Betreff
Vorschlagsliste Schöffenwahl 2019-2023
Vorlage
1085-StR/2018
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachstehend in der Anlage 1 aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen der Stadt Eisenach für die Wahlperiode 2019-2023 aufzunehmen:

 

 

Name

Anschrift

jeweils 99817 Eisenach

Abstimmungsergebnis

ja/nein/Enthaltung

1

Herr Jürgen Harz

 

 

2

Frau Petra Lürtzing

 

 

3

Frau Anja Boldt

 

 

4

Frau Jeannette Hennig

 

 

5

Frau Sabine Zänker

 

 

6

Frau Katja Kruszona

 

 

7

Herr Sebastian Kornrumpf

 

 

8

Herr Torsten Zillmer

 

 

9

Frau Sabrina Bücking

 

 

10

Frau Ute Lieske

 

 

11

Herr Harald Lieske

 

 

12

Herr René Seyfarth

 

 

13

Herr Andreas Artschwager

 

 

14

Herr Klaus-Steffen Graßni

 

 

15

Herr Jörg Schiemann

 

 

16

Frau Christine Berthold

 

 

17

Herr Burghard Reimann

 

 

18

Frau Wiltraut Göbel

 

 

19

Herr Olaf Schellbach

 

 

20

Frau Ursula Meyer

 

 

21

Herr Jörg Leschke

 

 

22

Herr Matthias Heinrich

 

 

23

Herr Michael Kämpf

 

 

24

Herr Ralf Holland

 

 

25

Herr Rolf-Dieter Hagen

 

 

26

Frau Heike Voigt

 

 

27

Frau Sabrina Poggensee

 

 

28

Herr Martin Eck

 

 

29

Herr Jörg Räppold

 

 

30

Frau Regine Schubert

 

 

31

Frau Petra Heun

 

 

32

Herr Uwe Schenke

 

 

33

Herr Kurt-Bernd Schwarz

 

 

34

Herr Eugen Jakubowski

 

 

35

Herr Harald Heering

 

 

36

Herr Uthart Thiele

 

 

37

Frau Kerstin Rothe

 

 

38

Frau Christa Hohlbein

 

 

39

Herr Andreas Wachenschwanz

 

 

40

Frau Gabriele Lewitzky

 

 

41

Herr Michael Korn

 

 

42

Frau Astrid Schwenke

 

 

43

Herr Olaf Albrecht

 

 

44

Frau Yvonne Ebeling

 

 

45

Frau Christine Fischer

 

 

46

Herr Frank Baasner

 

 

47

Frau Birgit Buck

 

 

48

Frau Silke Köhler-Dietzel

 

 

49

Herr Thilo Kühne

 

 

50

Herr Bernd Reinhardt

 

 

51

Herr Mike Leiste

 

 

52

Frau Karin Klinkhardt

 

 

53

Frau Anke Kretzschmar

 

 

54

Frau Katharina Matz-Franke

 

 

55

Herr Lutz Gröger

 

 

56

Herr Thomas Waldhelm

 

 

57

Frau Regina Csonka

 

 

58

Herr Eckbert Wolf

 

 

 

 


II. Begründung:

 

Da die Amtszeit der gegenwärtig tätigen Schöffen mit Ablauf des Jahres 2018 endet, sind Neuwahlen vorgeschrieben. Das Gerichtverfassungsgesetz (GVG) bestimmt in § 36 Abs. 1, dass die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen hat.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

 

Die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“ in der ab 01.01.2018 gültigen Fassung bestimmt die nähere Verfahrensweise bei der Aufstellung der Vorschlagslisten.

 

Der Präsident des Landgerichts Meiningen hat mit Schreiben vom 25.01.2018 die Mindestzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen durch die kreisfreie Stadt Eisenach für den Bezirk des Amtsgerichts Eisenach mit mindestens 40 Personen angegeben.

 

Daraufhin wurde in der Stadt Eisenach mit Hilfe der Medien veröffentlicht, dass Personen für das Ehrenamt als Schöffe bzw. Schöffin gesucht werden.

 

Die nun vorliegende Liste mit Personen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen, wurde hinsichtlich der Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes gemäß den §§ 31 – 34 GVG überprüft, soweit die gesetzlichen Vorschriften dies ermöglichen.

 

Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird dann gemäß § 36 Abs. 3 GVG eine Woche lang für jedermann zur Einsicht aufgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach dem Ende der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass eine oder mehrere in die Vorschlagsliste aufgenommene Personen nicht aufgenommen werden durften (§ 32 GVG) oder nicht aufgenommen werden sollten (§§ 33, 34 GVG). Der Zeitpunkt der Auflegung wird zuvor unter Hinweis auf die Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt gemacht.

 

Aus der berichtigten Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in Eisenach die erforderliche Wahl der Schöffen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Vorschlagsliste