Betreff
Anfrage des Stadtratmitgliedes Frau Rexrodt - Neubau Handballhalle
Vorlage
AF-0369/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Liegen der Oberbürgermeisterin belastbare Fördermittelbescheide/Zuwendungsbescheide für die fehlenden 15,6 Millionen (abzüglich 1,3 Millionen Eigenanteil/6.00.000 € ThSV) schriftlich vor?

2.       Aus welcher belastbaren Quelle – außer der gültigen Sportstättenleitplanung – bezieht die Oberbürgermeisterin ihre Erkenntnis, dass 3000 qm Sporthallenfläche fehlen?

(Bitte Quelle konkret angeben)

 

Des Weiteren spricht die Oberbürgermeisterin von einer „optimierten Planung mit hoher Kostensicherheit für die Stadt“, obgleich die Kosten von 17,5 Millionen € „grob geplant für „2/3 der Fläche“ gelten.

 

3.       Wurde die „Entwicklungsfläche“ (verbleibendes Drittel) mit den dazugehörigen Erschließungsstraßen (insbesondere die Willi-Enders-Straße) auf Altlasten/ Unterkellerung/ Hohlräume überprüft und in welcher Höhe werden sich die Kosten des Ausbaus dieser „Entwicklungsfläche“ einschließlich der dazugehörigen Straßen ungefähr belaufen?

 

Weiterhin verweist die Oberbürgermeisterin darauf: „Sie (die neue Halle) soll dem Vereins- und Schulsport dienen“.

 

4.       Welche Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach haben keine eigene Sporthalle und wären auch verkehrstechnisch/vom Standort her in der Lage, während der Unterrichtszeiten diese neue Sporthalle zu nutzen?

5.       Wie wird die notwendige Auslastung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Halle (mindestens 60% Schul- und Vereinssport / 40% kommerzieller Sport) gewährleistet?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Nein, belastbare Fördermittelbescheide können von den Zuwendungsgebern erst nach der Einreichung der Förderanträge erstellt werden. Die Erstellung der Förderanträge setzt eine konkrete Planung voraus. Die konkrete Planung setzt eine Beauftragung aller relevanten Planungsleistungen voraus. Die Beauftragung aller relevanten Planungsleistungen macht eine Vergabe gemäß „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV) erforderlich. Dem Stadtrat wird eine Beschlussvorlage zum Vergabeweg in der Sitzung am 30.01.18 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Zu 2.:

Die Spiel- und Sportstättenleitplanung 2014 weist einen Fehlbedarf auf, der allein durch den Neubau im O1 nicht ausgeglichen wird. Die Spiel- und Sportstättenleitplanung 2014 bleibt bis zur Beschlussfassung über deren Fortschreibung Entscheidungsgrundlage.

 

Zu 3.:

Vor dem Erwerb des Grundstückes durch die SWG EA, gemäß Weisungsbeschluss vom 04.10.2016 (Vorlage 0607-StR/2016), erfolgten Untersuchungen zu den angesprochenen Themen. In Vorbereitung der Auslobung werden derzeit Untersuchungen des Baugrundes durchgeführt.

Dem Stadtratsbeschluss vom 20.06.2017 liegt die Vorlage 0819-StR/2017 zu Grunde. Die zugehörige Anlage 2 enthält die wesentlichen Parameter zur Sportstätte (mit Ausbau) und zur Entwicklungsfläche (Minimalausbau), darunter die Erkenntnisse der visuellen Bestandsaufnahme.

Die öffentliche Erschließung ist nicht Bestandteil der Maßnahme.

 

Zu 4.:

Folgende Schulen haben keine eigene Schulsporthalle:

5. Regelschule (Geschwister Scholl), Katharinenstraße 1,4 km

4. Regelschule (J. W. Goethe), Pfarrberg, Entfernung 1,2 km

3. Grundschule (Georgenschule), Markt, Entfernung 1,2 km

Die Stadtratsvorlage 0988-StR-2017 beinhaltet unter Nr. 3 die Integration von Teilen der Berufsschule in das Gebäude „O1“. Die Berufsschule wird somit an den Standorten Palmental und „O1“ konzentriert. Der Sportunterricht für alle Berufsschüler erfolgt dann in der neuen WVSH. Sollte die neue Halle dann noch freie Kapazitäten aufweisen, könnten diese durch das Martin-Luther-Gymnasium (Entfernung 1,2 km) und die oben genannten Schulen genutzt werden.

 

Zu 5.:

Die Halle wird dem Schul-, Vereins- und Wettkampfsport dienen. Sie wird die zentrale Sporthalle für Eisenach und die Eisenacher. Die avisierten Förderzusagen erfordern keine prozentuale Aufteilung der Hallennutzung.