II. Fragestellung
1. Welchen Inhalt hatte die „Vorstellung der Baumaßnahme
Lindengraben" in der Sitzung des Ausschusses vom 23.01.2017?
2. Wie ist der aktuelle Sachstand?
3. Wann wird voraussichtlich mit der Baumaßnahme begonnen
bzw. wann
wird diese voraussichtlich realisiert sein?
4. Welche Priorität nimmt die Baumaßnahme ein?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Am 23. 01. 17 wurde die Baumaßnahme
Lindengraben / Lindenrain durch das planende Ingenieurbüro Krausser-Ingenieure
vorgestellt. Die Straße am Lindenrain musste 2014 nach einem Starkregenereignis
voll gesperrt werden, weil der Hang zum Graben teilweise abgerutscht war. Mit
der vorgesehenen Verrohrung des Teilbereiches des Lindengrabens kann der Hang
wieder tragfähig hergestellt werden und die Straße nach abschnittsweiser
Neupflasterung für den Verkehr wieder frei gegeben werden.
Aus technologischen Gründen
muss die vorhandene Treppe zurückgebaut werden und mit Fertigstellung des
komplizierten Einlaufbauwerkes wird sie wieder hergestellt. Aufgrund der
topografischen Situation und der erforderlichen Dimensionierung des
Einlaufbauwerkes / Rohres wird die gesamte Baumaßnahme kompliziert, so dass die
veranschlagte Bauzeit nicht verkürzt werden kann.
Zu 2.
Nach Abschluss aller erforderlichen Vorleistungen (Vermessung,
Baugrunduntersuchung, Kanalbefahrung, Baumfällung, Plangenehmigungsverfahren,
Wasserrechtliche Genehmigung, Planung) und der Bereitstellung von finanziellen
Mitteln wurde Anfang 2017 eine Öffentliche Ausschreibung vorbereitet, mit dem
Ziel, die Baumaßnahme von Mai bis August 2017 durchführen zu können.
Im Ergebnis der Öffentlichen Ausschreibung mussten jedoch die zwei preisgünstigsten Bieter aus
formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Bei den verbleibenden Bietern lag das Preisniveau der Angebote deutlich
über der Kostenberechnung des Ingenieurbüros von 2016. Grund hierfür war vor
allem die gegenwärtige baukonjunkturelle Situation, die durch derzeit deutlich
überhöhte Angebotspreise gekennzeichnet ist. Die Ausschreibung musste auf Grund
VOB/A § 17 (1) Nr. 3 aufgehoben werden.
In der Folge wurden die Kostenberechnung vom Ingenieurbüro überarbeitet
und zusätzliche Haushaltsmittel beantragt. Im November wurde ein neues
Ausschreibungsverfahren, diesmal eine beschränkte Ausschreibung, vorbereitet.
Dieses Verfahren läuft z. Z. noch.
Zu 3.
Zielsetzung ist die Bauausführung von Mai bis August 2018.
Zu 4.
Die Maßnahme nimmt eine hohe Priorität ein, die finanzielle Absicherung
erfolgte bereits im Haushalt 2017 (sh. 2.).