Betreff
Einwohneranfrage - Neugestaltung des Karlsplatzes
Vorlage
EAF-0129/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie sind diese Informationen vergleichsweise zu verstehen und welche konkreten Angaben sind daraus zu entnehmen?

2.       Wurden die Fördermittel für das Projekt „Neugestaltung des Karlsplatzes“ nach dem Stadtratsbeschluss vom 2016 beantragt?

(Es ist bekannt, dass die Förderung der Instandsetzung und Erneuerung der Stützmauer an der Nikolaikirche gesichert ist - sie gehört nicht zum Projekt der Neugestaltung des Karlsplatzes.)

Wenn ja, wann wurden sie beantragt? - Wenn nein, warum nicht?

3.       Wie weit sind die Planungen der Firma ITS Gotha, die im Herbst 2015 mit der Realisierungsplanung beauftragt wurde, gediehen?

4.       Gibt es inzwischen eine denkmalverträgliche Kompromisslösung für die Gestaltung der Busspur von der Bahnhofstraße über den Karlsplatz in Richtung Alexanderstraße in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Denkmalbehörden, ohne deren denkmalrechtliche Erlaubnis nicht gebaut werden darf? Wenn ja, wie sieht diese aus? - Wenn nein, wann wird darüber verhandelt?


1.  Grundsätzlich gibt es im Projekt „Neugestaltung Karlsplatz“ mehrere Umbaubereiche. Dazu gehören die Sanierung der Stützmauer, die Platzgestaltung, die Sanierung des Löberbachs im Bereich Karlsplatz, die Altlastenthematik im Bereich der ehemaligen Tankstelle sowie die Technische Ausrüstung wie zum Beispiel die Beleuchtung.

Die Sanierung der Stützmauer am Nikolaitor ist für 2018 geplant. Derzeit laufen die Planungen für die Baumaßnahme.

Der erste Bauabschnitt der Platzgestaltung ist derzeit vorbehaltlich Zuwendungsbescheid und Genehmigungen für 2019 geplant.

 

2.  Bislang wurde noch kein Fördermittelantrag zur „Neugestaltung Karlsplatz“  gestellt.

Für die Antragstellung ist eine abgeschlossene Entwurfsplanung und die Einteilung des Platzes in Bauabschnitte erforderlich, da der Platz aufgrund seiner Größe und Funktion nicht komplett gesperrt und umgestaltet werden kann. Somit wird es auch mehrere Förderabschnitte geben müssen. Die Einteilung in Bauabschnitte (mind. 3) erfolgt mit der Ausführungsplanung. Erst wenn der erste Bauabschnitt mit dem Kostenrahmen feststeht, wird der Antrag zur Förderung gestellt. Die jetzt zu erbringenden Planungsleistungen als Voraussetzung zur Antragstellung sind förderunschädlich und werden nachgefördert. Hier muss die Stadt gegenwärtig in Vorleistung gehen.

 

Die Stadt hat jedoch beim Thüringer Landesverwaltungsamt den Fördermittelbedarf zur Umgestaltung des Karlsplatzes (1.BA)  im Jahresantrag zum Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für 2018 wieder angezeigt, wie bereits in den vorherigen Jahren. Gegenwärtig reicht das der Stadt zugeteilte Kontingent (Anteil Bund/Land) im genannten Programm nicht zur Finanzierung aus, da 2017 keine Kontingentzuteilung seitens der Fördermittelgeber erfolgte. Die Entscheidung einer Zuteilung für 2018 erfolgt frühestens im Herbst 2018.

 

3. Das Ingenieurbüro ITS aus Gotha führt derzeit vorbereitende Arbeiten für die Ausführungsplanung durch. Diese stehen im direkten Zusammenhang mit der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Eisenach und der Thematik Nikolaitor.

 

4.   Zurzeit wird der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Eisenach bearbeitet. Der Bereich Karlsplatz / Nikolaitor muss verkehrstechnisch als Eingangsgröße für die Oberbauplanung unter Beachtung der Gesamtverkehrssituation der Stadt Eisenach geplant werden. Anschließend werden die Planungen zur Platzgestaltung aus den Ergebnissen der verkehrstechnischen Betrachtung weiter geführt und die erforderlichen Genehmigungen beantragt.