Betreff
Einwohneranfrage - Fragen zum Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal
Vorlage
EAF-0122/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie will der TAVEE in dieser Situation mittel- und langfristig noch seinen Verpflichtungen der Abwasserentsorgung nach den gesetzlichen Grundlagen, den geltenden technischen Standards und dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Verbandsgebiet nachkommen?

 

2.       Entspricht die Aufhebung des Bescheides des TAVEE von 2012 über eine Fehlbedarfsumlage in Höhe von ca. 8,9 Mio € gegenüber der Stadt Eisenach durch die Verbandsversammlung des TAVEE vom 24.03.2014 und die Bestätigung der Verfahrensweise in der Verbandsversammlung des TAVEE am 27.06.2016 unter Beachtung der finanziellen Situation des TAVEE und deren Folgen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und den Prämissen des Konsolidierungskonzeptes? (unter Beachtung 3 weiterer betroffener Kommunen beträgt der Gesamtbetrag ca. 12,5 Mio €. Ab 2018 sollen nun die Bürger durch höhere Gebühren und Beiträge belastet werden).


ich beantworte Ihre Anfrage in Absprache mit dem TAV wie folgt:

 

zu 1: Der TAV hat im Jahr 2012 ein Konsolidierungskonzept aufgestellt und beschlossen. Inhalt dieses Konzeptes war eine Vermeidung von Neuverschuldung, der Abbau von Altschulden und eine Gebührenkonstanz. Dies hat zur Folge, dass nur Investitionen in Höhe von 1,75 Mio. € /Jahr im Bereich Trinkwasser und 4,5 Mio. € /Jahr im Bereich Abwasser investiert werden können. Nur damit war eine Neuverschuldung zu vermeiden. Seit 2012 investiert der TAV genau die vorgegebenen Summen aus dem Konzept. Die Verschuldung wurde bisher um 50 Mio. € gesenkt, die Gebühren sind genau in dem Bereich, wie es das Konzept vorgibt. Das hat natürlich zur Folge, dass die notwendigen Investitionen, vor allem im Bereich Abwasser, zeitlich gestreckt werden müssen.

 

Der TAV ist zurzeit im Gespräch mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt, mit welchen Mitteln das Investitionsvolumen erhöht werden kann.

 

Zusammenfassend ist zu sagen: Der TAV kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen und den gesetzlichen Grundlagen im Bereich Abwasser nach. Die technischen Standards und das Wirtschaftlichkeitsgebot werden eingehalten.

 

Zu 2: Die Vorgehensweise der Aufhebung des Bescheides zur Fehlbedarfsumlage wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung durchgeführt und ist rechtlich mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmt. Dies entspricht einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Dieser Vorgang hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren und Beiträge der Bürger.