II. Fragestellung
1.
Nach § 1 Fernstraßengesetz "sind unselbständige Rad-
und Gehwege fester Bestandteil eines einheitlichen Straßenkörpers und gehören
untrennbar zu diesem".
Entsprechend ist auch die Förderung der Baumaßnahme
abhängig von der Planung eines Rad-und Gehweges. (Nicht förderfähig sind
„Vorteile, die dem Träger des Vorhabens neben der Verbesserung des Vorhabens
entstehen" – „Förderung des kommunalen Straßenbaus")
Frage:
Wer trägt die Kosten der nunmehr zusätzlich entstehenden
Aufwendungen für Planung und Ausbau des Radweges?
2.
„Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der
Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der
Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen zu bauen, zu
unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern.
Der Träger der Straßenbaulast hat alle Maßnahmen der
Instandhaltung und Instandsetzung bei Abnutzungserscheinungen oder Schäden
sowie zur Erhaltung der Straße zu übernehmen."
Frage:
In welcher Höhe werden sich
voraussichtlich/durchschnittlich die jährlichen Kosten der von der Stadt
Eisenach übernommenen Straßenbaulast aller im Zuge der Realisierung des
Projektes "Tor zur Stadt" belaufen?
3.
Die noch im ersten Halbjahr 2018 angekündigten und für den
Investor geförderten Bodensanierungsmaßnahmen sollen in Kürze erfolgen.
Frage:
Welches Risiko hat hier die Stadt zu tragen, wenn diese
Maßnahme ohne die vom Stadtrat am 28.11.2017 beschlossene "Durchführungs-
und Finanzierungsvereinbarung", ohne rechtskräftige
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Eisenach und dem Straßenbauamt
Südwestthüringen, ohne angepassten und rechtskräftig unterzeichneten
städtebaulichen Vertrag und ohne Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die Planung „Neubau Verkehrsanlagen Tor zur Stadt“ liegt bereits seit
längerer Zeit einschließlich der Radfahrschutzstreifen in der Bahnhofstraße vor
und wird im laufenden Planfeststellungsverfahren behandelt. Bereits im Frühjahr
2017 hatte das Straßenbauamt aus Sicherheitsgründen die Anordnung von
Radfahrschutzstreifen auf der Fahrbahn gegenüber der Anordnung eines
gemeinsamen Rad- / Gehweges favorisiert. Die Beteiligung des Straßenbauamtes
erfolgte im normalen Ablauf der Planung. Eine Verzögerung oder ein
nachträgliches Einfügen des Radweges ist nicht bekannt.
Zu 1.
Die Stadt hat die Planung für den Gehweg auf der Südseite und für die
Straßenverbreiterung zur Anordnung des Radfahrschutzstreifens beauftragt und
trägt auch veranlasserbedingt die Baukosten. Zusätzlich entstehende
Aufwendungen sind nicht bekannt.
Zu 2.
Die Unterhaltungspflicht der zusätzlichen Straßenflächen durch die
Verbreiterung der Bahnhofstraße im Bereich der Radfahrschutzstreifen und durch
die Errichtung des Kreisverkehrsplatzes geht nach der Abnahme auf das
Straßenbauamt über. Die Unterhaltungsmehrkosten werden hierbei durch die
einmalige Zahlung eines Ablösebetrages von der Stadt an das Straßenbauamt
abgelöst. Der Ablösebetrag für die Errichtung des Kreisverkehrsplatzes wird
hierbei vom Investor an die Stadt rückvergütet. Die Berechnung der Höhe des
Ablösebetrages erfolgt nach der Berechnungsverordnung auf der Grundlage der
Schlussrechnung zur Baumaßnahme.
Weiterhin werden im Auftrag des Investors Erschließungsstraßen
ausgebaut. Diese verbleiben in der Baulastträgerschaft des Investors.
Im öffentlichen Bereich werden lediglich noch ein Bereich der
Waldhausstraße und ein Straßenbereich der bisherigen Busspur vor dem ehemaligen
Stadtbusbahnhof ausgebaut – hier liegt die Baulastträgerschaft aber bisher auch
bereits bei der Stadt.
Zu 3.
Mit
dem derzeitigen Beginn der Bodensanierungsmaßnahmen trägt die Stadt kein
Risiko. Die Beauftragung erfolgt durch den Investor, er trägt auch das Risiko.
Schadensersatzforderungen kann der Investor hierfür nicht geltend machen.
Es ist vorgesehen, die Verwaltungsvereinbarung mit dem
Straßenbauamt und die Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem
Investor schnellstmöglich nach der Stadtratssitzung am 30.01.
abzuschließen. Der Planfeststellungsbeschluss ist zeitnah danach
vorgesehen.