Betreff
Einwohneranfrage - Baurecht "Tor zur Stadt"
Vorlage
EAF-0133/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie gedenkt die Stadt Eisenach die daraus resultierende Wertminderung der Grundstücke in der Bahnhofstraße, der Waldhausstraße und des Eichrodter Wegs zu entschädigen?

2.       Wie gedenkt die Stadt Eisenach die gesetzlich geforderten baulichen Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Häusern zu finanzieren?

3.       Wie vereinbart die Stadt Eisenach diese Mehrbelastungen mit der besonderen Schutzwürdigkeit des Kindergartens Eichrodter Weg/Waldhausstraße 56?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.      Gemäß Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Eisenach, zuletzt vom Dezember 2015 und vom April 2016, ist es das stadtentwicklungspolitische Ziel der Stadt Eisenach, eine städtebauliche Entwicklung an der südlichen Bahnhofstraße zu bewirken und die hierfür erforderlichen Erschließungsanlagen zu errichten. Ob sich aus der Umsetzung dieser Zielstellung Ansprüche für einzelne Betroffene ergeben, befindet sich in der Prüfung und kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Die entsprechenden lärmgutachterlichen Einschätzungen werden der Öffentlichkeit in einem neuerlichen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ zur Stellungnahme vorgelegt, sobald die Untersuchungsergebnisse in einen geänderten Planentwurf eingeflossen sind und der Stadtrat diesen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt hat. Die Verkehrslärmbetrachtung kann allerdings erst abgeschlossen werden, wenn die zwischenzeitlich veranlasste Verkehrsplanung (Planfeststellungsverfahren) abgeschlossen ist. Das Bebauungsplanverfahren wird also noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da die lärmgutachterlichen Ergebnisse in den Umweltbericht zum Bebauungsplan eingehen.

2.      Ob im Einzelfall Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden und in wessen Zuständigkeit diese gegebenenfalls liegen ist im Zuge der unter Nr. 1 dargestellten Verfahrensweise zu klären.

3.      Aussagen über eine relevante Mehrbelastung des Kindergartens sind ebenfalls im Zuge der unter Nr. 1 dargestellten Verfahrensweise zu klären. Hierzu ist es zusätzlich erforderlich das zu überarbeitende Gutachten zum Anlagenlärm abzuwarten. Mit Leitung und Förderverein des Kindergartens wurden und werden auch zukünftig Gespräche geführt.