Betreff
Einwohneranfrage - Tor zur Stadt
Vorlage
EAF-0144/2018
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Warum hat der Ausschuss für Stadtentwicklung nicht über die erteilten Baugenehmigungen und die erteilten Nachtragsgenehmigung sowie den Abhilfebescheid beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst?

2.       Warum waren die o.g. Genehmigungen nicht Gegenstand der Tagesordnung im Stadtrat?

3.       Warum war die Einziehung der Waldhausstraße (Straßengrundabtretung) und die Umwandlung in eine Privatstraße niemals Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und im Stadtrat?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Sport hat in seiner Sitzung am 26.09.2016 über die planungsrechtliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Hotels und einer Veranstaltungshalle beraten und beschlossen. Die Entscheidung für dieses Projekt erfolgte einstimmig.

In seiner Sitzung am 07.11.2016 hat der Ausschuss die planungsrechtliche Zustimmung zum Bauantrag Neubau Fachmarkt und Parkhaus erteilt.

Die entsprechenden Baugenehmigungen gehören nach § 57 Absatz 1 Thüringer Bauordnung dem übertragenen Wirkungskreis an und können somit nicht im Ausschuss beraten oder beschlossen werden.

 

Zu 2.

Siehe Beantwortung zu 1.

 

Zu 3.

Die Beratung zum Vorgang erfolgte im Stadtrat. Zuerst wurde die Ankündigung der Einziehung und dann in der in der 20. Sitzung des Stadtrates am 07.04.2006 unter Nr. 0350/2006 die Einziehung beschlossen.