Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2018
hier: Einbringung
Vorlage
0986-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


II. Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2018 nicht erfüllt werden.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches war jedoch die Einplanung einer Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 11.700.579 € im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 90000.051000, erforderlich. Dieses Vorgehen wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, woraus allerdings kein Rückschluss auf die tatsächliche Höhe der noch zu bewilligenden Bedarfszuweisung gezogen werden kann. Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wird zeitnah gestellt.

 

Von der geplanten Bedarfszuweisung sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 5.061.635 und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 6.638.944 € erforderlich.

 

Die Vorlage des gedruckten Entwurfes der Haushaltssatzung 2018 aller Anlagen erfolgt in der Stadtratssitzung am 30.01.2018.

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1.    Haushalt der Stadt Eisenach

1.1  Haushaltsvolumen

 

 

Entwurf 2018

in EUR

Haushalt 2017

in EUR

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

116.002.544

113.849.715

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

16.284.228

35.387.598

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

132.286.772

149.237.313

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 7.656.034 €. Davon entfallen 1.017.090 auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 6.638.944 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.

 

 

1.3 Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 960.000 € vorgesehen. Hintergrund ist der avisierte Neubau einer bundesligatauglichen Wettkampfhalle. Das Land Thüringen will die Stadt bei dieser Maßnahme in Form einer Schuldendiensthilfe unterstützen. Die Stadt wird demnach ermächtigt, zur Finanzierung des Neubaus Kredite aufzunehmen. Der Schuldendienst wird dann im Rahmen einer Schuldendiensthilfe vom Land übernommen.

 

Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung am 31.12.2018 voraussichtlich 24.317.452 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.417 Einwohnern (31.12.2015)* entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 573,29 €/ Einwohner (Vgl. 2017: 574 €/EW, 2016: 618 €/ EW).

 

*Die maßgebliche Einwohnerzahl zum 31.12.2016 liegt noch nicht vor (aufgrund wesentlicher Neuerungen bei den Bevölkerungsstatistiken), so dass auf die Einwohnerzahl 31.12.2015 abgestellt wird.

 

1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 14.935.365 € festgesetzt.

 

 

1.5 Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

 

1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:

 

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2018 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.

 

 

1.7 Stand der allgemeinen Rücklage

 

Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach 2.130.672 € betragen.

 

 

2.    Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

2.1 Gesamtvolumen

 

 

 

 Entwurf 2018

in EUR

Plan 2017

in EUR

Erfolgsplan im Ertrag

17.989.385

17.475.564

Erfolgsplan im Aufwand

18.849.950

18.122.634

Fehlbetrag

860.565

647.070

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

1.438.597

1.307.702

 

 

2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

 

2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.