Sachverhalt:
Zwischenbericht
zur Realisierung des Stadtratsbeschlusses zum jugendpolitischen Strategiepapier
der Stadt Eisenach im Bereich der Jugendförderung bis zum Jahr 2020
(Jugendförderplanung)
Auftrag
Am 01.03.2016 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die Punkte 7.3 und
7.4 des vorgelegten Jugendförderplanes bis zum 31.12.2016 an die geänderten
Bedingungen, insbesondere an den bis dahin gefassten Beschluss zum Kindertreff
sowie unter Berücksichtigung der Bedarfe in den Ortsteilen anzupassen und für
die Folgejahre 2017- 2020 fortzuschreiben.
Darüber hinaus konkretisierte der Stadtrat diesen Beschluss hinsichtlich
des Kindertreffs Eisenach Nord und beschloss am
10.05.2016, den Kindertreff in den Räumlichkeiten Am Gebräun 1e bis zum
Schuljahresbeginn 2016/2017 zu eröffnen und hierfür die notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen. Die aktuelle Jugendförderplanung der Stadt
Eisenach ist hinsichtlich des zu errichtenden Kindertreffs so zu verändern,
dass bei der strukturellen Maßnahmenplanung (7.3) im Maßnahmenbereich der
Kinder- und Jugendarbeit die Förderung für Einrichtungen in Eisenach Nord
angepasst wird.
Realisierung
Hinsichtlich des Kindertreffs
wurden die Beschlüsse des Stadtrates vom 01.03.2016 und 10.05.2016 realisiert.
Für die weitere
Fortschreibung des Jugendförderplanes, u.a. auch der Berücksichtigung der
Bedarfe der Ortsteile sind umfangreiche Abstimmungen (u.a. Beteiligung der
Ortschaftsräte/ Ortsbürgermeister und anerkannter freier Träger der Kinder- und
Jugendhilfe sowie im Jugendhilfeausschuss) notwendig und es müssen die
Entwicklungen bei der Landesförderung berücksichtigt werden.
So finanzierte die Stadt Eisenach z.B. Leistungen im Rahmen der
Richtlinie ‚Örtliche Jugendförderung‘
zwischen 2014 und 2016 mit einem durchschnittlichen Anteil von 23 % aus
Landesmitteln und 2016 im Rahmen der Richtlinie ‚Schulbezogene
Jugendsozialarbeit‘ sogar mit 67,7 % Landesanteil. Die Richtlinien
‚Örtliche Jugendförderung‘ und ‚Schulbezogene Jugendsozialarbeit‘ liefen 2016/
17 planmäßig aus und wurden am 01.01.2017 (‚Örtliche Jugendförderung‘) bzw.
01.07.2017 (‚Schulbezogene Jugendsozialarbeit‘) teilweise unter geänderten
Bedingungen wieder in Kraft gesetzt.
Aufgrund der
inhaltlichen Änderungen/ Auflagen in den 2017 neu in Kraft gesetzten Richtlinien und den aktuell noch nicht
bekannten Förderhöhen für 2018 (fehlender Landeshaushalt) ist eine zuverlässige
detaillierte Jugendförderplanung erst nach Bekanntgabe der Auslegungshinweise
für die Richtlinien und der Mitteilung der konkreten Höhe der Landesförderung für
das Haushaltsjahr 2018 möglich.
Unabhängig davon gibt es aus der Sicht der Stadt Eisenach nach wie vor
schwer abzuwägende Sachverhalte für eine jugendpolitische Strategie wie z. Bsp.
die kreis-
und jugendamtsspezifischen Wahrnehmungs-, Definitions- und
Entscheidungsprozesse nach den strukturellen und jugendhilferechtlichen
Veränderungen im Rahmen der Eingliederung der Stadt Eisenach in eine andere
Gebietskörperschaft.
Nach gegenwärtigem Jugendhilferecht verliert die Stadt
Eisenach mit der Eingliederung in einen
Landkreis den Status als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und
Jugendhilfe und damit einen wesentlichen Teil ihres jetzigen Planungs- und
Entscheidungsrechtes zur Jugendhilfestruktur in der Stadt! Sie plant und
entscheidet dann auf der Grundlage des § 2 Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) und im Rahmen der Daseinsfürsorge, wie aus kommunalen Mitteln eine angemessene soziale und kulturelle Infrastruktur,
u. a. auch im Bereich der Jugendförderung zu gewährleisten ist. Allerdings
gehen u. a. die bisher fließenden Landesmittel aus den Richtlinien ‚Örtliche Jugendförderung‘ und ‚Schulbezogene
Jugend-sozialarbeit‘ an den neuen Träger der örtlichen öffentlichen
Jugendhilfe!
Auch wenn
strukturelle Veränderungen im Zusammenhang mit der Gebietsreform momentan noch
nicht greifen, wäre es aus der Sicht der Verwaltung sinnvoll, die ersten
Ergebnisse der zu erwartenden Gespräche zur Eingliederung der Stadt in einen
Landkreis bei der Fortschreibung des Jugendförderplanes einfließen zu lassen
und diese in einem Entwurf des Jugendförderplanes schon zu skizzieren.
Darüber hinaus
finden sich im aktuellen Jugendförderplan Kennziffern, die auf der Grundlage
von Bevölkerungszahlen und des
Rechnungsabschlusses 2014 basieren. Um eine größtmögliche Aktualität dieser
Kennziffern zu gewährleisten und Vergleiche möglich zu machen, sollen die
Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31.12.2017 und der vorläufige
Rechnungsabschluss 2017 bei der Fortschreibung des gesamten Jugendförderplanes
eingearbeitet werden. Diese Daten liegen in nicht amtlicher Form
(Eigenerhebungen der Stadt) frühestens im 1. Quartal 2018 vor, so dass die
Überarbeitung und die zur Fortschreibung des Jugendförderplanes notwendigen
Beteiligungsprozesse erst später beginnen können.
Hinsichtlich der
Anpassung der Bedarfe zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den
Ortsteilen und unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe für eine
Gesamtplanung sowie der nach wie vor prekären Haushaltslage wird von der
Verwaltung vorgeschlagen, den Haushaltbeschluss 2018 abzuwarten. Mittel für die
Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen sind im Haushalt 2018 in der
Haushaltsstelle 46050.718000 angemeldet.
Der gemäß § 7 Abs.
3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt
Eisenach und § 14 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses gebildete
Unterausschusses für die Erarbeitung des Jugendförderplanes hat sich intensiv
mit der Vorberatung zum Entwurf des aktuellen Jugendförderplanes beschäftigt
und sicherte durch seine Besetzung bereits frühzeitig
die Beteiligung der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Jugendverbände und
politischer Mandatsträger (CDU, SPD und DIE LINKE).
Das Mandat für diesen Unterausschuss besteht nach wie vor und es wird vorgeschlagen, diesen Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses in die Fortschreibung des Jugendförderplanes weiter ein zu beziehen.