I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Förderung von Personal- und Sachkosten der Referentin/ des Referenten für Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. in Form eines Festbetragszuschusses in Höhe von 26.876,85 € für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, insbesondere der Bewilligung der beantragten Einnahme in der Haushaltsstelle 45110.171000 durch das Land und der Ausgabe in der Haushaltsstelle 45110.718000/ Deckungskreis 040.
II. Begründung
Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die
§§ 12 (Förderung der Jugendverbände), 74 (Förderung der freien Jugendhilfe)
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), der § 17 (Förderung
der Jugendverbandsarbeit) Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz
und die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“.
Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich
der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe
und ist deshalb zuständiges Gremium.
Die
Jugendverbandsarbeit bietet jungen Menschen beste Grundvoraussetzungen für Partizipation und Mitbestimmung. In
verschiedenen empirischen Untersuchungen wurde herausgearbeitet, dass der Verband als zweites Zuhause, als Hilfe
bei bisher nicht gelösten Entwicklungsaufgaben, als Lern- und Übungsfeld für
Karrieremuster und von Rollen der institutionalisierten Berufs- und
Erwachsenenwelt, als Anbieter von Freizeitmaßnahmen und/ oder als
Kontrastprogramm zum Alltag fungieren kann. Nicht zuletzt ist ein
ehrenamtliches Engagement als Jugendlicher eine der besten Voraussetzungen für
die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben im späteren Erwachsenenalter.
Die Leistungsfähigkeit der verbandlichen
Jugendarbeit ist trotzdem entscheidend davon abhängig, dass die meist
ehrenamtlich arbeitenden Jugendverbände über zentrale Geschäfts- und
Anlaufstellen verfügen, welche die verbandlichen Tätigkeiten in konzeptioneller
und organisatorischer Hinsicht planen, koordinieren und weiterentwickeln,
demokratische Beteiligungsprozesse gestalten sowie anfallende
Verwaltungsaufgaben unterstützen bzw. selbst wahrnehmen. Mit der ab 01.01.2017
in Kraft getretenen Fortschreibung der Landesrichtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ wurde diese wichtige Aufgabe der Jugendverbände gestärkt.
Der Stadtjugendring Eisenach e.V. ist für
momentan 18 Verbände und Vereine ein Dachverband für die Jugendverbandsarbeit
in Eisenach. Er ist seit 1991 als Jugendverband in der Stadt Eisenach tätig und
wurde 1993 als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.
Der Stadtjugendring ist damit langjähriger
Bestandteil der Jugendverbands- und Jugendarbeit in Eisenach.
Mit seiner hauptamtlichen Struktur
und durch seinen beschließenden Sitz im Jugendhilfeausschuss der Stadt
unterstützt er die Kommunikation zwischen seinen Mitgliedsvereinen und der
Stadt sowie die Bereitstellung
bedarfsgerechter, trägerübergreifender
Angebote der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit.
Für die seit 2007 in Eisenach und
Wutha- Farnroda verorteten Bundesprogramme „Vielfalt tut gut“ (bis 2010),
„Toleranz fördern“(2011-2014) und des Folgeprogrammes „Demokratie leben!“ ist
der Stadtjugendring Träger der Koordinierungsstelle dieser Programme. Als
Träger für die Maßnahmen der Schuljugendarbeit im Ernst- Abbe- Gymnasium und
der Geschwister- Scholl- Schule unterstützt der Stadtjugendring die
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule als eine wichtige jugendpolitische Zielstellung.
Die
beantragte Förderung in Höhe von 26.876,85 € € wird für Personal- und anteilige
Sachkosten für die koordinierende Stelle der Referentin/ des Referenten für Jugendverbandsarbeit (0,5 VZÄ) benötigt. Die Erfüllung
qualitativer Standards der Jugendverbandsarbeit, die zum einen nach § 79 a SGB
VIII gesetzlich gefordert wird und zum anderen Voraussetzung für die Zuweisung
über die Landesrichtlinie "Örtliche Jugendarbeit" sind, ist nur
mit einer mindestens 20-stündigen Wochenarbeitszeit möglich. Der vorliegende Antrag wurde fristgerecht
gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ von der
Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft.
Die Finanzierung der
benötigten Ausgaben für den Stadtjugendring 2018 sollen vollständig aus der
Zuweisung über die
Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ gedeckt
werden.
Im Rahmen der
Förderung über diese Landesrichtlinie muss die Stadt Eisenach mindestens 40 %
der Gesamt(bemessungs)ausgaben als kommunalen Anteil erbringen, um die
Fördervoraussetzungen nach der Höhe zu erfüllen. Diese Fördervoraussetzung wird
mit der Realisierung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung, den bestehenden
vertraglichen Bindungen (Leistungsverträge mit freien Trägern) sowie
unaufschiebbaren Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen, auch bei der vorläufigen Haushaltsführung gemäß
§ 61 Thüringer Kommunalordnung, erfüllt.
Für
das Förderjahr 2018 wird von der Stadtverwaltung Eisenach über die
Landesrichtlinie mindestens die gleiche Summe wie 2017 in Höhe 233.130,00 €
beantragt. In der Regel erfolgte in den letzten Jahren
eine Inaussichtstellung für die beantragten Landesfördermittel und eine
Teilbewilligung der Summe auch ohne genehmigte Haushaltssatzung. Eine
endgültige Bewilligung der Landesmittel für 2018 erfolgt, wenn die kommunale
Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen
Haushaltsrechnung nachgewiesen werden
kann. Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle
45110.171000 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45110.718000
(Deckungskreis 040) jeweils bis zu 27.000,00 € € für die Förderung der Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes
Eisenach e.V. vorgesehen.
Um als
Jugendhilfeverwaltung flexibel und zeitnah auf den Förderantrag des
Stadtjugendring Eisenach e.V. reagieren
zu können, benötigt die Verwaltung die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses
zu einer Förderung. Eine Förderentscheidung trägt darüber hinaus zur Rechtssicherheit beim Träger bei.
Im Falle einer
Entscheidung im Sinne des Beschlussvorschlages wird die Verwaltung dem
Stadtjugendring umgehend die Förderung unter Vorbehalt der Bewilligung der
Landesfördermittel, zunächst ohne Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung, in
Aussicht stellen.
Aus
formellen Gründen wird mit der Inaussichtstellung auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragte
Maßnahme ab dem 01.01.2018 genehmigt. Die Genehmigung erfolgt mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf
die beantragte Zuwendung begründet wird.
Erst nach der Entscheidung durch
den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landesfördermittel wird dem
Stadtjugendring durch die Verwaltung unverzüglich der endgültige Bescheid zugesandt.
Eine Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe
der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ in der jeweils gültigen Fassung.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird
durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche
Verwendungsnachweise).