglieder zur Bewertung des eingegangenen Konzeptes und eine Empfehlung zur Vorauswahl des Leistungserbringers an die Verwaltung des Jugendamtes schriftlich erfolgen sollten. Die Rückmeldungen erfolgten im Zeitraum 05.- 10.11.2017. 

 

Die Einschätzung des Konzeptes erfolgte weitestgehend standardisiert anhand einer Checkliste mit Bewertungskriterien, die die Verwaltung  als Orientierungshilfe vorbereitet hatte.

Die wichtigsten Bewertungskriterien für das Konzept waren:

·         die allgemeinen Trägervoraussetzungen  

·         Konzeptinhalte und Rahmenbedingungen für die Umsetzung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit am Staatlichen Berufsschulzentrum

·         Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Fortschreibung des Konzeptes

·         Übersichtliche und detaillierte Aussagen zu Kosten und deren Finanzierung.

 

Zusammenfassend stellten die Mitglieder des Auswahlgremiums heraus, dass das Konzept des Bildungswerkes der Thüringer Wirtschaft e.V. klar gegliedert, verständlich geschrieben und aussagekräftig ist.

Der  Träger ist landesweit anerkannter freier Träger und erfüllt damit die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe). Damit lässt er von den fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er die Leistung erfüllen kann.

Differenzierte praktische Erfahrungen im Bereich der schulbezogenen Jugendsozialarbeit sammelte der Träger von 2008- 2013 im Rahmen der Bundesprojektes „Die zweite Chance“ in der Arbeit mit Schulverweigerern und seit 2013 in der Schulsozialarbeit an der Goethe-  und der Geschwister- Scholl- Schule Eisenach vor. In diesem Arbeitsbereich hat der Träger  Netzwerkerfahrungen in der Stadt Eisenach. Die Mitarbeiter des Trägers sind in der bestehenden Facharbeitsgruppe für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in Eisenach eingebunden und werden fachlich durch den Träger begleitet. Darüber hinaus arbeitet der Träger  im Bereich der Berufsorientierung (Berufseinstiegsbegleitung) und mit der örtlichen Wirtschaft sowie der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Eisenach und Wartburgkreis zusammen.

 

Zu den Bedarfen am Staatlichen Berufsschulzentrum (SBSZ) erfolgte im Vorfeld der Interessenbekundung ein Vorgespräch mit der Schulleitung des SBSZ.

 

Die erarbeitete Leistungsbeschreibung entspricht in Zielstellungen, Inhalte und Methoden den Intentionen des § 13 SGB VIII und des § 19 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) und dem Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.09.2013.

In der Leistungsbeschreibung sind die Bedarfen und deren weitest gehende Orientierung an der Hauptzielgruppen, Ziele, Zielgruppen sowie daraus abgeleitete Leistungen und Aufgaben, bezogen auf das SBSZ, dargestellt. Die notwendigen personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen sind benannt sowie Aussagen zur Qualifikation und Eingruppierung/ Bezahlung der benötigten Fachkraft, zu Präsenzzeiten der Fachkraft an der Schule  und zur Zusammenarbeit mit trägerinternen und trägerexternen Kooperationspartnern getroffen. 

 

Der Träger hat 2015 mit der Stadt Eisenach eine Vereinbarung zu Verfahrensstandards und den Umgang mit möglichen Anhaltspunkten bei Kindeswohlgefährdungen abgeschlossen.  

 

Im Konzept des Bildungswerkes sind Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Fortschreibung des Konzeptes sowie Aussagen zur Dokumentation der Arbeit enthalten. 

 

Hinsichtlich einer detaillierte Kosten– und Finanzierungsplanung gab es im Konzept des Bildungswerkes  keine gesonderte Übersicht.

Allerdings entspricht die auf Seite 12 benannte Fachkraft für die schulbezogene Jugendsozialarbeit im SBSZ dem vorgegebenen Fachkräftegebot.

Die ausgewiesenen Personalkosten für die Fachkraft entsprechen der Vergütungsvorgabe aus der Landesrichtlinie und stellen das Gleichbehandlungsprinzip (Besserstellungsverbot) sicher. Die kalkulierten Sachkosten entsprechen der Vorgabe aus dem Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in Eisenach.

 

Die Mitglieder des Auswahlgremiums befürworten einstimmig die Vergabe der Leistung an das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V..

 

Gemäß der Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung in der Thüringer Kommunalordnung ist eine Änderung/ Erweiterung des bestehenden öffentlich- rechtlichen Vertrages mit dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft erst nach der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltes möglich. Bis dahin soll im Vorgriff auf den Haushalt 2018 und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit ab 01.01.2018 ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden.

Die Mittel für die Finanzierung dieses Angebotes sind 2018 in der Haushaltsstelle 45210.71800 (Jugendsozialarbeit/ Zuschüsse an Vereine) geplant und beantragt.