Betreff
Einwohneranfrage - Baumaßnahme Lindengraben "Am Lindenrain" im Ortsteil Stedtfeld
Vorlage
EAF-0123/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welchen Inhalt hatte die „Vorstellung der Baumaßnahme Lindengraben" in der Sitzung des Ausschusses vom 23.01.2017?

2.       Wie ist der aktuelle Sachstand?

3.       Wann wird voraussichtlich mit der Baumaßnahme begonnen bzw. wann wird diese voraussichtlich realisiert sein?

4.       Welche Priorität nimmt die Baumaßnahme ein?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Am 23. 01. 17 wurde die Baumaßnahme Lindengraben / Lindenrain durch das planende Ingenieurbüro Krausser-Ingenieure vorgestellt. Die Straße am Lindenrain musste 2014 nach einem Starkregenereignis voll gesperrt werden, weil der Hang zum Graben teilweise abgerutscht war. Mit der vorgesehenen Verrohrung des Teilbereiches des Lindengrabens kann der Hang wieder tragfähig hergestellt werden und die Straße nach abschnittsweiser Neupflasterung für den Verkehr wieder frei gegeben werden.

Aus technologischen Gründen muss die vorhandene Treppe zurückgebaut werden und mit Fertigstellung des komplizierten Einlaufbauwerkes wird sie wieder hergestellt. Aufgrund der topografischen Situation und der erforderlichen Dimensionierung des Einlaufbauwerkes / Rohres wird die gesamte Baumaßnahme kompliziert, so dass die veranschlagte Bauzeit nicht verkürzt werden kann.

 

Zu 2.

Nach Abschluss aller erforderlichen Vorleistungen (Vermessung, Baugrunduntersuchung, Kanalbefahrung, Baumfällung, Plangenehmigungsverfahren, Wasserrechtliche Genehmigung, Planung) und der Bereitstellung von finanziellen Mitteln wurde Anfang 2017 eine Öffentliche Ausschreibung vorbereitet, mit dem Ziel, die Baumaßnahme von Mai bis August 2017 durchführen zu können.

Im Ergebnis der Öffentlichen Ausschreibung mussten  jedoch die zwei preisgünstigsten Bieter aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.

Bei den verbleibenden Bietern lag das Preisniveau der Angebote deutlich über der Kostenberechnung des Ingenieurbüros von 2016. Grund hierfür war vor allem die gegenwärtige baukonjunkturelle Situation, die durch derzeit deutlich überhöhte Angebotspreise gekennzeichnet ist. Die Ausschreibung musste auf Grund VOB/A § 17 (1) Nr. 3 aufgehoben werden.

 

In der Folge wurden die Kostenberechnung vom Ingenieurbüro überarbeitet und zusätzliche Haushaltsmittel beantragt. Im November wurde ein neues Ausschreibungsverfahren, diesmal eine beschränkte Ausschreibung, vorbereitet. Dieses Verfahren läuft z. Z. noch.

 

Zu 3.

Zielsetzung ist die Bauausführung von Mai bis August 2018.

 

Zu 4.

Die Maßnahme nimmt eine hohe Priorität ein, die finanzielle Absicherung erfolgte bereits im Haushalt 2017 (sh. 2.).