Sachverhalt:

 

Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zum 30.04.2018 bezogen auf den Konsolidierungserfolg für den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017 auf Basis der Jahresrechnung zu berichten.

 

Es erfolgt für die 4. Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes der ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen der HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017.

 

In diesem Zusammenhang sind der Anlage folgende Unterlagen beigefügt:

 

·         Tabelle 1 - Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2017) auf Basis der Jahresrechnung zum 31.12.2017

·         Tabelle 2 – Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres (2017) auf Basis der Jahresrechnung zum 31.12.2017

·         Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 4. Fortschreibung HSK

·         Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7

·         Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)

 

Die Berichterstattung an das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 25.04.2018 fristgerecht vorgenommen.


Anlagenverzeichnis

 

·         Tabelle 1 - Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2017) auf Basis der Jahresrechnung zum 31.12.2017

·         Tabelle 2 – Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres (2017) auf Basis der Jahresrechnung zum 31.12.2017

·         Teil A – Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 4. Fortschreibung HSK

·         Teil B – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7

·         Teil C – monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)

 

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.