Sachverhalt:
Die Stadt Eisenach hat im Jahr 2017 eine flächendeckende
Hundebestandsaufnahme aller Haushalte durch ein privates Unternehmen
durchführen lassen.
Ziel dieser Maßnahme war die vollständige
und differenzierte Erfassung des Hundebestandes in der Stadt Eisenach, die
Veranlagung steuerlich bisher noch nicht gemeldeter Hunde und daraus
resultierend eine größere Steuergerechtigkeit sowie eine nachhaltige
Verbesserung der Einnahmen aus der Hundesteuer ohne Erhöhung des
Hundesteuersatzes.
Mit dem Beschluss der 6. Änderungssatzung
zur Hundesteuersatzung wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, eine
Hundebestandsaufnahme durch ein Fremdunternehmen in Auftrag geben zu können.
Nach Einholung von 3 Vergleichsangeboten und
sorgfältiger Angebotsauswertung wurde eine externe Firma mit der Durchführung
der Dienstleistung Hundebestandsaufnahme in der Stadt Eisenach beauftragt.
Zwischen der Stadt Eisenach, vertreten durch
die Oberbürgermeisterin und der Firma wurde im Januar 2017 ein
Dienstleistungsvertrag über die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme in der
Stadt Eisenach geschlossen.
Des Weiteren wurde eine Vereinbarung
hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnet.
Die Mitarbeiter der Firma wurden
entsprechend geschult und zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes
verpflichtet. Über die Verpflichtung nach dem Gesetz über die förmliche
Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) auf die
gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten bei der Hundebestandsaufnahme 2017
in der Stadt Eisenach, zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 6 Thüringer
Datenschutzgesetz sowie der Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30
Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung wurden für jeden Befrager
Niederschriften gefertigt.
Der Thüringer Landesbeauftrage für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde in den Vorgang einbezogen.
Sowohl der Vertrag als auch die Vereinbarung wurden vorgelegt und nicht
beanstandet.
Von der Firma wurde eine Eigenerklärung zur
Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes vorgelegt.
Nach entsprechender Vorbereitungszeit und
nach mehrfacher Ankündigung der Hundebestandsaufnahme in der Tagespresse sowie
auf der Internetseite der Stadt Eisenach erfolgte die eigentliche Befragung der
Haushalte der Stadt Eisenach durch mit einem Legitimationsausweis der Stadt
Eisenach versehene Mitarbeiter der Firma im Zeitraum vom 15.03.2017 bis
30.06.2017. In der Zeit vom 01.08.2017 bis 15.08.2017 wurden Nachbefragungen in
bis dahin noch nicht erfassten Haushalten durchgeführt.
Durch die Mitarbeiter der Firma wurden alle
Haushalte der Stadt Eisenach systematisch mindestens einmal aufgesucht. Die
Fragen wurden an der Haustür gestellt, Wohnungen wurden zu diesem Zweck nicht
betreten. Eine Befragung Minderjähriger oder nicht zum Haushalt gehörender
Personen erfolgte nicht. Wurden in einem Haushalt keine Personen bzw. nur
Personen, die nicht befragt werden können, angetroffen, haben die Mitarbeiter
ein Informationsblatt der Stadt Eisenach hinterlassen, dass den Hintergrund der
Hundebestandsaufnahme erläuterte, die Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung
Eisenach benannte und sogleich als Formular zur Hundesteueranmeldung fungierte.
Den Mitarbeitern der externen Firma war
nicht bekannt, wer bereits seinen Hund zur Hundesteuer angemeldet hat.
Am 20. Juli 2017 und am 22.08.2017 übergab
die Firma die Erfassungslisten an die Stadtverwaltung Eisenach.
Die Auswertung des Datenmaterials durch die
Steuerabteilung der Stadtverwaltung Eisenach war am 08. Dezember 2017
abgeschlossen.
