II. Fragestellung
1. Wie gedenkt die Stadt Eisenach die daraus resultierende
Wertminderung der Grundstücke in der Bahnhofstraße, der Waldhausstraße und des
Eichrodter Wegs zu entschädigen?
2. Wie gedenkt die Stadt Eisenach die gesetzlich geforderten
baulichen Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Häusern zu finanzieren?
3. Wie vereinbart die Stadt Eisenach diese Mehrbelastungen mit der besonderen Schutzwürdigkeit des Kindergartens Eichrodter Weg/Waldhausstraße 56?
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1. Gemäß Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Eisenach,
zuletzt vom Dezember 2015 und vom April 2016, ist es das
stadtentwicklungspolitische Ziel der Stadt Eisenach, eine städtebauliche
Entwicklung an der südlichen Bahnhofstraße zu bewirken und die hierfür erforderlichen
Erschließungsanlagen zu errichten. Ob sich aus der Umsetzung dieser
Zielstellung Ansprüche für einzelne Betroffene ergeben, befindet sich in der
Prüfung und kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Die
entsprechenden lärmgutachterlichen Einschätzungen werden der Öffentlichkeit in
einem neuerlichen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt“ zur Stellungnahme vorgelegt, sobald die
Untersuchungsergebnisse in einen geänderten Planentwurf eingeflossen sind und
der Stadtrat diesen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt hat. Die
Verkehrslärmbetrachtung kann allerdings erst abgeschlossen werden, wenn die
zwischenzeitlich veranlasste Verkehrsplanung (Planfeststellungsverfahren)
abgeschlossen ist. Das Bebauungsplanverfahren wird also noch etwas Zeit in
Anspruch nehmen, da die lärmgutachterlichen Ergebnisse in den Umweltbericht zum
Bebauungsplan eingehen.
2. Ob im Einzelfall Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden
und in wessen Zuständigkeit diese gegebenenfalls liegen ist im Zuge der unter
Nr. 1 dargestellten Verfahrensweise zu klären.
3. Aussagen über eine relevante Mehrbelastung des Kindergartens sind ebenfalls im Zuge der unter Nr. 1 dargestellten Verfahrensweise zu klären. Hierzu ist es zusätzlich erforderlich das zu überarbeitende Gutachten zum Anlagenlärm abzuwarten. Mit Leitung und Förderverein des Kindergartens wurden und werden auch zukünftig Gespräche geführt.