Betreff
Bericht zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zum jugendpolitischen Strategiepapier der Stadt Eisenach im Bereich der Jugendförderung bis zum Jahr 2020 (Jugendförderplanung)
Vorlage
0990-BR/2018
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Zwischenbericht zur Realisierung des Stadtratsbeschlusses zum jugendpolitischen Strategiepapier der Stadt Eisenach im Bereich der Jugendförderung bis zum Jahr 2020 (Jugendförderplanung)

 

Auftrag

 

Am 01.03.2016 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die Punkte 7.3 und 7.4 des vorgelegten Jugendförderplanes bis zum 31.12.2016 an die geänderten Bedingungen, insbesondere an den bis dahin gefassten Beschluss zum Kindertreff sowie unter Berücksichtigung der Bedarfe in den Ortsteilen anzupassen und für die Folgejahre 2017- 2020 fortzuschreiben.

 

Darüber hinaus konkretisierte der Stadtrat diesen Beschluss hinsichtlich des Kindertreffs Eisenach Nord und beschloss am 10.05.2016, den Kindertreff in den Räumlichkeiten Am Gebräun 1e bis zum Schuljahresbeginn 2016/2017 zu eröffnen und hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die aktuelle Jugendförderplanung der Stadt Eisenach ist hinsichtlich des zu errichtenden Kindertreffs so zu verändern, dass bei der strukturellen Maßnahmenplanung (7.3) im Maßnahmenbereich der Kinder- und Jugendarbeit die Förderung für Einrichtungen in Eisenach Nord angepasst wird. 

 

 

Realisierung

 

Hinsichtlich des Kindertreffs wurden die Beschlüsse des Stadtrates vom 01.03.2016 und 10.05.2016 realisiert.

 

Für die weitere Fortschreibung des Jugendförderplanes, u.a. auch der Berücksichtigung der Bedarfe der Ortsteile sind umfangreiche Abstimmungen (u.a. Beteiligung der Ortschaftsräte/ Ortsbürgermeister und anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Jugendhilfeausschuss) notwendig und es müssen die Entwicklungen bei der Landesförderung berücksichtigt werden.

 

So finanzierte die Stadt Eisenach z.B. Leistungen im Rahmen der Richtlinie ‚Örtliche Jugendförderung‘  zwischen 2014 und 2016 mit einem durchschnittlichen Anteil von 23 % aus Landesmitteln und 2016 im Rahmen der Richtlinie ‚Schulbezogene Jugendsozialarbeit‘ sogar mit 67,7 % Landesanteil. Die Richtlinien ‚Örtliche Jugendförderung‘ und ‚Schulbezogene Jugendsozialarbeit‘ liefen 2016/ 17 planmäßig aus und wurden am 01.01.2017 (‚Örtliche Jugendförderung‘) bzw. 01.07.2017 (‚Schulbezogene Jugendsozialarbeit‘) teilweise unter geänderten Bedingungen wieder in Kraft gesetzt.

Aufgrund der inhaltlichen Änderungen/ Auflagen in den 2017 neu in Kraft gesetzten  Richtlinien und den aktuell noch nicht bekannten Förderhöhen für 2018 (fehlender Landeshaushalt) ist eine zuverlässige detaillierte Jugendförderplanung erst nach Bekanntgabe der Auslegungshinweise für die Richtlinien und der Mitteilung der konkreten Höhe der Landesförderung für das Haushaltsjahr 2018 möglich.

 

Unabhängig davon gibt es aus der Sicht der Stadt Eisenach nach wie vor schwer abzuwägende Sachverhalte für eine jugendpolitische Strategie wie z. Bsp. die kreis- und jugendamtsspezifischen Wahrnehmungs-, Definitions- und Entscheidungsprozesse nach den strukturellen und jugendhilferechtlichen Veränderungen im Rahmen der Eingliederung der Stadt Eisenach in eine andere Gebietskörperschaft. 

Nach gegenwärtigem Jugendhilferecht verliert die Stadt Eisenach mit der  Eingliederung in einen Landkreis den Status als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe und damit einen wesentlichen Teil ihres jetzigen Planungs- und Entscheidungsrechtes zur Jugendhilfestruktur in der Stadt! Sie plant und entscheidet dann auf der Grundlage des § 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und im Rahmen der Daseinsfürsorge, wie aus kommunalen Mitteln eine angemessene soziale und kulturelle Infrastruktur, u. a. auch im Bereich der Jugendförderung zu gewährleisten ist. Allerdings gehen u. a. die bisher fließenden Landesmittel aus den Richtlinien ‚Örtliche Jugendförderung‘ und ‚Schulbezogene Jugend-sozialarbeit‘ an den neuen Träger der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe!

Auch wenn strukturelle Veränderungen im Zusammenhang mit der Gebietsreform momentan noch nicht greifen, wäre es aus der Sicht der Verwaltung sinnvoll, die ersten Ergebnisse der zu erwartenden Gespräche zur Eingliederung der Stadt in einen Landkreis bei der Fortschreibung des Jugendförderplanes einfließen zu lassen und diese in einem Entwurf des Jugendförderplanes schon zu skizzieren.    

 

Darüber hinaus finden sich im aktuellen Jugendförderplan Kennziffern, die auf der Grundlage von  Bevölkerungszahlen und des Rechnungsabschlusses 2014 basieren. Um eine größtmögliche Aktualität dieser Kennziffern zu gewährleisten und Vergleiche möglich zu machen, sollen die Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31.12.2017 und der vorläufige Rechnungsabschluss 2017 bei der Fortschreibung des gesamten Jugendförderplanes eingearbeitet werden. Diese Daten liegen in nicht amtlicher Form (Eigenerhebungen der Stadt) frühestens im 1. Quartal 2018 vor, so dass die Überarbeitung und die zur Fortschreibung des Jugendförderplanes notwendigen Beteiligungsprozesse erst später beginnen können.

 

Hinsichtlich der Anpassung der Bedarfe zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen und unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe für eine Gesamtplanung sowie der nach wie vor prekären Haushaltslage wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Haushaltbeschluss 2018 abzuwarten. Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen sind im Haushalt 2018 in der Haushaltsstelle 46050.718000 angemeldet. 

 

Der gemäß § 7 Abs. 3 der  Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach und § 14 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses gebildete Unterausschusses für die Erarbeitung des Jugendförderplanes hat sich intensiv mit der Vorberatung zum Entwurf des aktuellen Jugendförderplanes beschäftigt und sicherte durch seine Besetzung bereits frühzeitig die Beteiligung der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Jugendverbände und politischer Mandatsträger (CDU, SPD und DIE LINKE).

Das Mandat für diesen Unterausschuss besteht nach wie vor und es wird vorgeschlagen, diesen Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses in die Fortschreibung des Jugendförderplanes weiter ein zu beziehen.