Betreff
Einwohneranfrage - Planfeststellung B 19 und Auslegung B-Plan "Tor zur Stadt"
Vorlage
EAF-0137/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann ist mit der Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens zur B 19 und einer erneuten Auslegung und öffentlicher Beteiligung, einschließlich der dazu erforderlichen Umweltverträglichkeitsgutachten und des Verkehrsplanes für die Stadt Eisenach, zu rechnen?

 

2.      Wann ist mit der bereits 2017 angekündigten Auslegung des 4. Entwurfs des B-Planes Nr. 6 „Tor zur Stadt", einschließlich der auch zum Planfeststellungsverfahren geforderten Umweltverträglichkeitsgutachten und des Verkehrsplanes für die Stadt Eisenach, zu rechnen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Hinsichtlich des Planfestellungsverfahrens erfolgt lt Auskunft des Landesverwaltungsamtes derzeit die Bearbeitung / Beurteilung der eingereichten Luftschadstoffuntersuchung. Danach wird der Planfeststellungsbeschluss erstellt, der dann entsprechend bekanntgemacht wird.

 

Zu 2.:

Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses zur B 19 werden die Ergebnisse in die Verkehrsbegleitplanung zum Bebauungsplan einfließen und sind auch Grundlage für die Erstellung der Anlagen- und Verkehrslärmgutachten. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen und Festlegungen werden dann zusammen mit den aktualisierten bodenschutzfachlichen Auflagen sowie dem Artenschutzbeitrag in die finale Fassung des Bebauungsplans samt Umweltbericht und Begründung aufgenommen. Über die Auslegung des  4. Planentwurfs kann der Stadtrat nach heutiger Einschätzung nach der Sommerpause 2018 entscheiden, soweit zwischenzeitlich fachlich und organisatorisch eine kontinuierliche Arbeit am Verfahren sichergestellt werden kann.