I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die überplanmäßige Ausgabe
für die Sicherung des Objektes Kasselerstraße 1, Grundstück in der Gemarkung
Eisenach, Flur 45, Flurstück-Nr. 3172, in Höhe von 200.000 €.
Die Deckung der Ausgabe
erfolgt durch die Mehreinnahme aus Landeszuweisung in Höhe von 184.900 €,
vorbehaltlich der zu erwartenden Bescheide der Städtebauförderung. Weiterhin
soll die Deckung der restlichen 15.100 € der Ausgabe durch die Minderausgabe
bei der HHSt 21100.940070 Mosewaldschule erfolgen.
II. Begründung:
Gemäß
§ 30 Abs. 1 ThürDSchG hat die Stadt Eisenach das Vorkaufsrecht auf der
Grundlage des Beschlusses vom 06.12.2016 Nr. HFA/066/2016 mit der daraus
resultierenden Verpflichtung ausgeübt, die dauernde Erhaltung des
Kulturdenkmals zu gewährleisten.
Für
das Kulturdenkmal wurde die Denkmalschutzrechtliche Ausweisung mit Datum vom
05.06.2018 aktualisiert. Die darin ausgewiesene erhaltenswerte Substanz umfasst
das Saalgebäude, dessen unmittelbare Anbauten sowie den Zwischenbau zum
ehemaligen Gasthaus (Vorderhaus).
Es
werden auf dem Grundstück Teile der ehemaligen Klosteranlage des Nonnenklosters
St. Katharina aus dem 13Jh. vermutet. Dies ergab eine bauhistorische
Untersuchung des IBD aus dem Jahr 2009. Diese Untersuchung wird vor dem Abbruch
des Vorderhauses aktualisiert.
Für
die Leistungen des Abbruchs des Vorderhauses, der dazu erforderlichen Statik
und des bauhistorischen Gutachtens wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 60.000 € bewilligt (HFA/151/ 2018).
Die Kosten der archäologischen Leistungen im
Jahr 2018 wurden vom TLDA auf 67.000 € geschätzt, welche im Rahmen der
Städtebauförderung voraussichtlich in Höhe von 80% förderfähig sind (Antrag
liegt dem TLVwA vor).
Das TLDA schätzt die Erforderlichkeit
weiterer Grabungen im Jahr 2019 auf derzeit 5 Monate. Für diesen Fall sollen
die Ausgabe- und Einnahmemittel im Haushalt 2019 veranschlagt werden.
Für die Sicherungsmaßnahme am Saalgebäude sind am 16.11.2016 Ausgaben
in Höhe von 240.000 € geschätzt und durch die Städtebauförderung (ZB-Nr.
8161-0565/14 und ZB Nr. 8161-0552/15) bewilligt worden.
Gegenwärtig wird anhand der
Holzschutzuntersuchungen, der beauflagten restauratorischen Begutachtung, der
statischen Überprüfung sowie der denkmalrechtlichen und archäologischen
Auflagen der Kostenumfang der Sicherungsmaßnahme
neu ermittelt. Im Ergebnis
dessen werden zusätzliche Kosten in Höhe von 133.000 € erwartet.
Eine Fördermittelerhöhung der Sicherungsmaßnahme wird
mit Vorliegen dieser Kosten unmittelbar beim TLVwA beantragt. Ein städtischer Anteil ist dabei
nicht erforderlich.
Die bisher durch die Städtebauförderung in
den Jahren 2015 und 2017 bewilligten Sicherungsmittel wurden im Haushalsjahr
2017 veranschlagt und stehen als Haushaltsrest zur Verfügung. Ein Teil dieser
Förderung aus
dem Programm Stadtumbau Sicherung ist nur noch in diesem Jahr verfügbar.
Für die Beauftragung der Leistungen der
Archäologie sowie der Erweiterung der
Sicherungsmaßnahme ist eine überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2018 bei der
Haushaltsstelle 61500.940030, Sanierung Kasselerstraße 1, in Höhe von 200.000 €
erforderlich.
Die Deckung der Ausgaben kann bei der
Haushaltsstelle 61500.361130 Landeszuweisung Kasselerstraße 1in Höhe von
184.000 € (Verfügungsberechtigung Amt
61) durch zu erwartende Bescheide für die Archäologischen Grabungen
(80%) und für die Sicherung (100%) erfolgen.
Weiterhin soll die Deckung des verbleibenden
städtischen Anteils in Höhe von 15.100 € durch die Minderausgabe bei der
Haushaltsstelle 21100.940070 Mosewaldschule erfolgen.
Die Unabweisbarkeit der Ausgabe ergibt sich
aus:
- Veranschlagung
der Sicherungsmaßnahmen des Einzeldenkmals in den vergangenen
Haushaltsjahren
- Beschlusslage
HFA/066/2016
vom 16.12.2016, StR/0529/2017,
HFA/151/2018
- rechtliche
Verpflichtung zum Erhalt des Gebäude- und Bodendenkmals gemäß § 7 ThürDschG
- rechtliche
Verpflichtung zur zügigen Durchführung der Sanierung gemäß § 146 Abs. 3
und § 148 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- zeitnahe und zweckgerichtete Verwendung der Fördermittel gemäß Auflagen des Zuwendungsbescheides
Die
archäologischen Grabungen sollen von September bis November erfolgen
(vertraglich zu bindende Leistung des TLDA).
Die
erweiterte Sicherungsmaßnahme muss zur Vermeidung weiterer Schäden parallel zu
den Grabungen im September beginnen.
Als
Eigentümerin hat die Stadt nach der Sicherung sowohl die Möglichkeit, das
Denkmal selbst zu sanieren als es auch in einer Form rechtsgeschäftlich weiter
zu übertragen, um mit einer nachfolgenden Sanierung und Nutzung die dauerhafte
Erhaltung des Kulturdenkmals zu sichern.
Inwieweit die durch die
Stadt in Vorbereitung eines künftigen Projektes verauslagten Kosten durch einen
sanierungsrechtlich festzulegenden Verkaufspreis teilweise gedeckt werden
können, soll geprüft werden.