Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Schulessen und Essensversorgung in den Kindertagesstätten
Vorlage
AF-0397/2018
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wann und mit welchen Einzelergebnissen fand die letzte quantitative und qualitative Kontrolle des Schulessens an Eisenacher Schulen statt? Bitte nach Schulen einzeln aufführen! Bitte Qualitätsbericht anhängen!

2.       Aus welchen Gründen wird das Essen an welchen Kindertagesstätten tiefgefroren geliefert und geht das zulasten der Lebensmittelqualität?

3.       Wie wurde seitens der Essensanbieter an Eisenacher Schulen und Kindertagesstätten auf den Ramadan reagiert? Mussten Eltern muslimischer Kinder dennoch zahlen? Wenn Nein, wie viele Abmeldungen hat es an Eisenacher Schulen und städtischen Kindergärten in diesem Zeitraum gegeben?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.)

Der mit dieser Aufgabe betraute Mitarbeiter hat seine Tätigkeit nicht wieder aufgenommen und ist zwischenzeitlich ausgeschieden. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen kann die Berichterstattung, zumal sie nicht zum unmittelbaren Pflichtenkreis gehört, derzeit nicht fortgeführt werden. Die Sicherung der vereinbarten Qualität erfolgt, wie bisher auch, in der direkten Verbindung zwischen dem Cateringunternehmen und der Schule, den dortig benannten Verantwortlichen oder den Sorgeberechtigten der teilnehmenden Schüler.

 

zu 2.)

In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird kein Tiefkühlessen angeboten. Zu Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft kann keine Aussage getroffen werden, da gem. § 18 Abs. 4 ThürKitaG der jeweilige Träger für die regelmäßige Versorgung der Kinder mit einer warmen Mittagsmahlzeit verantwortlich ist.

 

zu 3.)

Im Bereich der Schulen sind die beauftragten Cateringunternehmen verpflichtet, den Erfordernissen im Zusammenhang mit Allergien, Unverträglichkeiten sowie ggf. religiöse Besonderheiten bei dem Speisenangebot Rechnung zu tragen und auf Nachfrage entsprechende Angebote zum gleichen Preis anzubieten. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der tatsächlichen Essenteilnahme. Die Zahlung von Pauschalen ist ausgeschlossen. Da die vertragliche Beziehung zum Bezug des Mittagessens direkt zwischen dem beauftragten Cateringunternehmen und den Sorgeberechtigen des an der Mittagsversorgung teilnehmenden Schülers besteht, kann durch die Stadtverwaltung Eisenach keine Aussage über etwaige Nichtteilnahmen im Zusammenhang mit dem Ramadan erfolgen.

Da Kinder im Kindergartenalter nicht vom Fastengebot des Ramadan betroffen sind, hat es auch keine Abmeldungen vom Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen gegeben.