Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur
Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet,
gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger
Rechtsaufsichtsbehörde zum 30.04.2018 bezogen auf den Konsolidierungserfolg für
den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017 auf Basis der Jahresrechnung zu berichten.
Es erfolgt für die 4. Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes der
ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären
Auswirkungen der HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017.
In diesem Zusammenhang sind der Anlage folgende Unterlagen beigefügt:
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Tabelle
1 - Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2017)
auf Basis der Jahresrechnung zum 31.12.2017
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Tabelle
2 – Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres
(2017) auf Basis der Jahresrechnung zum 31.12.2017
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Teil A –
Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 4. Fortschreibung HSK
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Teil B –
monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7
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Teil C –
monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)
Die Berichterstattung an das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 25.04.2018 fristgerecht vorgenommen.
Anlagenverzeichnis
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Tabelle
1 - Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2017)
auf Basis der Jahresrechnung zum 31.12.2017
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Tabelle
2 – Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres
(2017) auf Basis der Jahresrechnung zum 31.12.2017
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Teil A –
Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 4. Fortschreibung HSK
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Teil B –
monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7
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Teil C –
monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.