Betreff
Wahl der Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter für die Schöffenwahl 2019-2023
Vorlage
1084-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachstehenden 3 Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertreter/innen werden als Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Schöffenwahl beim Amtsgericht Eisenach als Beisitzer gewählt:

 

Vertrauensperson                                                                                                                       Abst.-Ergebnis

                                                                                                                                                             Ja / Nein / Enth.

1.      Herr Reinhardt Teubner     

2.      Herr Herbert Suck 

3.      Frau Diana Artschwager                     

Stellvertretende Vertrauensperson

1.      Frau Dorothee Schwertfeger

2.      Frau Sandra Peschke            

3.      … (Vorschlagsrecht Bündnis 90/ Die Grünen/BfE)

 


II. Begründung:

 

Für die in diesem Jahr anstehende Schöffenwahl ist gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“ in der ab 01.01.2018 gültigen Fassung bei dem Amtsgericht Eisenach ein Schöffenwahlausschuss zu bestellen.

 

Der Wahlausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. Dieser wählt aus den Vorschlagslisten die benötigten Schöffen und Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach sowie den Landgerichtsbezirk Meiningen.

 

Die Vertrauenspersonen sind von den Stadträten der kreisfreien Städte bzw. von den Kreistagen der Landkreise aus den Einwohnern der jeweiligen Amtsgerichtsbezirke mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, zu wählen.

 

Dabei ist für jede Vertrauensperson einzeln zu stimmen. Diese muss absolut die Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erhalten. Davon unberührt bleibt die Entscheidung des Stadtrates, eventuell geheim abzustimmen.

 

Nach Anlage 3 der genannten Verwaltungsvorschrift sind durch den Stadtrat der kreisfreien Stadt Eisenach für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach 3 Vertrauenspersonen zu wählen. Für die gewählten Vertrauenspersonen können Stellvertreter nach demselben Verfahren gewählt werden.