I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

  1. Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Verwaltung und der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen.
  2. Den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2018.
  3. Den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 nach § 62 ThüKO.

 

 


II. Begründung:

 

Die Gemeinde (Stadt) hat gemäß § 55 ThürKO für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2018 sind die Höhe der Einnahme und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen, der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite sowie nachrichtlich die Steuersätze (Hebesätze) festzusetzen.

 

Nach § 56 ThürKO i. V. m. § 1 und § 2 ThürGemHV sind die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 zu erstellen und beizufügen.

 

Entsprechend § 57 ThürKO ist die Haushaltssatzung samt Anlagen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 30.01.2018 wurden der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 und der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

 

Nach den erfolgten Haushaltsberatungen in den Ausschüssen ist mit dieser Vorlage die Beschlussfassung zum Haushalt 2018 vorgesehen. Auf die aus den Anlagen ersichtlichen Änderungen zum vorgelegten Haushaltsentwurf 2018 wird verwiesen.

 

Im Gesamtergebnis konnte der Haushalt 2018 nur durch die Einplanung einer Bedarfszuweisung vom Land (Haushaltsstelle 90000.051000) ausgeglichen gestaltet werden.

 

Die Änderungen zum Haushaltsentwurf 2018 werden nach dessen Beschlussfassung in den Haushalt 2018 eingepflegt; ein vollständig überarbeitetes Exemplar des Haushaltes 2018 wird den Fraktionen danach im pdf-Format zur Verfügung gestellt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Veränderungen Verwaltungshaushalt

Anlage 2 – Veränderungen Vermögenshaushalt

Anlage 3 – Veränderungen Wirtschaftsplan optimierter Regiebetrieb