II. Fragestellung
1. Haben z.B. der Jazzklub oder die Goethegesellschaft ihre
geförderten Vorhaben - die Restaurierung eines Konzertflügels oder den Druck
einer Broschüre - ohne Firmen in Handarbeit der Mitglieder (Laien) realisieren
lassen?
2. Warum wurde die Förderung des Projekts des FzEE
abgelehnt, das ausschließlich unserer Stadt und nicht dem Verein zugutekommt,
während die oben genannten Vereinsprojekte auch eigennützigen Zwecken dieser
Vereine dienen?
3. Wird bei Restaurierungsvorhaben, die von Vereinen
realisiert werden, nicht generell mit der Erteilung der Erlaubnis die Forderung
erhoben, die Arbeiten durch einschlägige und anerkannte Fachfirmen ausführen zu
lassen?
4. Wurde die ablehnende Entscheidung einschließlich Begründung vom Kulturbeirat getroffen bzw. gebilligt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Durch den Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs wurde am 24.06.2016 ein Antrag auf Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit im Dezernat II der Stadtverwaltung gestellt. Vermutlich wurde hier ein falscher Antrag gestellt. Das war von der Stadt nicht ersichtlich, sonst hätte man den Antragsteller darauf hinweisen können Die Mittel, die für die Förderung von ehrenamtlichem Engagement zur Verfügung stehen, erhält die Stadt Eisenach von der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Dazu wurden Vergabegrundsätze erlassen, welche die Förderkriterien regeln.
Das Bemühen des Förderkreises zur Erhaltung Eisenachs wird durch die Stadt dankend anerkannt und darauf hingewiesen, dass eine Förderung entsprechender Vorhaben über den Kunst- und Kulturfonds immer bis zum 30.11.des Vorjahres vor geplanter Realisierung entsprechender Vorhaben beim städtischen Kulturamt beantragt werden kann. Sie erhalten die dazugehörigen Informationen und Unterlagen über die Website der Stadt Eisenach www.eisenach.de – Kultur&Leben – Kunst und Kultur.
Beigefügt erhalten Sie die Antworten zu ihren Einzelfragen.
zu. 1. Die aufgeführten Projekte wurden nicht über die Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit in der Stadt Eisenach gefördert.
zu 2. Das aufgeführte Projekt des Förderkreises zur Erhaltung Eisenachs entspricht nicht den Vergabegrundsätzen zur Förderung des Ehrenamtes der Stadt Eisenach.
Zu 3. Restaurierungsvorhaben durch Fachfirmen entsprechen nicht den Vergabegrundsätzen zur Förderung des Ehrenamtes in der Stadt Eisenach
Zu 4. Über die Vergabe der Mittel entscheidet nicht der Kulturbeirat, sondern der Ehrenamtsbeirat der Stadt Eisenach.