I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 5. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.


II. Begründung:

 

 

zu § 1 Ziffer 1 – Änderung des § 18

 

Aufgrund der Gleichstellungsbestimmung im § 47 der Geschäftsordnung ist eine Nennung der Einwohnerinnen nicht erforderlich und kann entfallen.

 

In der Sitzung am 05. Juni 2018 hat sich der Ältestenrat einstimmig dafür ausgesprochen, dass auch Vereine und Verbände mit Sitz in Eisenach das Recht erhalten sollen, Einwohneranfragen zu stellen.

 

 

zu § 1 Ziffer 2 – Änderung des § 27

 

Nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 werden die geplanten Änderungen im Rahmen der Beteiligung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Stadtrates im Vergabeverfahren zurückgezogen.

 

Es sollen nur die Wertgrenzen an die gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Nach der vorgeschlagenen Regelung berät und beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Vergabe von Aufträgen bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte von:

 

-       über 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Bauleistungen

-       über   50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Dienst- und Lieferleistungen sowie

-       über   50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei freiberuflichen Leistungen (nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

 

Nach dieser Regelung wird dem Stadtrat die Beschlussfassung über die Vergabe von Aufträgen deren geschätzter Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt sowie über die Vergabe von Konzessionen (Bau- und Dienstleistungskonzessionen) nach der Konzessionsvergabeverordnung, übertragen.

 

Der jeweilige Schwellenwert ergibt sich aus Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der jeweils geltenden Fassung (§ 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Die Schwellenwerte werden gegenwärtig alle zwei Jahre geändert.

 

Ab dem 01.01.2018 gelten folgende Schwellenwerte:

 

Bauaufträge                                       5.548.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

            Liefer- und Dienstleistungsaufträge      221.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

Konzessionen                                    5.548.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 5. Änderung der Geschäftsordnung

Anlage 2 – Entwurf der 5. Änderung der Geschäftsordnung – Fließtextversion

Anlage 3 – Entwurf der 5. Änderung der Geschäftsordnung – Änderungsverlauf zum                ursprünglichen Entwurf

 

Die Anlage 2 kann im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates eingesehen werden.