Daraus konnte folgende Entwicklung des
Hundebestandes in der Stadt Eisenach im Jahr 2017 abgeleitet und dokumentiert
werden:
Anfangsbestand zum 01.01.2017 2.123 Hunde darunter 8 gefährliche (nach
Steuersatzung)
Anmeldungen in 2017 557 Hunde darunter 1 gefährlicher (nach
Steuersatzung)
Abmeldungen in 2017 278 Hunde darunter 2 gefährliche (nach
Steuersatzung)
Endbestand zum 31.12.2017 2.402 Hunde darunter 7
gefährliche (nach Steuersatzung)
Aus der Hundebestandsaufnahme resultierten
304 Anmeldungen darunter 1 gefährlicher Hund.
Am 20. Dezember 2017 erstellte die Firma die
Schlussrechnung für die Hundebestandsaufnahme in der Stadt Eisenach und
bestätigte schriftlich, dass vertragsgemäß sämtliche Daten und Listen die
Hundebestandsaufnahme der Stadt Eisenach betreffend bei der Firma
unwiederbringlich gelöscht wurden.
Die Firma wurde entsprechend der
vertraglichen Vereinbarungen auf Erfolgsbasis vergütet. Unter Erfolg ist jeder
zusätzliche Hund aufgrund einer bestandskräftigen Hundesteuerveranlagung zu
verstehen, der ursächlich durch die Hundebestandsaufnahme neu registriert
wurde.
Insgesamt kam es durch die
Hundebestandsaufnahme zu 304 bestandskräftigen Hundesteuerveranlagungen.
Summarisch wurden für die Hundebestandsaufnahme an die Dienstleistungsfirma
gezahlt:
21.584,00 € zuzüglich 4.100,96 €
Mehrwertsteuer abzüglich 770,55 € Skonto = 24.914,41 €.
Fortlaufende Provisionsleistungen sind nicht
vereinbart.
Von den insgesamt 304 Anmeldungen
resultierend aus der flächendeckenden Hundebestandsaufnahme wurden 134
Anmeldungen für Vorjahre vorgenommen, zu 170 Neuanmeldungen kam es in 2017.
253 Neuanmeldungen, davon 20 rückwirkend ab
2016 wurden im Jahr 2017 außerhalb der Maßnahme Hundebestandsaufnahme
registriert. 278 Hunde wurden im Laufe des Jahres 2017 infolge Wegzug, Abgabe
des Hundes oder Tod des Hundes von der Steuer abgemeldet. Als Nachweis der
Beendigung einer Hundehaltung in Eisenach wurden tierärztliche Bescheinigungen,
Kaufverträge oder melderechtliche Abmeldebescheinigungen vorgelegt. Dieses
Verhältnis von An-/Abmeldungen 2017 entspricht dem Verhältnis von
An-/Abmeldungen der letzten Haushaltsjahre.
Die Stadt Eisenach hat im Jahr 2017
Einnahmen aus der Hundesteuer in einer Gesamthöhe von rund 222.000 €
(Anordnungssoll) erzielt, die vergleichbaren Einnahmen für 2016 beliefen sich
auf 179.000 €.
Somit konnten im Haushaltsjahr 2017
insgesamt 43.000 € Mehreinnahmen verbucht werden, davon 21.000 €
resultierend aus den Veranlagungen für rückwirkende Anmeldungen und 22.000 €
allein für das Veranlagungsjahr 2017.
Die Mehreinnahmen für das Haushaltsjahr 2017
stellen einen nachhaltigen Effekt aus der Hundebestandsaufnahme dar. Dies hat
sich bereits bei der Jahreshauptveranlagung des Jahres 2018 gezeigt. Der
Anfangsbestand der Hundesteuereinnahmen beläuft sich auf 197.458 €. Im
Vergleich dazu waren es Anfang des Jahres 2017 nur 176.701 €. Der nachhaltige
Effekt kann mit ca. 21.000 € beziffert werden.
Die für die Hundebestandsaufnahme
aufgewendeten Kosten haben sich bereits im ersten Jahr amortisiert.
Die mit der Hundebestandsaufnahme im
Stadtgebiet von Eisenach avisierten Ziele wie die Erhöhung der
Steuergerechtigkeit und die nachhaltige Erhöhung von Einnahmen aus der
Hundesteuer ohne Erhöhung des Hundesteuersatzes wurden erfüllt.