Der
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
die überplanmäßige Ausgabe für die Sicherung des Objektes Kasselerstraße 1, Grundstück in der Gemarkung Eisenach, Flur 45, Flurstück-Nr. 3172, in Höhe von 60.000 €. Die Deckung ist durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 22500.940030 Geschwister-Scholl-Schule über 50.000,00 € und der Haushaltsstelle 61500.361300 Wydenbrugkstraße über 10.000,00 € möglich.
Gemäß § 30 Abs. 1 ThürDSchG
hat die Stadt Eisenach das Vorkaufsrecht auf der Grundlage des Beschlusses vom
06.12.2016 Nr. HFA/066/2016 mit der daraus resultierenden Verpflichtung
ausgeübt, die dauernde Erhaltung des Kulturdenkmals zu gewährleisten.
Für das Kulturdenkmal wurde
die Denkmalschutzrechtliche Ausweisung mit Datum vom 05.06.2018 aktualisiert.
Die darin ausgewiesene erhaltenswerte Substanz umfasst das Saalgebäude, dessen
unmittelbare Anbauten sowie den Zwischenbau zum ehemaligen Gasthaus
(Vorderhaus).
Das ehemalige Gasthaus
befindet sich in einem sehr bedenklichen Bauzustand. Es werden dort jedoch
Teile der ehemaligen Klosteranlage des Nonnenklosters St. Katharina aus dem
13Jh. vermutet. Dies ergab eine bauhistorische Untersuchung des IBD aus dem
Jahr 2009. Diese Untersuchung wird nunmehr vor dem Abbruch des Vorderhauses
aktualisiert.
Die derzeit in Bearbeitung
befindlichen bautechnischen und restauratorischen Unter-suchungen sowie auch
die ausstehenden archäologischen Grabungen lassen bis zum Vorliegen der
Ergebnisse keine Planungssicherheit für ein zukünftiges Projekt zu.
So wird es, über das bisher
geplante Sicherungsvorhaben (Vorlage: 0779-StR/2017) hinaus als Vorgriff auf
Maßnahmen, welche einem zukünftigen Eigentümer obliegen, erforderlich, dass die
Stadt für die archäologischen Untersuchungen und den dafür notwendigen Abbruch
des Gasthauses wegen zeitlicher Erforderlichkeit in Vorleistung geht.
Die Kosten für den Abbruch,
die erforderliche Statik und die Aktualisierung des bauhistorischen Gutachtens
werden derzeit auf 60.000 € geschätzt.
Diese Leistungen sind über
den zur Sicherungsmaßnahme erforderlichen und im Haushalt veranschlagten Betrag
hinaus bereitzustellen. Sie sind nicht förderfähig.
Die Notwendigkeit der
Leistungen begründet sich aus der rechtlichen Verpflichtung des Eigentümers zum
Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes und des vermuteten archäologischen
Bodendenkmals auf dem Grundstück.
Die
Beauftragung der Leistungen erfordert eine überplanmäßige Ausgabe im Haushalt
2018 bei der Haushaltsstelle 61500.940030, Sanierung Kasselerstraße 1, in Höhe
von 60.000 €.
Es bedarf einer kurzfristigen Bereitstellung der Ausgabemittel, da die Beauftragung und Ausführung des Abbruches vor den notwendigen archäologischen Grabungen erfolgen muss, welche im September durch das TLDA beginnen sollen und für 3 Monate 2018 vorgesehen sind.
Die Stadt befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO, eine Freigabe der Haushaltsmittel ist erforderlich.
Die Unabweisbarkeit der Ausgabe ergibt sich aus:
- Veranschlagung der Sicherungsmaßnahmen des Einzeldenkmals in den vergangenen Haushaltsjahren
- Beschlusslage HFA/066/2016 vom 16.12.2016 und StR/0529/2017
- rechtliche Verpflichtung zum Erhalt des Gebäude- und Bodendenkmals gemäß § 7 ThürDschG
Die Kosten der archäologischen Leistungen im Jahr 2018 betragen nach vorgelegter Schätzung 67.000 €, welche im Rahmen der Städtebauförderung voraussichtlich in Höhe von 80% förderfähig sind. Für die Bereitstellung dieser Mittel wird eine weitere überplanmäßige Ausgabe notwendig, welche im Zusammenhang mit der Erweiterung der Sicherungsmaßnahme im September dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Für die Sicherungsmaßnahme am Saalgebäude sind am 16.11.2016 Kosten in Höhe von 240.000 € geschätzt worden. Durch die zeitliche Verschiebung der Sicherung (Eigentümerwechsel) ist gegenwärtig eine Kostensteigerung zu den geschätzten Kosten zu erwarten. Darüber hinaus sind gemäß der aktuellen Denkmalausweisung bisher nicht berücksichtigte Gebäudeteile zu erhalten.
Damit erweitert sich der Umfang der Sicherungsmaßnahme, wofür Mehrkosten in Höhe von 133.000 € geschätzt wurden.
Derzeit wird anhand der Holzschutzuntersuchungen, der beauflagten restauratorischen Begutachtung, der statischen Überprüfung sowie der denkmalrechtlichen und archäologischen Auflagen der Kostenumfang neu ermittelt. Im Ergebnis dessen werden zusätzliche Kosten in Höhe von 200.000 € erwartet.
Eine Fördermittelerhöhung der Sicherungsmaßnahme wird nach Vorliegen dieser Kosten unmittelbar beim TLVwA beantragt.
Inwieweit die durch die Stadt in Vorbereitung eines künftigen Projektes verauslagten Kosten durch einen sanierungsrechtlich festzulegenden Verkaufspreis teilweise gedeckt werden können, soll geprüft werden
Die Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen
(Abbruch, Statik, bauhist. Gutachten) sind für August und Anfang September
vorgesehen.
Die archäologischen Grabungen sollen von September bis
November erfolgen (vertraglich zu bindende Leistung des TLDA).
Die erweiterte Sicherungsmaßnahme muss zur Vermeidung weiterer Schäden parallel zu den Grabungen im September beginnen.