II. Fragestellung
1. Wann
ist mit der Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens zur B 19 und einer
erneuten Auslegung und öffentlicher Beteiligung, einschließlich der dazu
erforderlichen Umweltverträglichkeitsgutachten und des Verkehrsplanes für die
Stadt Eisenach, zu rechnen?
2. Wann ist mit der bereits 2017 angekündigten Auslegung des 4. Entwurfs des B-Planes Nr. 6 „Tor zur Stadt", einschließlich der auch zum Planfeststellungsverfahren geforderten Umweltverträglichkeitsgutachten und des Verkehrsplanes für die Stadt Eisenach, zu rechnen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Hinsichtlich des Planfestellungsverfahrens erfolgt lt Auskunft des Landesverwaltungsamtes derzeit die Bearbeitung / Beurteilung der eingereichten Luftschadstoffuntersuchung. Danach wird der Planfeststellungsbeschluss erstellt, der dann entsprechend bekanntgemacht wird.
Zu 2.:
Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses zur B
19 werden die Ergebnisse in die Verkehrsbegleitplanung zum Bebauungsplan
einfließen und sind auch Grundlage für die Erstellung der Anlagen- und
Verkehrslärmgutachten. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen und Festlegungen
werden dann zusammen mit den aktualisierten bodenschutzfachlichen Auflagen
sowie dem Artenschutzbeitrag in die finale Fassung des Bebauungsplans samt
Umweltbericht und Begründung aufgenommen. Über die Auslegung des 4. Planentwurfs kann der Stadtrat nach
heutiger Einschätzung nach der Sommerpause 2018 entscheiden, soweit
zwischenzeitlich fachlich und organisatorisch eine kontinuierliche Arbeit am
Verfahren sichergestellt werden kann.