Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Verzicht auf Erhebung von Nutzungsgebühren in städtischen Sportstätten für Eisenacher Sportvereine
Vorlage
1096-AT/2018
Art
Antrag
I. Beschlussvorschlag
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Der Eisenacher Stadtrat bekräftigt
ausdrücklich die in §4 Abs. 2 der Allgemeinen Gebührensatzung für die Benutzung
von Sportstätten der Stadt Eisenach gewährte Gebührenfreiheit für nach dem
Thüringer Sportfördergesetz anerkannte Eisenacher Sportorganisationen.
2.
Zwingende Grundlage vor jeglicher
Erhebung von Kostenbeiträgen und Nutzungsgebühren gegenüber diesen anerkannten
Sportorganisationen durch die Stadtverwaltung bzw. städtische
Beteiligungsgesellschaften bleibt eine Änderung
der entsprechenden Regelungen in der Sportstättengebührensatzung durch
den Eisenacher Stadtrat.