Betreff
Einwohneranfrage - Ablehnung eines Zuschusses aus der Vereinsförderung der Stadt
Vorlage
EAF-0130/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Haben z.B. der Jazzklub oder die Goethegesellschaft ihre geförderten Vorhaben - die Restaurierung eines Konzertflügels oder den Druck einer Broschüre - ohne Firmen in Handarbeit der Mitglieder (Laien) realisieren lassen?

2.       Warum wurde die Förderung des Projekts des FzEE abgelehnt, das ausschließlich unserer Stadt und nicht dem Verein zugutekommt, während die oben genannten Vereinsprojekte auch eigennützigen Zwecken dieser Vereine dienen?

3.       Wird bei Restaurierungsvorhaben, die von Vereinen realisiert werden, nicht generell mit der Erteilung der Erlaubnis die Forderung erhoben, die Arbeiten durch einschlägige und anerkannte Fachfirmen ausführen zu lassen?

4.       Wurde die ablehnende Entscheidung einschließlich Begründung vom Kulturbeirat getroffen bzw. gebilligt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Durch den Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs  wurde am 24.06.2016 ein Antrag auf Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit  im Dezernat II der Stadtverwaltung gestellt.  Vermutlich wurde hier ein falscher Antrag gestellt. Das war von der Stadt nicht ersichtlich, sonst hätte man den Antragsteller darauf hinweisen können  Die Mittel, die für die Förderung von ehrenamtlichem Engagement  zur Verfügung stehen, erhält die Stadt Eisenach von der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Dazu wurden Vergabegrundsätze erlassen, welche die Förderkriterien regeln.

 

Das Bemühen des Förderkreises zur Erhaltung Eisenachs wird durch die Stadt dankend anerkannt und darauf hingewiesen, dass eine Förderung entsprechender Vorhaben über den Kunst- und Kulturfonds  immer bis zum 30.11.des Vorjahres vor geplanter Realisierung entsprechender Vorhaben beim städtischen Kulturamt beantragt werden kann. Sie erhalten  die dazugehörigen Informationen und Unterlagen über die Website der Stadt Eisenach www.eisenach.de – Kultur&Leben – Kunst und Kultur.

 

Beigefügt erhalten Sie die Antworten zu ihren Einzelfragen.

 

zu. 1.     Die aufgeführten Projekte wurden nicht über die  Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit  in der Stadt Eisenach gefördert.

zu 2.      Das aufgeführte Projekt des Förderkreises zur Erhaltung Eisenachs entspricht nicht den Vergabegrundsätzen zur Förderung des Ehrenamtes der Stadt Eisenach.

Zu 3.   Restaurierungsvorhaben durch Fachfirmen entsprechen nicht den Vergabegrundsätzen zur Förderung des Ehrenamtes in der Stadt Eisenach

Zu 4.   Über die Vergabe der Mittel entscheidet nicht der Kulturbeirat, sondern der Ehrenamtsbeirat der Stadt Eisenach.