I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als Kriterien für die künftige Benennung von Straßen,
Wegen, Plätzen, Gebäuden und Brücken für das Gebiet der Stadt Eisenach sollen
insbesondere die folgenden dienen:
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Herkunft,
Bedeutung und/oder enge Beziehung der Persönlichkeit mit der Stadt Eisenach
oder der Region
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ausgewogene
Beachtung der Geschlechtergerechtigkeit
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Persönlichkeiten
der jüngeren Geschichte sollen humanistische und demokratische Werte vertreten
haben
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bei
erst kürzlich verstorbenen Persönlichkeiten soll in der Regel erst eine
Generation später entschieden werden
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Würdigung
von Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern
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Impulse
für Tourismus und touristische Ziele
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Stärkung
der Verbindung mit Partnerstädten
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Berücksichtigung
historischer Prägungen und von Systemen der Benennung (z.B. Dichterviertel,
Reformatorenviertel)
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Einfachheit
des Namens, Sprachgeläufigkeit, Praktikabilität
Vorschläge der Bürger sollen berücksichtigt und es soll hierzu aufgerufen werden.
II. Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung Nr. StR/038/2017 am 28.11.2017 beschlossen, dass unter der Leitung der Oberbürgermeisterin eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll, die Kriterien herausarbeiten soll, wonach in der Stadt Eisenach künftig Namen für Straßen, Wege, Plätze und Brücken vergeben werden sollen.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe repräsentieren ein breites Spektrum an Erfahrungen, Wissen und Sachverstand und vertreten eine Vielzahl von Interessen des öffentlichen Lebens.
Nach vier Arbeitsgruppensitzungen können nunmehr Kriterien benannt werden, anhand derer der Stadtrat gem. § 5 Abs. 3 ThürKO künftig Straßennamen vergeben kann, die sachgerechte, sinnvolle Bezüge zur Stadt Eisenach und der Region widerspiegeln und mit denen sich die Einwohnerschaft der Stadt Eisenach identifizieren kann.
Präferiert wird dabei die Neubenennung von Straßen, Plätzen, Brücken usw. Die Umbenennung von bereits vorhandenen Straßen erscheint derzeit nicht vordringlich, ohne sie gänzlich ausschließen zu wollen.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, zumindest bei Neubenennungen an den Straßenschildern zusätzlich kurze Erläuterungen zur Bedeutung der gewürdigten Persönlichkeit oder Sache anzubringen.