I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen,
1.
der Feststellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr 2017 und
2.
dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in
Höhe von 263.809,60 EUR auf neue Rechnung
zuzustimmen.
II. Begründung:
Gegenüber dem Vorjahr hat sich folgende Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben:
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen (271 TEUR) der Gesellschaft ist ggü. dem Vorjahr um
43 TEUR gestiegen.
Auf der Aktivseite ist dies im Wesentlichen auf den Zugang der flüssigen
Mittel um rd. 23 TEUR auf 139 TEUR (s. Finanzlage) sowie der Forderungen (23
TEUR) zurückzuführen.
Auf der Passivseite stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Das Eigenkapital (200 TEUR) hat sich unter Berücksichtigung der
Kapitaleinlage (300 TEUR) und des Jahresfehlbetrages (- 264 TEUR) ggü. dem
Vorjahr erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich bei gestiegenen Gesamtvermögen
auf 73,65 % (Vj.: 71,5 %) erhöht.
Die Rückstellungen (7 TEUR) haben sich ggü. dem Vorjahr um 3 TEUR
verringert. Die wesentliche Position ist die Rückstellung für die
Jahresabschlusserstellung (5,2 TEUR).
Bei den Verbindlichkeiten (65 TEUR) ist ein Anstieg um 17 TEUR zu
verzeichnen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten, der im Vorjahr gebildet wurde,
beträgt im Berichtsjahr 0,00 EUR.
Ertragslage
Die Ertragslage 2017 ist geprägt durch die 2017er Themen Wandertag und
Lutherjahr.
Der Umsatz (687 TEUR) lag im Geschäftsjahr mit um rd. 55 % über dem
Niveau des Vorjahres (+245 TEUR).
Der Materialaufwand (216 TEUR) war ggü. dem Vorjahr um rd. 67 TEUR
angestiegen.
Der Personalaufwand (439 TEUR) hat sich ggü. dem Vorjahr ebenfalls (27
TEUR) erhöht.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich ggü. dem Vorjahr
um rd. 100 TEUR auf 377 TEUR.
Das Geschäftsjahr wurde insgesamt mit einem Fehlbetrag von 263.809,60 EUR (Vj.: 299 TEUR) abgeschlossen. Dem
stand die Gesellschaftereinlage i. H. v. 300 TEUR (siehe Vermögenslage; Vj.:
300 TEUR) gegenüber.
Finanzlage
Die Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit (- 254 TEUR) sowie
aus Investitionstätigkeit (- 22,8 TEUR) konnten in voller Höhe aus dem
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit (hier: Kapitaleinlage der
Gesellschafterin) in Höhe von 300 TEUR finanziert werden. Im Ergebnis war ein Anstieg des
Finanzmittelbestandes um 22,8 TEUR auf 139,2 TEUR zu verzeichnen.
Lagebericht
Der Lagebericht der Geschäftsführung ist als Anlage 2 beigefügt.
Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen
und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:
ü
Es wurde ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
ü
Unrichtigkeiten
und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü
Es wurden folgende
bestandsgefährdende Tatsachen festgestellt.
à Sollte die Stadt ab 2019
ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können, droht sowohl eine bilanzielle
Überschuldung als auch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. (Operative
Geschäftsrisiken sind dagegen derzeit nicht erkennbar.)
ü
Die Prüfung nach §
53 HGrG beinhaltet keine wesentlichen Anmerkungen / Feststellungen. Unter Pkt.
1b erfolgt der Hinweis, dass die satzungsgemäße Einberufung von
Aufsichtsratssitzungen (1x im Quartal) verfehlt wurde.
Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 der EWT kann im Büro der Beteiligungsverwaltung eingesehen werden.
Der Jahresfehlbetrag 2017 der EWT liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2017 wurde durch den Aufsichtsrat der EWT in der Sitzung am 25.06.2018 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, die Fortschreibung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsführung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 einstimmig empfohlen.
Die Gesellschafterversammlung ist in der Sitzung am 25.06.2018 der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse unter Organvorbehalt der Zustimmung des Stadtrates gefasst.
Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt.
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1a – Bilanz für das Geschäftsjahr 2017
- Anlage 1b – Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017
- Anlage 2 – Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017