Betreff
Hundebestandsaufnahme in der Stadt Eisenach
Vorlage
1007-BR/2018
Aktenzeichen
20.2-01/2018
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Eisenach hat im Jahr 2017 eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme aller Haushalte durch ein privates Unternehmen durchführen lassen.

 

Ziel dieser Maßnahme war die vollständige und differenzierte Erfassung des Hundebestandes in der Stadt Eisenach, die Veranlagung steuerlich bisher noch nicht gemeldeter Hunde und daraus resultierend eine größere Steuergerechtigkeit sowie eine nachhaltige Verbesserung der Einnahmen aus der Hundesteuer ohne Erhöhung des Hundesteuersatzes.

 

Mit dem Beschluss der 6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, eine Hundebestandsaufnahme durch ein Fremdunternehmen in Auftrag geben zu können.

 

Nach Einholung von 3 Vergleichsangeboten und sorgfältiger Angebotsauswertung wurde eine externe Firma mit der Durchführung der Dienstleistung Hundebestandsaufnahme in der Stadt Eisenach beauftragt.

 

Zwischen der Stadt Eisenach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin und der Firma wurde im Januar 2017 ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme in der Stadt Eisenach geschlossen.

 

Des Weiteren wurde eine Vereinbarung hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnet.

 

Die Mitarbeiter der Firma wurden entsprechend geschult und zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes verpflichtet. Über die Verpflichtung nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten bei der Hundebestandsaufnahme 2017 in der Stadt Eisenach, zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 6 Thüringer Datenschutzgesetz sowie der Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung wurden für jeden Befrager Niederschriften gefertigt.

 

Der Thüringer Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde in den Vorgang einbezogen. Sowohl der Vertrag als auch die Vereinbarung wurden vorgelegt und nicht beanstandet.

 

Von der Firma wurde eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes vorgelegt.

 

Nach entsprechender Vorbereitungszeit und nach mehrfacher Ankündigung der Hundebestandsaufnahme in der Tagespresse sowie auf der Internetseite der Stadt Eisenach erfolgte die eigentliche Befragung der Haushalte der Stadt Eisenach durch mit einem Legitimationsausweis der Stadt Eisenach versehene Mitarbeiter der Firma im Zeitraum vom 15.03.2017 bis 30.06.2017. In der Zeit vom 01.08.2017 bis 15.08.2017 wurden Nachbefragungen in bis dahin noch nicht erfassten Haushalten durchgeführt.

 

Durch die Mitarbeiter der Firma wurden alle Haushalte der Stadt Eisenach systematisch mindestens einmal aufgesucht. Die Fragen wurden an der Haustür gestellt, Wohnungen wurden zu diesem Zweck nicht betreten. Eine Befragung Minderjähriger oder nicht zum Haushalt gehörender Personen erfolgte nicht. Wurden in einem Haushalt keine Personen bzw. nur Personen, die nicht befragt werden können, angetroffen, haben die Mitarbeiter ein Informationsblatt der Stadt Eisenach hinterlassen, dass den Hintergrund der Hundebestandsaufnahme erläuterte, die Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Eisenach benannte und sogleich als Formular zur Hundesteueranmeldung fungierte.

 

Den Mitarbeitern der externen Firma war nicht bekannt, wer bereits seinen Hund zur Hundesteuer angemeldet hat.

 

Am 20. Juli 2017 und am 22.08.2017 übergab die Firma die Erfassungslisten an die Stadtverwaltung Eisenach.

 

Die Auswertung des Datenmaterials durch die Steuerabteilung der Stadtverwaltung Eisenach war am 08. Dezember 2017 abgeschlossen.

