Betreff
Einwohneranfrage - sozialer/barrierefreier Wohnungsbau
Vorlage
EAF-0125/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Grundstücke sind im Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach für sozialen Wohnungsbau ausgewiesen/wo ist dieses möglich?

2.      Welche dieser Grundstücke befinden sich:

a) im Eigentum der Stadt

b) im Eigentum der SWG

c) in Privateigentum/genossenschaftlichem Eigentum ?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Eisenach stellt nach § 1 Abs. 1 BauNVO unter anderem Wohnbauflächen dar. Auf diesen Flächen, die nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung für Wohnen vorgesehen sind, ist grundsätzlich auch sozialer Wohnungsbau realisierbar. Darüber hinaus ist unter Umständen zudem in den dargestellten gemischten Bauflächen (sozialer) Wohnungsbau denkbar. Eine Darstellung spezifischer Flächen für den sozialen Wohnungsbau ist im FNP nicht möglich.

Ausgehend vom Flächennutzungsplan sind die Möglichkeiten, sozialen Wohnungsbau zu realisieren, folglich weit gefasst.

Im Rahmen der (laufenden) 2. Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes kann auf diese Thematik ggf. Bezug genommen werden.

 

2. Entsprechend der Darstellungen des Flächennutzungsplans (siehe Antwort 1.) existiert eine nicht näher zu beziffernde Vielzahl an privaten, städtischen und SWG-Grundstücken im gesamten Stadtgebiet, auf denen sozialer Wohnungsbau möglich ist. Eine detaillierte Darstellung/ Auflistung von Grundstücken ist nicht machbar.