II. Fragestellung
1. Warum
ist die Oberbürgermeisterin der Ansicht, dass die Bildung von 6 weiteren
„Ortsteilräten" mehr Demokratie und Transparenz bedeuten, als die
Möglichkeit der Teilhabe der Bürger an den Stadtratssitzungen per Livestream?
2. Warum
ist die Oberbürgermeisterin der Ansicht, dass
die finanziellen Mehraufwendungen für die sechs neuen „Ortsteilräte"
im Sinne von mehr Demokratie gut angelegt sind, nicht aber für die öffentlichen
Übertragungen der Stadtratssitzungen?
3. Hat
die Oberbürgermeisterin, die sich grundsätzlich auch für eine solche
Livestreamübertragung ausspricht, geprüft/nachgefragt, ob die
„betreffenden Film-; Bild-
und Tonaufzeichnungen durch bei der Stadt Eisenach akkreditierten Medien in
deren eigener Verantwortung gefertigt werden können",
wie es der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit vorschlägt? (Wenn ja, mit
welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?)
4. Hat
die Oberbürgermeisterin geprüft/nachgefragt, in welcher Weise die „Erfurter
Lösung" (Bewilligungsbescheid durch die Mediengruppe Thüringen), gegen
die nach Auffassung des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz keine
datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen, auch
für die Stadt Eisenach genutzt werden kann?
(Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?)
5. Warum erhalten die Mitglieder des Stadtrates nicht mehr die Anfragen der Bürger, die die Oberbürgermeisterin nicht beantwortet mit der Begründung „übertragener Wirkungskreis", obgleich es für Stadträte sehr informativ wäre zu erfahren, was den Bürger bewegt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Aus meiner Sicht stellen mehr Transparenz von Entscheidungen des Stadtrates durch eine Übertragung im Internet und die Erweiterung der demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger keinen Widerspruch dar, wie hier behauptet wird.
zu 1. und 2.:
Ich habe mich persönlich für die Erweiterung des Ortschaftsrechtes eingesetzt und die Entscheidung des Stadtrates begrüßt. In der dazugehörigen Debatte habe ich mich zur Frage Livestream nicht geäußert. Insofern ist die in der Fragestellung enthaltene Behauptung konstruiert und entspricht nicht der Wahrheit.
zu 3. und 4.:
Die Oberbürgermeisterin hat Gespräche mit einzelnen Medienvertretern geführt. Diese haben jedoch bekundet, dass eine Realisierung nicht angestrebt werde. Man wolle sich zunächst auf größere Städte deutlich über 100.000 Einwohner konzentrieren.
zu 5.:
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten die Unterlagen, die für den Sitzungsverlauf des Stadtrates erforderlich sind. Wird eine Anfrage nicht auf die Tagesordnung genommen, entfällt der Sachzusammenhang zur Stadtratssitzung.
Da Einwohneranfragen, die sich auf Themen des übertragenen Wirkungskreises beziehen, unzulässig sind, werden diese nicht auf die Tagesordnung aufgenommen. Dementsprechend werden auch die Unterlagen nicht ausgereicht, da es keinen Tagesordnungspunkt dazu gibt. Dies wird auch nicht erst seit November 2017 so gehandhabt. Sofern eine unzulässige Anfrage auf die Tagesordnung aufgenommen wurde, hatte dies den Grund, dass die Unzulässigkeit erst im Rahmen der Beantwortung offenkundig wurde und die Anfrage dann bereits auf der Tagesordnung war.