Betreff
Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach (AZV), hier: Anweisung an die städtischen Verbandsräte zur Beschlussfassung der 1. Änderungsatzung der Abfallsatzung
Vorlage
0992-StR/2018
Aktenzeichen
20.1/81 16 03
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die städtischen Vertreter in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) werden angewiesen, dem Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen (Abfallsatzung) zuzustimmen.


II. Begründung:

 

Mit der 1. Änderungssatzung der Abfallsatzung des AZV erfolgt eine wesentliche Umstellung des etablierten Systems in der Erfassung des Baum-, Strauch- sowie Grünschnittes im Verbandsgebiet (s. Anlage 1).

 

Das bisherige (Hol-)System der Straßensammlung wird hierbei auf eine Abfuhr im Jahr reduziert (Art. 3). Der Verband plant die Einrichtung diverser Annahmestellen im gesamten Verbandsgebiet zur ganzjährigen Annahme von Baum-, Strauch- sowie Grünschnitt (Art. 5; 6).

 

Die Umstellung wird begründet mit dem seit 01.01.2016 bestehenden Verbrennungsverbot für Baum- und Strauchschnitt gemäß Thüringer Pflanzenabfallverordnung sowie einer zunehmenden Nachfrage von Gemeinden zur Einrichtung kommunaler Grünschnittsammelstellen.

 

Bisher gibt es an vier Annahmestellen im Verbandsgebiet die Möglichkeit der Abgabe. Die derzeitige Planung des Verbandes geht von der Einrichtung von 15 zusätzlichen Standorten im Verbandsgebiet aus. Die kalkulierten Gesamtkosten für die Einrichtung der zusätzlichen Sammelstellen sowie die Sammlung, den Transport und die Verwertung aus Bündelsammlung und Sammelstellen betragen 948 TEUR p.a. (Der Aufwand im etablierten System beträgt rd. 253 TEUR in 2017).

 

Die Annahme an den Sammelstellen soll für die Anschlusspflichtigen des Verbandsgebietes kostenlos erfolgen. Die Finanzierung des prognostizierten, jährlichen Kostenaufwuchses soll in der lfd. Kalkulationsperiode 2016 – 2021 aus der vorhandenen Gebührenausgleichsrückstellung des AZV finanziert werden.

 

Auf die begründenden Unterlagen des AZV (Anlagen 2 – 4) wird umfänglich verwiesen.

 

Die Anweisung der Verbandsräte erfolgt gemäß § 30 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG).


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Entwurf 1. Änderungssatzung der Abfallsatzung inkl. Lesefassung

Anlage 2: Erläuterung Kombinationsmodell Grünschnittsammlung des AZV

Anlage 3: Kostenkalkulation Grünschnittsammlung

Anlage 4: Präsentation AZV zur Grünschnittsammlung