 

Daraus konnte folgende Entwicklung des Hundebestandes in der Stadt Eisenach im Jahr 2017 abgeleitet und dokumentiert werden:

 

Anfangsbestand zum 01.01.2017  2.123 Hunde darunter 8 gefährliche (nach Steuersatzung)

Anmeldungen in 2017                                         557 Hunde darunter 1 gefährlicher (nach Steuersatzung)

Abmeldungen in 2017                                         278 Hunde darunter 2 gefährliche (nach Steuersatzung)

Endbestand zum 31.12.2017                          2.402 Hunde darunter 7 gefährliche (nach Steuersatzung)

 

Aus der Hundebestandsaufnahme resultierten 304 Anmeldungen darunter 1 gefährlicher Hund.

 

Am 20. Dezember 2017 erstellte die Firma die Schlussrechnung für die Hundebestandsaufnahme in der Stadt Eisenach und bestätigte schriftlich, dass vertragsgemäß sämtliche Daten und Listen die Hundebestandsaufnahme der Stadt Eisenach betreffend bei der Firma unwiederbringlich gelöscht wurden.

 

Die Firma wurde entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen auf Erfolgsbasis vergütet. Unter Erfolg ist jeder zusätzliche Hund aufgrund einer bestandskräftigen Hundesteuerveranlagung zu verstehen, der ursächlich durch die Hundebestandsaufnahme neu registriert wurde.

 

Insgesamt kam es durch die Hundebestandsaufnahme zu 304 bestandskräftigen Hundesteuerveranlagungen.

 

Summarisch wurden für die Hundebestandsaufnahme an die Dienstleistungsfirma gezahlt:

 

21.584,00 € zuzüglich 4.100,96 € Mehrwertsteuer abzüglich 770,55 € Skonto = 24.914,41 €.

 

Fortlaufende Provisionsleistungen sind nicht vereinbart.

 

Von den insgesamt 304 Anmeldungen resultierend aus der flächendeckenden Hundebestandsaufnahme wurden 134 Anmeldungen für Vorjahre vorgenommen, zu 170 Neuanmeldungen kam es in 2017.

 

253 Neuanmeldungen, davon 20 rückwirkend ab 2016 wurden im Jahr 2017 außerhalb der Maßnahme Hundebestandsaufnahme registriert. 278 Hunde wurden im Laufe des Jahres 2017 infolge Wegzug, Abgabe des Hundes oder Tod des Hundes von der Steuer abgemeldet. Als Nachweis der Beendigung einer Hundehaltung in Eisenach wurden tierärztliche Bescheinigungen, Kaufverträge oder melderechtliche Abmeldebescheinigungen vorgelegt. Dieses Verhältnis von An-/Abmeldungen 2017 entspricht dem Verhältnis von An-/Abmeldungen der letzten Haushaltsjahre.

 

Die Stadt Eisenach hat im Jahr 2017 Einnahmen aus der Hundesteuer in einer Gesamthöhe von rund 222.000 € (Anordnungssoll) erzielt, die vergleichbaren Einnahmen für 2016 beliefen sich auf 179.000 €.

 

Somit konnten im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 43.000 € Mehreinnahmen verbucht werden, davon 21.000 € resultierend aus den Veranlagungen für rückwirkende Anmeldungen und 22.000 € allein für das Veranlagungsjahr 2017.

 

Die Mehreinnahmen für das Haushaltsjahr 2017 stellen einen nachhaltigen Effekt aus der Hundebestandsaufnahme dar. Dies hat sich bereits bei der Jahreshauptveranlagung des Jahres 2018 gezeigt. Der Anfangsbestand der Hundesteuereinnahmen beläuft sich auf 197.458 €. Im Vergleich dazu waren es Anfang des Jahres 2017 nur 176.701 €. Der nachhaltige Effekt kann mit ca. 21.000 € beziffert werden.

 

Die für die Hundebestandsaufnahme aufgewendeten Kosten haben sich bereits im ersten Jahr amortisiert.

 

Die mit der Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet von Eisenach avisierten Ziele wie die Erhöhung der Steuergerechtigkeit und die nachhaltige Erhöhung von Einnahmen aus der Hundesteuer ohne Erhöhung des Hundesteuersatzes wurden erfüllt.